Beiträge von Trierer

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    Hallo tini

    Es müssen alle Kriterien eingehalten werden, wie bei einer gekauften Maschine der Unterschied ist man muss die ganze Risikobewertung und Dokumentation selbst erledigen, die Maschinenrichtlinie gibt hier den Weg vor.

    Eine Empfehlung die alles vereinfacht gibt die BG RCI, in der Hoffnung, dass es auch richtig ist was beschrieben wird/ siehe BG RCI T008-0

    Das CE Zeichen darf erst vergeben werden wenn sich jemand findet, der die Haftung für die Maschine übernimmt, meist ist das der größte
    Knackpunkt.

    Gruß Kurt

    Hallo,

    es gibt Versicherungen die wollen solche Pläne haben, sonst wird die Prämie höher
    und die messen sogar die Löschwasser-Menge pro Minute die zur Verfügung steht, zum Beispiel die "FM Global"
    ich musste schon sehr viele, solche Notfall Pläne erstellen.

    Die FM Global haben auch ganz andere Brandschutzkonzepte

    Wird gebrauch wenn der Betriebsausfall und die Löhne weiter bezahlt werden müssen und schnelle Massnahmen zu gewährleisten

    Gruß Kurt

    Hallo Fasi-LGS


    Für Altanlagen ein Konform- Erklärungzu erstellen, besonders wenn sie sehr alt sind ist wenig sinnvoll, wer will denn die Bauteile bewehrten die damals verbaut wurden.

    Es gibt von verschiedenen BG`en Lösungen, wie zum Bespiel von der BGRCIhttp://downloadcenter.bgrci.de/shop/?query=Ma…field=stichwort

    Hier gibt es Checklisten und Anleitungen wie man auf die rechtssichere Seite kommt.

    BG RCI T008.0 /T008.1 /t008.2 / T008.3


    Gruß Kurt

    Hallo zusammen
    Auch keine erfahren Elektrofachkraft kann, bei Messungen von Geräten, der Schutzklasse I im nach hinein, eine Bewertung der Messdaten vornehmen. Hier sind meiner Erfahrung nach sogar Elektrofachkräfte ohne besondere Schulung überfordert, es gibt noch viele Gebäude mit TNC Netzen, die vagabundierende Ströme zulassen, besonders über die Schirme von IT Netzwerken, oder über die Gehäuseerder der IT Schränke, da die Geräte eingeschaltet sein müssen, sind die Messergebnisse doch sehr fraglich. Auch ein geschirmtes IT Kabel verfälscht auch mansche Messung des Schutzleiter
    Eine Verantwortung volle Elektrofachkraft lässt maximal eine Prüfung von Geräte der Schutzklasse II durch eingewiesenen Prüfer zu als andere wäre fahrlässig.

    Gruß Kurt

    Die Elektriker

    wissen aber, das die VDE Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz – EnWG § 49 zum Stand der Technik erhoben wurden und die VDE Vorschrift 1000-10 festlegt, was gemeint ist mit Meister Techniker oder Ingenieur (frei zugängig) dagegen spricht aber wieder die Niederspannungsverordnung §13 hier darf jeder alles der „ausreichende Kenntnisse“ hat, die sich dann auf das EnWG § 49 beruft



    VDE 1000-10

    Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen

    Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte
    Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den
    Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des
    jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt:

    • a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter,
    • b) Ausbildung zum Handwerksmeister,
    • c) Ausbildung zum Industriemeister,
    • d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
    • e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.

