Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" ricohelm 1. Februar 2024 um 13:16 Laut der Mitteilung:Mit der DGUV Regel 110-010 "Verwendung von Flüssiggas" ist als branchenübergreifende Regel ein adäquater Ersatz für die bisherige Vorschrift verfügbar. Bewährte Regeln wurden übernommen und auf den Stand der Technik gebracht.Da ist doch alles geregelt, oder nicht ?!Grüße, Rico