Das wäre eine Möglichkeit, das ist für mich dann eher die jährliche Unterweisung...
Aber hier hat doch die ASR wieder eine Lücke. 5-10% der Beschäftigte. Sie sind nicht beschäftigte der Schule. Sie arbeiten als freie Dozenten auf. Das müsste wenn wieder über die Gefährdungsbeurteilung laufen...
Denn wenn man Praxis nah bleibt, brauchen die Schüler (Erwachsene) im Notfall Personen die sich auskennen. Und an wen wendet sich ein Seminarteilnehmer? An den Dozenten. Ob der angestellt oder freiberuflich tätig ist, ist dem nicht auf die Stirn geschrieben...
Aber rein rechtlich würdet ihr die 5-10% nicht an den freien anrechnen sondern nur die festangestellten - richtig? Bedeutet für den Bildungsträger 2 Personen schulen lassen und fertig... - oder?