Hallo Kiter,
bisher zu keinem verbindlichen Ergebnis! Fakt ist, das eine Umorganisation mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat ist (§9 ASiG), weil ja formaljuristisch
die Funktion Ltd. Sifa auf den "Externen" übertragen werden muss. Umgekehrt ist uns auch alles klar, also wenn aufgrund von fehlenden Kapazitäten (Betreuungsstunden)
diese durch eine ext. SiFa geleistet werden. Hier ist dann die interne leitende SiFa federführend. Aber kann eine ext. SiFa Weisungsbefugnis fachspezifisch bzw. disziplinarisch haben gegenüber internen bestellten SiFa´s??? Unsere Bauchgefühl sagt nein, aber das ist sicherlich nicht ausreichend für unsere Argumentation gegen eine ext. Ltd. Sifa,die kaum Einsatzzeiten haben würde!
Gruß Starfighter