Hallo Colibrie,
wir nutzen die Gefahrstoffschränke zur aktiven Lagerung.
In unserer Gefährdungsbeurteilung haben wir die wiederkehrende Prüfung auf einmal pro Jahr festgelegt.
Siehe nachfolgende Vorschriften und Regeln:
BetrSichV § 10, § 14, § 15
TRGS 526 Laboratorien
BGR 121 Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen 3.7 Prüfungen siehe 3.7.2
Wir beauftragen eine Fachfirma mit den notwendigen Arbeiten. ( Sachkundiger)
Zur Prüfung und Wartung gehören:
- Funktionskontrolle der Sicherheitstechnik ( Selbstschleißende Türen)
- Funktionsmessung der Absaugeinrichtung