    Gruß Kurt

    Hallo

    Lt. der Aufsichtsbehörde darf ich für den Betreiber die Gefährdungsbeurteilung schreiben und bei der Umsetzung beraten, der Sachverständige wäre nur auf sein Gutachten beschränkt, das eben abweicht von der Gefährdungsbeurteilung, trotz dem hat der Sachverständige hat sich einen Anwalt genommen, von dem ich in der nächsten Zeit Post bekomme. Ein letztes Gespräch heute Morgen 7:30 , eingeladen durch die Aufsichtsbehörde dauerte 5 Minuten.
    Danke für euch Unterstützung, ich werde berichten wie es weiter geht

    Gruß

    Kurt

    Es geht hier leider nur um eins,darf die SiFa, eine Gefährdungsbeurteilung schreiben oder nicht, wer hat das Sagen und darf bestimmen was richtig ist, kann der Sachverständige dies untersagen, weil er nur begutachten darf.
    Der Sachverständige will dies vor Gericht bringen, obwohl in den Schiesstand- Richtlinien ganz klar eine Gefährdungsbeurteilung gefordert ist.
    Auch bei der BGV will man sich nicht ein michen.


    Die Treibladungsreste stammen zum Teil aus nicht vollständig verbranntem Pulver und von Schwarzpulverresten von die beim Laden vorbeigingen (Voderlader) alle Sicherheitsrelevanten Vorschriften sind eingehalten und durch die Behörde bestätigt, Ex-Schutz und Vorortverbrennung des Kehrichts sind zur vollen Zufriedenheit der Behörde geklärt.

    Gruß Kurt

    Die Feuerwehr findet alle Massnahmen Top in Ordnung!
    Hauptpunkte der Streitigkeiten ist der vorbeugende Brandschutz und Flucht- und Rettungsweg, ich habe in der Gefährdungsbeurteilung, die vom Betreiber beauftragte Leitung des Schießstands diese Aufgaben schriftlich übertagen , Begründung da der Betreiber selbst nicht in Besitz einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz ist darf er die anfallenden Treibladungsreste (TLR) nicht beseitigen und hat so einen geeigneten Mitarbeiter zu beauftragen, das sieht der Sachverständige ganz und gar als Angriff auf sein Gutachten ersieht den Betreiber in der Verantwortung, und rät zur Schließung, wenn der Betreiber diese Verantwortung nicht übernimmt, aber er Betreiber hat die Verantwortung übernommen und weitergegeben oder sehe ich das falsch , darf der Sachverständige dies erlangen und die Gefährdungsbeurteilung nur über ihn?

    Gruß
    Kurt

    Zum Verständnis
    Der Sachverständige und ein Vertreter der Aufsichtsbehörde überprüfen die Schiessstätte, gibt es Probleme hält der Betreiber und sein SiFa. dagegen. Die Aufsichtsbehörde hat aber vorher die Gefährdungsbeurteilung bekommen, mit dem Ziel die Begutachtung zu vereinfachen und zu beschleunigen, das wollte der Sachverständige nicht „nur er darf dies, eine Gefährdung beurteilen “ obwohl von ihm einige wichtige Vorschriften nicht oder nur teilweise begutachtet wurden. Der Betreiber will den Sachverständigen aber nicht entlohnen, da die Niederschrift „Gutachten“ vor Ort fehlerhaft. Lt Sachverständiger gibt das Gesetz nur ihm das Recht die Gefährdung zu beurteilen und er sagt wo es lang geht!!
    Der Vertreter der Behörde steht auf der Seite des Betreibes und will nichts mit dem Rest zutun haben. Auflagen werden nicht erteilt.

    Gruß Kurt

    Hallo
    Ich betreue eine gewerblich betriebene Schiessstätte (Schießstand)
    Die Schiessstätte muss von Gesetzes wegen allen vier Jahre durch einen Sachverständigen (SSV) abgenommen werden, nach den Schießstandrichtlinien, die mir als Grundlage für die von mir erstellte Gefährdungsbeurteilung und Beratung des Arbeitgebers /Betreiber der Schießanlage und der Gastronomie mit 16 Beschäftigten dient. Da ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde bei dieser Begehung anwesend, wurde mir durch den SSV die Zuständigkeit und die Beurteilung der Gefahren abgesprochen und natürlich auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, „SiFa“ wären zu blöde hier zu und von Gesetz nicht vorgesehen.
    Grund der Aufregung war das die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz und Flucht und Rettungswege bemängelt aber vom SSV übersehen wurden.
    Kann mir jemand ein Tipp geben, wie wieder ein Einklang mit Behörde und SSV gestellt werden kann.
    Was ist bei Überschneidungen von Gesetzes wegen mit dem Sachverständigen
    Gruß Kurt

