Beiträge von Wiki16

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    Hallo zusammen,

    hat von euch jemand bereits Praxiserfahrungen sammeln können, mit der Beurteilung von Explosionsgefahren durch Staub? Während einer Begehung bei einem Kunststoffbearbeitungsunternehmen (GFK), wurde festgestellt, dass in manchen Hallen (ca. 2000qm groß) beim Schleifen von Produkten Staub entsteht, der sich schnell wieder setzt. Es wird relativ selten gereinigt und eine Absaugung ist nicht an jedem Arbeitsplatz vorhanden. Luftströmungen in Form von Windstößen gibt es dort keine. Ich frag mich nun, wie ich vorgehen soll, um eine Explosionsgefahr beurteilen zu können. Kann ich das überhaupt, ohne die genauen Messwerte zu der Staubdichte usw. zu haben? Einen Lehrgang hierzu hab ich zwar schon gebucht, jedoch ist dieser erst nächstes Jahr. Die Recherche in Gesetzestexten (TRBS) ist bereits in vollem Gange...

    Über einige Praxisbeispiele von euch, würde ich mich freuen ;-).


    Gruß

    Wiki

    Mein rein subjektiver Eindruck: Es gibt viel zu wenige Geschwindigkeitskontrollen, dementsprechend halten sich auch nur wenige daran. Bei stationären Anlagen bremsen die Ortskundigen vorher ab, um anschließend wieder kräftig aufs Gaspedal zu treten. Von daher würde ich Sektionskontrollen, wie z.B. in Österreich praktiziert, durchaus für sinnvoll erachten.

    Genau das meine ich! Ohne Kontrollen, sind Gesetze nicht besonders viel wert

    Wer soll es kontrollieren? Und vor allem, sollte man sich mal den
    bürokratischen Aufwand überlegen. Erfassung, Kontrolle, Dokumentation,
    Nachkontrolle, Bußgeldverfahren usw..

    Der bürokratische Aufwand würde sich rentieren, wenn die Bußgelder dementsprechend hoch wären. Wenn es keine Geschwindigkeitskontrollen geben würde, würde sich auch kaum einer an die Verkehrszeichen halten oder? ;)

    Hallo zusammen,

    wie handhabt Ihr die Betreuung von Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten? Im Wesentlichen meine ich die Berechnung der Betreuungszeit nach DGUV V2. Ich habe ein Unternehmen bisher immer als Ganzes gesehen und die Betreuungzeit dann auf verschiedene Betriebsstätten aufgeteilt. Nun gab es eine kleine Diskussion mit meinem Kollegen, welcher der Meinung ist, dass man einzelne Betriebsstätten auch separat betrachten kann. D.h. eine Betriebsstätte mit 6 Mitarbeitern von einem Unternehmen mit 60 Mitarbeitern, benötigen nur eine Regelbetreuung nach DGUV V2 Anlage 1 und keine Gesamtbetreuung nach DGUV V2 Anlage 2. Als Beispiel nannte er Banken oder Handelsketten. Bin nun etwas irritiert und freue mich auf eure Meinungen ;)

    Eventuell habe ich Dich falsch verstanden, aber man kann natürlich auch Bürozeit in Rechnung stellen.

    Richtig! Sollten natürlich kundenspezifische Aufgaben sein, wie z.B. die Erstellung von Betriebsanweisungen. Ich kann dem Kunden nicht die Arbeitszeit für Marketingmaßnahmen in Rechnung stellen :D

    Wie sieht bei euch das Verhältnis zwischen Vor-Ort-Beratung und Büroarbeit aus? Man sagt ja immer so schön, es sollte im Verhältnis 70:30 oder 60:40 sein. Bei mir überwiegt jedoch meistens die Vor- und Nacharbeit.

    Wiki16, aus welcher Region bist du? Damit ich einen Vergleich anstellen kann.

    Landkreis Schwäbisch Hall


    Was mich noch sehr interessiert. Wie verrechnet ihr/du eure Stunden. Nur die beim Kunden oder auch die vielen Bürostunden für die Vorbereitung.

