Beiträge von TommyB

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    Lieber Toni, liebe Kollegen von der Sifapage,

    zunächst einmal an Euch einen fetten Dank für die Möglichkeit mein Buch hier vorstellen zu dürfen. Das ist sicherlich nicht selbstverständlich.
    Obwohl mit dem Verkauf sicherlich keine Reichtümer zu verdienen sind, an dieser Stelle schon einmal die Zusicherung an die Page, dass es selbstverständlich auch noch eine Spende von mit geben wird.
    Zunächst gibt es für Euch beim nächsten Westler Treffen ein kostenloses Exemplar mit Widmung :rolleyes:
    Sollte sonst noch jemand der Teilnehmer ein Exemplar benötigen, kann ich auch noch welche mitbringen, bitte kurze Mail (allerdings nicht kostenlos, ich muß die übrigens auch voll bezahlen, wie gesagt indipendent Verlag)

    Liebe Grüße vom Tommy

    Hallo zusammen und danke erst Mal.
    Ja alles das war wir schon bewußt, mich machte nur immer die Auffangfunktion stutzig.
    Ich denke aber ich habe es jetzt verstanden, das Auffangvolumen muß nicht dem Volumen der Gesammtmenge entsprechen, sondern nur dem des größen Behälters.
    Vermutlich geht man davon aus, dass nie mehr als ein Behälter undicht wird.
    Gruß Tommy

    Moin zusammen,
    kann mir jemand sagen wie baulich ein Auffangraum zur Lagerung von Gefahrgütern aussehen kann. Ich frage mich wie das gehen soll, wenn ich einen Raum habe, der wie eine Wanne ausgebildet ist und in den ich Gefahrgüter mit dem Stapler einfahren will. Hat da jemand eine Ahnung oder mal ein Bild
    Danke Tommy

    Wasn mit euch los ?( Habt ihr zu viel Brandrauch geschnüffelt, kommt mal beide wieder runter.

    Was waren das doch für schöne Zeiten, als man sich selbstverständlicher Weise hier gedutzt hat.................was wird das jetzt hier, reden wir uns demnächst auch noch mit Titel an ?(

    Die Frage war doch, wo es steht, dass eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist...........und wo steht das...........richtig, dass steht im Brandschutzkonzept welches sich auf die Bauordnungen der Länder bezieht (Sonderbauten eingeschlossen). Eine vorgeschriebene Brandmeldeanlage ohne ein Brandschutzkonzept gibt es nicht, behaupte ich einmal. Ist also eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben handelt es sich in der Regel um einen Sonderbau und somit existiert auch ein Brandschutzkonzept.

    Viel Spaß noch beim Diskutieren....................meine Herren :D :138:

    Moin, moin zusammen,

    vielleicht kann mir jemand folgende Frage fundiert beantworten:
    Gib es eine Aufbewahrungspflicht für SiGeKo Unterlagen (in erster Linie Begehungsberichte aber auch alles andere) . Unser archiv platzt so langsam aus allen Nähten und ich bin der Meinung, ist das Projekt abgeschlossen, macht es auch keinen Sinn den ganzen Papierkram weiterhin aufzubewaren. Wozu auch, wen interessiert es wer irgendwann mal keinen Helm aufhatte :D
    Gruß vom Thomas

    Hallo Christin,
    grundsätzlich darf man Zurrpunkte selber an Fahrzeugen anbringen.
    Wenn man aber selbst Zurrpunkte anbringt, ist der Unternehmer für die technische Ausführung verantwortlich

    Das Problem ist, es bestehen zu viele Unsicherheiten bezüglich der Krafteinleitung der Zurrkräfte in den Fahrzeugaufbau, sowie der verwendeten Materialien.
    Die DIN EN 12640 gibt vor wie, wo und in welcher Ausführung Zurrpunkte angebracht werden dürfen. Beachtet man alle Vorgaben, dürfte auch alles OK sein.
    Der Nachweis der DIN Konformität ist allerdings durch den Hersteller nachzuweisen (aus Gründen der Rechtssicherheit)

    Hier ein Paar Belastungsangaben:
    Fahrzeuge über 3,5t bis einschließlich 7,5t = 800 daN pro Zurrpunkt
    Fahrzeuge über 7,5t bis einschließlich 12t = 1000 daN pro Zurrpunkt
    Fahrzeuge über 12t = 2000 daN pro Zurrpunkt
    Zurrpunkt in der Stirnwand 1000 daN