    Hallo Michael


    Ich habe es gerade ausprobiert, es gibt einen Not Stopp und ein Not Halt und eine Einricht- Funktion

    Bei dem Not Stopp wenn eine Person gefährdet wird, gehen alle Ventile der Hydraulik auf und alles ist drucklos. Bei der Not Halt und der Einricht- Funktion, die durch die Maschine ausgelöst wird, weil ein Werkzeug oder Werkstück klemmt, nicht richtig angefahren wird oder die Schutzhaube geöffnet wird. Bleiben die Ventile der Hydraulik so wie sie vorherangesteuert wurden stehen. Der Hydraulikdruck, vor dem Ventil bleibe gespeichert in voller Höhe und fällt erst, wenn die Funktion ausgelöst wird, also packt das Futter noch einmal richtig fest zu, wenn man Pech hat.

    Ist wahrscheinlich so gewollt, steht auch so in den Service Manual.

    Der Unterschied zwischen Not Stopp und Not Halt wahrscheinlich, Bei 10 Versuchen wurden 2 mal mit vollen Druck geschaltet, jedenfalls bei unserer Maschine, Gut zu wissen!!!!!

    Gruß Kurt

    Hallo

    Das ganze läuft alles unter Nebenbetrieb „ Instandhaltung“ und als Leitung wird die Elektrofachkraft mit mehrjähriger Erfahrung eingetragen und ein Börsen notiertes Unternehmen im Briefkopfmit ca. 500 Filialen (Nur Deutschland) Kein Gewebeschein keine Eintragung bei der Handwerkskammer wie so auch! Beim Nebenbetrieb wird das ja nicht Abgefragt, und der Obermeister der HWK hat kein Zutritt um die Werkstatt zu kontrolliern obwohl alles vorhanden gab aber 300mal noch kein Problem

    Gruß

    Kurt

    Hallo

    Aus meiner betrieblichen Praxis (45J), kann ich nur aufzeigen, das 90% meiner ehemaligen Arbeitskollegen immer hin 300, sehr motivierte Mitarbeiter , als SiFa und als VEFK in den Filialen tätig sind und keiner einen Meisterbrief hat , „Hausmeister“ eben, aber von Energieversorger ihre Urkunde als Verantwortlicher und von der BG ihre SiFa-Urkunde . Die Praxis sieht eben anders aus, auch der Heizungsmonteur schließt die neue Heizung an wie von seinem Chef gezeigt, mit oder ohne Lehrgang. Der Idealfall ist mir schon bewusst und auch die Lehrgänge, sie sind dringend anzuraten, aber es kontrolliert keiner und Großunternehmen scheren ein Dreck um die richtige Vorgehens Weise und die SiFa werfen nicht mit „Steinen“ sie sind Teil des Ganzen. Was sollen sie dann tun ihren Job verlieren oder gegen die Energie- Versorger klagen ?

    Gruß Kurt

    Sifa Meister Elektrotechnik

    Hallo zusammen

    Die Aussagen was ist eine Elektrofachkraft (Hausmeister) , sind wohl zu hoch gegriffen, wenn man sich an Schaubildern festmachen.

    Gesetzlich geregelt ist dies in der Niederspanungsanschluss- Verordnung §13 (NAV) und in der Handwerksordnung wie die Altgesellen- Reglung.

    Hier nach kann „jeder“ elektrotechnische vor belastete „Hausmeister“zur verantwortlichen Elektrofach VEFK aufsteigen, ob er das Wissen hat oder nicht, der Unternehmer muss ihn nur bei dem Versorgungs- Unternehmen registrieren lassen und schon darf der Hausmeister als und keiner schert sich ob Meister, Techniker oder Ingenieuroder um Schaubilder eines Verlags, dies ist gängige betriebliche Praxis und auch eine Lösung. Wer traut sich schon eine unternehmerische Entscheidung anzuzweifeln. Fehlt nur noch die Beauftragung, des Hausmeister durch den Unternehmer.