    Du kannst nur die Arbeitszeit für/beim Kunden als Betreuungszeit nach DGUV abrechnen. Fahrtkosten werden bei mir gesondert vergütet. Telefonische Beratung, die vielleicht nur 2 Minuten dauert, ist zwar nicht einfach in Rechnung zu stellen, sollte aber auch nicht vernachlässigt werden.

    Als allererstes, kannst du für dich schon mal eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen erstellen :-D. Die Selbständigkeit ist kein Selbstläufer und sollte gut überlegt sein. Ich bin auch zu 100% in die Selbständigkeit eingestiegen und hatte viele schlaflose Nächte und ohne ein finanzielles Polster, hätte ich die Anfangsphase auch nicht überstanden. Ohne bereits einen kleinen Kundenstamm zu haben, würde ich niemanden empfehlen einen sicheren Job aufzugeben. Es ist auch bemerkenswert, dass du dir schon ein Stundensatz festgelegt hast, ohne eine Markt- und Mitbewerberanalyse durchgeführt zu haben. Bei uns in der Region, liegt der Marktpreis der Großen bei 48€ und wenn du mehr verlangst, dann solltest du eine aussagekräftige Referenzliste vorweisen können. Wenn du als Kooperationspartner einsteigst, dann liegt der Stundensatz bei ca. 30€-40€. Besser wie nichts! ;)

    Die Erweiterung der Fachkunde (außer bei der BGW), würde ich dir erst empfehlen, wenn du kurz vor einem Auftrag stehst, sonst wirfst du unnötig Geld aus dem Fenster.

    Dass die BG´s dich weiterempfehlen, kann man in der Regel vergessen, da die nach deren Aussage neutral sind. Wär es glaubt :D

    Meine Tipps in Bezug auf Kundenaquise:
    - E-Mail-Marketing = unter Umständen verboten
    - Unternehmensbroschüren = sehr hohe Kosten mit wenig Resonanz
    - Eigene Homepage = Pflicht
    - Empfehlungsmarketing = meiner Meinung nach die beste Möglichkeit neue Kunden zu bekommen

    Meine Tipps für die Unternehmensgründung:
    - Starte die Selbständigkeit parallel zu deinem momentanen Job und verringere nach und nach dein Stundenpensum
    - Leg dir ein finanzielles Polster an. Besonders Marketing- und Verwaltungskosten dürfen nicht unterschätzt werden.
    - Im schlimmsten Fall, stehst du im ersten Jahr ohne Kunden da, da die bestehenden Verträge mit den Mitbewerbern erst gekündigt werden müssen.
    - Da du aus dem Elektrobereich kommst, würde ich versuchen über die DGUV V3-Schiene an Kunden zu kommen
    - Denk bei der Betriebshaftpflicht auch an die Vermögensschäden (ist der häufigste Schadensfall)
    - Rechtsschutzversicherung ist auch zu empfehlen, da auch Sifa´s regelmäßig vor Gericht stehen
    - Freiberufler vs Gewerbetreibende ist beim Finanzamt ein Kampf wie bei David vs Goliath. :sleeping:
    - Vertragsgestaltung: Geh deine Verträge mit den Kunden durch und erkläre ihnen, was der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung ist. :D

    Viel Erfolg!

    Ich hab mich zwar nur wenig mit dem Thema "psychische Belastungen" beschäftigt, jedoch sehe ich die sogenannten Fragebögen nur als Art Alibi. Eine Mitarbeiterbefragung ist noch lange keine PGB. Zudem haben nur sehr wenige die fachliche Kompetenz solche Fragebögen zuverlässig auszuwerten und die geeigneten Maßnahmen einzuleiten. Demzufolge befürworte ich die Unterstützung von Externen.

    Theoretisch entspricht eine normale Inspektion nicht der Prüfung nach DGUV 70 oder sehe ich das falsch?

    Ok kann meine Frage nun selbst beantworten ;) eine TÜV-Hauptuntersuchung entspricht nicht der DGUV V 70 sondern dient nur der Verkehrssicherheit (Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit = Betriebssicherheit). Eine Inspektion kann jedoch als Prüfung nach DGUV V70 angesehen werden, wenn dies im Prüfprotokoll oder Rechnung vermerkt wurde.