    Gruß Tommy

    So Männers.................nun zurück zum Thema :D ,
    mein Problem ist folgendes, ein Kunde, welcher einen Kettenförderer gegen einen Luftbandförderer in einem Biomassekraftwerk auswechseln soll soll nun für diesen Luftbandförderer eine SIL Bewertung liefern.
    Angeblich wurde der Kraftwerksbetreiber erst von einem Elektriker auf die angebliche Notwendigkeit einer solchen Bewertung aufmerksam gemacht.
    Für micht stellt sich jetzt auch erst mal die Frage ob dieses Biomassekraftwerk (es werden Holzschnitzel verbrannt) überhaupt unter die 12. BImschV / Störfallverordnung fällt und dadurch eine Einstufung nach SIL erfordert.?
    Wenn sich herausstellt das es so ist, wäre die nächste Frage, darf man einen solchen Anlagenteil separat beurteilen oder ist die Anlage ganzheitlich zu beurteilen?
    Ich meine was passiert wenn der Nachschub an Holzschnitzeln unterbrochen wird?..............................die Anlage läuft nicht mehr und der Ofen geht aus. Kein Ofen, keine Gefährdung 8o

    Noch mal zurück zur ursprünglichen Frage.............jemand Erfahrung mit SIL Einstufungen und kann mir Tipps geben?

    Danke und nen schönen Gruß

    Guten Morgen zusammen,

    hätte da mal ne Frage, hat irgend jemand von euch Erfahrung mit SIL- Bewertungen für Anlagenteile?
    Noch nie was von gehört ?
    Tja hatte ich auch nicht, bis ein Kunde von uns ein Angebot für eine SIL- Bewertung wollte.
    Dabei geht es um Anlagensicherheit und Ausfallwahrscheinlichkeit von elektronischen Sicherheitseinrichtungen.
    Nun wollte ich mal fragen ob sich schon mal jemand damit beschäftigt hat und mal ein Paar Tipps rüberschieben kann.

    Vielen Dank und Gruß aus Gladbeck vom Tommy

    Moin Sifas,

    zunächst einmal stellt sich die Frage nach einem Brandschutzkonzept. Liegt dieses vor, enthält es sicherlich auch Angaben über die notwendigen Rettungswege.

    Die Arbeitstättenverordnung läßt sogenannte "Kompensationsmaßnahmen" zu.
    Das heißt, läßt sich das gesetzte Ziel mit Hilfe von kompensierenden Maßnahmen erreichen, sind auch abweichende Lösungen möglich.
    Diese Maßnahmen müssen mittels Gefährdungsanalyse bergründet werden und in das Brandschutzkonzept einfließen.

    Ebenfalls sollten solche Maßnahmen mit der Feuerwehr abgestimmt werden.
    Bei Lagerräumen, die nicht als "Aufenthaltsräume" gelten (Aufenthaltsräume = Nutzung mehr als 2 Stunden) gelten andere Regelungen in Sachen Brandschutz.

    Was das Anleitern angeht, so ist diese Möglichkeit sicherlich immer abhängig von der Anzahl der zu rettenden Personen.
    Nach meinen Erfahrungen leiter die Feuerwehr ungern an, da es erfahrungsgemäß immer Probleme geben kann mit Personen mit Höhenangst oder korpulenten Personen, welche die ganze Evakuierungsmaßnahme bremsen können.

    Gruß Tommy

    Liebe Kollegen,
    aus aktuellem Anlaß möchte ich euch nachfolgenden Fall schildern.
    Möglicherweise könnt ihr ihn bei der Beratung eurer Kunden verwenden.

    Vor 2 Jahren übernahm ich die Betreuung einer Baustoffhandel Kette.
    Dieses Unternehmen verkaufen Baustoffe für innen und außen.
    Die Baustoffe werden mittels LKW mit Verladekran auf die Baustellen oder zum Kunden gefahren.

    Bei meiner Erstbegehung fragte ich den Verantwortlichen, ob die LKW Fahrer in der Handhabung des Ladekranes ausgebildet wurden und dies dokumentiert ist.
    Antwort: "Das machen die ja schon immer, da brauchen wir keine extra Ausbildung"

    Auf meine Intervention, dass eine besondere Schulung vom Gesetzgeber gefordert wird und diese von den Herstellern in Form einer 3 Tage Schulung angeboten wird wurde natürlich übergangen.
    Heute bin ich froh, dass ich den Hinweis in meinem Bericht erwähnt habe.

    Hinzu kommt, dass die Fahrer selbst nach einer Schulung gefragt haben.
    In der letzten Woche ruft mich nun einer der Filialleiter an und berichtet von einem schweren Unfall mit einem Ladekran.

    Eine 1,5 Tonnenlast wurde abgeladen, löste sich aus dem Schlupf und erschlug den darunter stehende Kunden.
    Jetzt steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür und das übliche Prozedere nimmt seinen Lauf.
    Der Fahrer beruft sich nun darauf das er ja nie ausgebildet wurde, obwohl er mehrfach danach gefragt habe.

    Bei der Frage, was er denn jetzt tun könne, konnte ich dem Filialleiter leider nur noch sagen, dass er nun wohl die Konsequenzen tragen müsse.
    Ich gehe mal davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ihm grobe Fahrlässigkeit wenn nicht sogar Vorsatz untersetellen wird.

    Manchmal helfen solche Beispiele ja im Kundengespräch, leider hilft das dem getöteten jetzt auch nix mehr.

    Gruß Tommy