    Siehe Elektriker Horst https://www.youtube.com/watch?v=BCcD55jDsA0

    Gruß Kurt
    Sifa u. Meister Elektrotechnik

    Nur noch eine Anmerkung, dass ich dies berücksichtigt habe:

    was chrimu schreibt

    Vom Binnenmarktrecht „mitgebrachte“ inhärente Sicherheit

    neu EN ISO12100-1 , wird der Begriff inhärente Sicherheit als Bestandteil des Risikominderungsprozesses verwendet

    Plus

    Nach der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich erforderliche Schutzmaßnahmen

    Da es für alle Altmaschinen keinen Bestandsschutz mehr gibt, aber was ist alt, ¼ Jahr 12 Jahre, oder ganz Selbstgebaut? (ohne „CE“ ) diese Maschinen dürfen betrieben werden auch, ohne formellen Anforderung wie „CE“ durch den binnen Markt?

    Siehe Paternoster-Aufzuge oder verkettete Anlagen und Maschinen

    Gruß

    Kurt

    Hallo Niko

    Nach den vielen Antworten will dir eine Brücke bauen, zu deinem Problem das auch zu einer Lösung führt, es ist die neue Betriebssicherheitsverordnung vom 1.6.15

    In der Verordnung wird das CE Zeichen in Frage gestellt und so dein Problem gelöst.

    Eine gute Gefährdungsbeurteilung und Beschreibung der Gefahren ist für den weiter Betrieb der Maschine nötig, eine CE Zeichen auf der Maschine oder auf den Papiern kann man ab dem 1.6.15 „ als Unterstützung oder Hinweis werten“

    §3 Gefährdungsbeurteilung

    •Auftretende Gefährdungen sind vor Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen •Vorhandensein einer CE- Kennzeichnung entbindet nicht von dieser Pflicht

    •Alle Gefährdungen sind einzubeziehen: Arbeitsmittel selbst, Arbeitsumgebung und Arbeitsgegenstände, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden •Regelmäßige Überprüfung

    Es gibt kein Bestandschutz mehr für alte Maschinen:

    Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen "CE" dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.“

    Sollte es noch Bedarf geben, werde ich die gerne hier zu eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zukommem Lassen

    Gruß Kurt

    Ich finde es ist ganz klar eineEntscheidung des behandelten Arzt und des Betriebsarzt.


    Es gibt Blutgerinnungshämmer die für die noch arbeitenden Bevölkerung geschaffen wurden,Rattengift wir Marcumar brauch man heute nicht mehr , aber es ist billig und belastet die Deckelung der Krankenkassen nicht, also ein gute Beratung des Mitarbeiters und Unternehmers durch den Betriebsarzt beseitigt das Problem( Medikament zum Bespiel „Pradaxa“ es gibt noch zwei aber die fallen mir gerade nicht ein)


    Kurt

    Generell ist fest zustellen ob das Firmen Gelände öffentlich, teilöffentlich ist, nur wenn es ein Pörtner und eine Schranke gibt und das Gelände ist durch ein Zaun, > 2m, gesichert ist. spricht man rechtlich von Firmengelände auf den die StVO nicht gilt.
    Als andere ist Öffentlich und das fahren mit allem was NICHT zugelassen verboten und im Falle eines Unfalls ein Straftat hier gibt es keine Versicherung die auch zahlt (siehe das Video der BGHW öffentliches Gelände) Es haftet im vollen Umfang der Unternehmer. Die Gerichte entscheiden hier sehr hart. Notfalls müssen alle kraftbetriebenen „ Zugelassen werden“ wenn ein teilöffentliches Gelände vor liegt


    Gruß
    K.Otten