Hallo,
also man kann Bürodrehstühle wie auch andere Arbeitsmittel (elektromotorischen höhenverstellbaren Sitzstehtisch, Stehhilfen, spezielle Autositze (z.B. für Aussendienst MA) fördern lassen,
...aber die BG macht das nur nach einem Arbeits/Wegeunfall.
Für alle anderen Rückenkranken - Attest vom Facharzt /Rehaklinik ist nötig - Schreiben vom Betriebsarzt hilft .
Es ist möglich bei der Deutschen Rentenversicherung eine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen, das muß der MA jedoch selbst tun..
Die fördern nach Prüfung einen Teil (ca. 350 ,-. - für Bürodrehstuhl , ca 1000,- für Sitzstehtisch, + MwSt....) oder manchmal auch die gesamten Kosten.
Allerdings kann das einige Wochen bis Monate dauern - nachfragen hilft.
Neben dem Attest benötigt man einen Kostenvoranschlag z.B. für den Bürodrehstuhl + folgende Formulare der DRV G100 + G130 ,
zu finden unter https://sifaboard.de/www.deutsche-rentenversicherung.de .
Eine andere Möglichkeit ist die Förderung durch die Hauptfürsorgestelle (sind meist bei den Kreisverwaltungen zu finden)
Förderung wenn nötig des kompletten Arbeitsplatzes - Übernahme der Kosten zwischen 80-100 % .
Bedingung: Behinderung von mind. 50 % oder 30 % + Gleichstellung
...auch hier benötigt man einen Kostenvoranschlag.
Die Rehaberater des DRV wie auch die Mitarbeiter der Hauptfürsorgestellen helfen in der Regel gern wenn man sie anfordert.
Wichtig ! die Arbeitsmittel dürfen erst gekauft = bezahlt werden, wenn die Förderung bewilligt wurde !
Die Arbeitsmittel sollten ausführlich beraten, angepasst ( Ergonomie Spezialisten suchen) und auch über einen ausreichenden Zeitraum (ca 7 - 10 Tage ) am Arbeitsplatz getestet werden - bei Bürodrehstühlen ist das gut machbar.