Beiträge von Stephan-FEG

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    Hallo AL_MTSA,

    so sehe ich es auch aber in der Realität lautet es erst einmal : schauen sie mal dass die auch alles richtig machen und "mangelfrei" hinterlassen.
    Aber ich werde mich da jetzt mal schlau machen.
    Ich bin mir noch nicht mal sicher ob wir der Auftraggeber der "Bodenausbesserungsfirma" sind oder unser Generalunternehmer des Neubaus ?


    Gruß

    Stephan

    Also bei einer Begehung / Abnahme hat ein "Sachverständiger" schon festgestellt dass das Maß nicht stimmt und der Spalt zum Boden zu groß ist.Aufgrund dessen haben sich "Spezialisten" zusammengesetzt und die Lösung entwickelt bzw. festgelegt dass der Boden unterhalb der Türe mit Harz angeglichen werden soll.Ich hoffe ohne eine Stolperfalle zu generieren.
    Da mir dieser Blatt-Test auch sehr suspekt vorkommt, werde ich mir mal die Unterlagen zu den Türen raussuchen und schauen, was da über den erlaubten Abstand steht.
    Ein geeignetes Lineal sollten wir haben.

    Vielen Dank schon mal für die Infos.

    Gruß

    Stephan

    Hallo zusammen,

    in unserem Neubau wurden die Brandschutztüren nicht abgenommen weil ein großer Spalt zum gegossenen Boden vorhanden ist.
    Dies hat man, obwohl mehr als deutschlich sichtbar, mit einem Blatt-Test festgehalten.
    Blatt konnte man unter geschlossener Brandschutztüre durchziehen.
    Jetzt kommt eine "Fachfirma" die den Boden mit Harz an die Türe anpassen soll.
    Reicht es dann aus wieder so einen Blatt-Test zu machen um zu beurteilen ob die Türen nun OK sind ?
    Nicht das wir diesen Test durchführen und der Baufirma somit sagen dass deren Arbeit OK war, und später kommt dann eine Sachverständiger der die Türen wieder nicht abnimmt.

    Vielleicht hat da jemand einen Tipp für mich .
    Evtl. mit Dräger Rauchröhrchen testen oder ähnlichem.

    Gruß

    Stephan

    Ich kann auch nicht sagen wie der Vertrag aussieht mit dem externen BA.
    Denn bisher wurden alle Fragen gerne bis zur nächsten ASA Sitzung aufeghoben da er für diesen Besuch ja eh bezahlt wird.
    Ich kann nicht sagen in wie weit ein externe BA nur das macht wofür er angefordert und auch bezahlt wird.
    Hat er nicht den Auftrag sich um die Vorsorgeuntersuchungen zu kümmern sondern nur 1 mal im Jahr nen Sehtest zu machen weil irgend jemand ja mal davon gehört hat dass es sowas gibt für Bildschirmarbeitsplätze, dann wird er auch nicht mehr machen.

    Es sei denn, er ist ein guter Geschäftsmann der Defizite bei den Kunden erkennt und Einnahmepotenzial für sich entdeckt.

    Es bleibt spannend !

    Gruß

    Stephan

    Hallo zusammen,

    wir planen bei uns einen Anbau ohne direkt eVerbindung zum Hauptgebäude und es wird geplant in diesen Anbau ein Kartonlager und unsere Metallwerkstatt zu integrieren.
    Während der Arbeit wäre der Schlosser dann nahezu immer alleine in seiner Werkstatt und die üblichen Tätigkeiten wie boren, fräsen, drehen, schweißen
    würde ich persönlöich zu gefährlichen Arbeiten zählen.
    Darf dies so umgesetzt werden oder unter welchen Umständen könnte man es so planen ?


    Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben bevor weiter geplant wird und der Bau begonnen wird.


    Gruß

    Stephan

    Hallo Reinhard,

    alleine aus diesem Aspekt macht es schon Sinn !
    Da gebe ich dir Recht.

