Hallo Niko
Nach den vielen Antworten will dir eine Brücke bauen, zu deinem Problem das auch zu einer Lösung führt, es ist die neue Betriebssicherheitsverordnung vom 1.6.15
In der Verordnung wird das CE Zeichen in Frage gestellt und so dein Problem gelöst.
Eine gute Gefährdungsbeurteilung und Beschreibung der Gefahren ist für den weiter Betrieb der Maschine nötig, eine CE Zeichen auf der Maschine oder auf den Papiern kann man ab dem 1.6.15 „ als Unterstützung oder Hinweis werten“
§3 Gefährdungsbeurteilung
•Auftretende Gefährdungen sind vor Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen •Vorhandensein einer CE- Kennzeichnung entbindet nicht von dieser Pflicht
•Alle Gefährdungen sind einzubeziehen: Arbeitsmittel selbst, Arbeitsumgebung und Arbeitsgegenstände, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden •Regelmäßige Überprüfung
Es gibt kein Bestandschutz mehr für alte Maschinen:
Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen "CE" dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.“
Sollte es noch Bedarf geben, werde ich die gerne hier zu eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zukommem Lassen
Gruß Kurt