Beiträge von Sven81

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    Hi Thorsten,

    Die Gefährdungsbeurteilung macht der jeweilige Projektleiter/Bauleiter. Ich hab damit garnichts zu tun. Ich sitze im Empfang und betreue die Kunden, nehme Gespräche am Telefon an und kümmer mich um die EDV. Dann erstelle ich Dokumente in Word oder baue in Excel Tabellen oder Auswertungen. Sicherlich weiss ich das man Farben oder Lacke nicht trinken soll. Hautkontakt vermeiden sollte, gleich abwaschen etc, bei Augenkontakt ausspülen und umgehend zum Arzt. All sowas eben. Beim Flexen Augenschutz tragen, ggf. Gehörschutz, bei Elek. Geräten keine Inbetriebnahme bei defekten Steckern und Kabeln.

    Grund der AUsgangsfrage ist weil ich (weil ich kann ja Excel und Word) mal eben nebenbei son paar BA's machen soll.

    Sehr viel interessante Infos!

    Wie gesagt, ich bin weder FASi noch irgendwas anderes in Richtung Sicherheit. Ich bin "nur" Industriekaufmann und für allgemeine Bürotätigkeiten eingestellt.

    Sicher weiss ich auch das man bei der Flex eine Schutzbrille tragen sollte etc. Aber das wars auch. Und sicher bin ich in der Lage eine BA abzutippen und am Rechner bisschen schön zu formatieren. Ich seh mich einfach ausgedrückt aber nicht für den reinen Inhalt zuständig.

    Und nur weil ich in einem Handwerksbetrieb arbeite, sicher auch selber schon diverse Werkzeuge selber benutzt habe, oder gewisse Stoffe genutzt habe (Einfaches Silikon oder Farbe/Lacke ist/sind ja auch schon Gefahrstoffe), sehe ich mich nicht als "Fachkraft" für diese Stoffe oder Werkzeuge. Selbst Druckertoner ist ja als GEfahrstoff anzusehen und bedarf somit einer Betriebsanweisung.

    Ok, verstanden.

    Danke :)

    Das heisst es wäre fast schon sinnvoll jemanden so zu autorisieren oder auszubilden/einzustellen der sich praktisch hauptsächlich damit beschäftigt. Weil ein mal eben so nebenbei erstellen seh ich als unmöglich an.

    Mal abgesehen davon das die ganze Sache ja auch aktuell gehalten werden muss und gepflegt werden will.

    Danke für die Fixe Antwort!

    Also das heisst wenn mir jemand sagt, "Erstell mal ne BA für den Umgang mit einer Flex" oder was auch immer, dann ist das im Grunde Käse. Weil ich weiss zwar das man sich entsprechend verhalten muss wenn man mit Stoff X oder Gerät Y umgeht. Aber da ich da nicht direkt mit Arbeite, und zudem garnicht weisungsbefugt bin, darf und sollte ich dies nicht tun ja?

    Reicht es aus wenn der Chef etc. sagt "Du bist jetzt weisungsbefugt, weil du weist doch wie man damit umgeht" oder brauch ich dazu eine bestimmte Qualifikation.

    Mal abgesehen davon das diese Aufgaben ja dann auch nicht den Aufgaben entsprechen die in meinem Arbeitsvertrag stehen.

    Meiner Ansicht nach darf ich zwar nen Text tippen und das Dokument erstellen, Inhalte des ganzen muss aber jemand anderes bestimmen.

    Hallo,

    ich hab eine einfache Frage.

    Ich arbeite in einer mittelgroßen Firma als Industriekaufmann. Ich habe vor kurzem ein Verzeichnis unserer Gefahrstoffe aktualisiert. Der Händler über die wir diese Beziehen hat auf seiner Homepage ein Angebot bereit gestellt durch welches man sich relativ komfortabel die entsprechenden BA's und Sicherheitsdatenblätter (SDB's) herunter laden konnte.

    Nun zu der Frage. Von einem weiteren Lieferanten werden nur die SDB's zur Verfügung gestellt. Die BA's muss man selber erstellen. GIbt es eine bestimmte Vorschrift WER dies machen muss? Klar ist, Ein Verantwortlicher muss diese unterzeichnen. Aber muss das Erstellen unser Sicherheitsbeauftragter machen, oder die Sicherheitsfachkraft welche für uns Zuständig ist, oder kann das im Prinzip jeder Mitarbeiter aus dem Büro erstellen?

    Es geht mir dabei nicht um das reine tippen der BA. Man muss da ja nun schon genau schauen was man wie schreibt, was rein MUSS etc.

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    MfG

    Sven