    Ich kenne es bisher eigentlich auch nur so dass man vor Abreitsaufnahme prüfen läst ob der Mitarbeiter nicht nur ausbildungstechnisch sondern auch körperlich geeignet ist wenn es zum Beispiel in der Pharmabranche um Hautkrankheiten und Hygiene geht.
    Aber ich bin mir nicht sicher ob es eine Bedingung ist zur Arbeitzsaufnahme generell wenn Arbeiten zu erwarten sind für die es eine "G" gibt.
    Da man die Vorsorgeuntersuchung aber nur anbieten muß dürfte dies ja eiegntlich nicht der Fall sein.
    Aber ich weiß es eben nicht .

    Gruß Stephan

    Schönen guten Morgen zusammen,

    könnt ihr mir sagen ob ein neuer Mitarbeiter,der an seinem neuen Arbeitsplatz unter Feuchtarbeit,Einmalhandschuhe mehr als 4 Stunden tragen, arbeiten muß,
    vor der ersten Schicht zur Vorsorgeuntersuchung G 24 muß bzw. wir ihm diese anbieten müssen und nicht erst beim nächsten Zyklus der "alten" Mitarbeiter was u.U erst mehrere Monate später ist?


    Gruß

    Stephan

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand zu den beiden folgenden Fragen etwas sagen ?
    Vielleicht gibt es ja eine einfach Vorschrift dafür .


    Ab welcher Anzahl an Mitarbeitern im Unternehmen muss ein Ersthelfer anwesend sein ? Bei 55 Mann haben wir 10 Ersthelfer aber es kann sein dass diese Ersthelfer am Brückentag alle nicht arbeiten aber andere Kollegen dann dennoch in der Firma sind und dann ohne Ersthelfer im Notfall.


    Darf ein Mitarbeiter überhaupt alleine im Unternehmen, am Wochenende oder nachts, sein ohne dass eine Meldekette für Notfälle oder regelmäßige Meldungen bei einer Sicherheitsfirma organisiert sind auch wenn er keine gefährlichen Arbeiten durchführt ?

    Gruß

    Stephan

    Hallo Stephan,

    leider schwerer als Luft und somit fürchte ich das der Bodenablauf/ kanal ein Problem darstellt u.a .
    Mir würde schon eine Info reichen die genau besagt wie viel Gas ich in Druckgasflaschen in einer Werkstatt lagern darf.

    Laut TRGS für H 280 ausserhalb von Lagern bis 2,5 Liter wenn ich es richtig interpretiere in der entsprechenden TRGS.
    Aber dann könnte man ja keine Flasche am Gerät lagern für den direkten Einsatzzweck.


    Lagerung
    außerhalb
    von Lagern
    unter Be-
    rücksich-
    tigung von
    Nr. 4.2 zu-
    lässig
    H280, H281
    bis 2,5 l
    Nr. 10 > 2,5 l

    Gruß

    Stephan

    Hallo Kollegen,

    in unserer mechaniker Werkstatt haben wir ein Schutzgas- Schweißgerät stehen und daneben 5 Argon Druckgasflaschen mit vorgeschriebenen Kappen.
    Jetzt versuche ich herauszufinden wie viele Flaschen dieser Art man in einer Werkstatt mit Kanal-Bodenablauf und Rigipswänden lagern darf.
    Mal unabhängig davon warum wir 5 von den Flaschen haben was an anderer Stelle organisiert werden muss in Zukunft.

    Kann mir dazu jemand etwas sagen ?
    Ich habe nun so viel Input erhalten der mich aber am Ende wieder mehr verwirrt hat als weiter gebracht.


    Gruß

    Stephan

    Hallo Hans-Jürgen,

    jetzt bin ich ein wenig verwirrt !
    In Antwort 3 oben steht es genau anders herum oder ich interpretiere es falsch.

    Artikel 5
    Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
    (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine
    ...
    f. die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen.

    Gruß

    Stephan