Beiträge von Andreas.S

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    Mag wohl sein, das du der Meinung bist, daß die fünfzehn Minuten nicht überall eingehalten werden. Auf Vermutungen solltest du dich nicht stützen.

    Sorry, jetzt meine Meinung:
    Ich finde es nicht passend, hier in der Page nach evtl. inoffiziellen Statistiken zu fragen, um "Absatzgebiete für Euer neues Produkt" zu finden.
    Das hat sicher nichts mit deiner, oder meiner Arbeit als Sifa zu tun, zumal ich die Vermutung hege, daß solche Statistiken dann auch zu entsprechenden Werbezwecken genutzt werden.

    Andreas

    Bei uns läuft das etwas anders.
    Der Unternehmer beauftragt mich mit einer Gefährdungsbeurteilung...
    Ich führe diese aus und teile dem Unternehmer und dem BR, dem ich zur Zusammenarbeit und Information verpflichtet bin, unverzüglich in schriftlicher Form mit.
    Das weitere Vorgehen unserer 7 Handlungsschritte lassen wir mal außer Acht.
    Anders sieht es aus, wenn der Unternehmer eine Gb erstellt und von mir nur einzelne Auswertungen unterstützend mit einbaut. So bekäme ich doch dann den Auftrag, etwas nur auf das Vorhandensein vorher festgelegter Faktoren zu prüfen.

    Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht/plicht, wie denn eine Gb vom Unternehmer durchgeführt wird in Bezug auf Vorgehensweise Untersuchungsmethoden u.ä.

    Außer Frage steht jedoch, das die Sifa gegenüber dem BR die Pflicht zur Zusammenarbeit und Information hat.
    Also bekommt der BR bei uns sofort eine von uns durchgeführte Gb auf den Tisch.
    Erstellt der Unternehmer eine Gb alleine, so hat der BR schlechte Karten, zu wissen, wann denn diese fertiggestellt ist. Hier sollte die Vorgehensweise so geregelt werden (Mitbestimmung), daß dem BR auch Zwischenergebnisse und Stand der Dinge mitgeteilt werden müssen. Am besten ist natürlich eine Mitwirkung an der Gb.
    Das ist in obengenanntem Fall eine Sache zwischen Unternehmer und BR, nicht die Sache eines techn. Direktors. Auch die Sifa sitzt hier nicht zwischen zwei Stühlen.

    Du hast recht. Klappt die Zusammenarbeit zwischen allen Parteien nicht, kommen auch keine zufriedenstellenden Ergebnisse zustande.
    Alles ist gesetzlich haarklein geregelt, pocht jeder auf das seine, kann nichts dabei raus kommen.

    Andreas

    Habe ich damals was nicht verstanden?

    Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen( Teil hiervon ist die sogenannte Gefährdungsanalyse).
    Er kann damit die SiFa beauftragen, die beratend für ihn tätig ist.
    Die SiFa hat hingegen nach §9 AsiG die Pflicht den BR über wichtige Angelegenheiten rund um den Arbeitsschutz zu informieren (Zusammenarbeit).
    soweit richtig?

    Die Gb unterschreibt nur derjenige der sie durchführt.

    Lösung des Problems: Die Sifa teilt dem Arbeitgeber und dem BR schriftl. mit, daß er (mit Bekanntgabe des Grundes) eine Gb durchgeführt hat. Als Anhang wird die Gb mitgesandt (geschieht bei uns mit einem sogenannten Tätigkeitsbericht unmittelbar).
    Es gibt die Möglichkeit, den BR an einer Gb teilhaben zu lassen, indem man den BR über das Vorhaben informiert. Dies aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers und nur in passiver Rolle des Zuschauers. Ein BR kann die Richtigkeit einer Gb auch anzweifeln, doch das führt hier zu weit.

    Redet ihr nun von irgendwelchen Unterschriften zu auf die Beurteilung folgenden Maßnahmen? Gehört so was nicht in den Arbeitsschutzausschuß?
    Nicht alle BR haben die entsprechende Fachkenntnis eine Gb durchzuführen.
    Der BR hat bei einer Gefährdungsbeurteilung kein Mitbestimmungsrecht, da es sich hier um eine Feststellung vorhandener Gefahren handelt. Hieran kann der BR nichts ändern. Entweder es gibt Gefährdungen oder es gibt keine. An den Lösungsansätzen oder der Umsetzung hat er teilweise Mitbestimmungsrecht.

    Schönes WE Andreas

    Soweit das rechtliche;

    grundsätzlich wird bei uns niemand mit dem Pkw eines MA oder Ersthelfers befördert. Was passiert bei einer Verschlimmerung der entsprechenden Verletzung. Speziell bei Kreislaufproblemen kannst du hier schlechte Karten haben. Einen normalen Krankentransport kann man bei jeder Erkrankung oder Verletzung für den Weg zum Arzt oder Krankenhaus bestellen. Hier gab es bei uns noch nie Reklamationen, daß dies nicht gerechtfertigt sei.
    Für den Rückweg sollte man ebnfalls situationsbedingt entscheiden. Es muß nicht immer ein Taxi sein, öffentl. Nahverkehr ist ebenfalls möglich. Auch hier sollte eine Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Mit dem Vorgesetzten kann auch über eine Kostenübernahme oder die Rückfahrt durch einen Kollegen abgesprochen werden.
    Vorherige Absprachen verschiedener Lösungen mit dem Arbeitgeber und der BG helfen in der Situation eher eine Entscheidung zu vertreten. Wie gesagt für den Weg zum Arzt gibt es bei uns keine Alternative.

    Ciao Andreas

    Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Spaß beiseite, ich kann die inhalte nicht überprüfen. Es geht wohl auch darum wieviel Vorkenntnis du vom Bau hast (bist du denn dort ständig tätig?) und ob man sich ein Bild von dir machen will. Vielleicht auch nur Sturheit.

    Andererseits erwähnst du wieder die Kosten. Du bist doch in der BGHW? Warum drei branchenspez. Teile?
    Betreust du Baubetriebe extern als Selbstständiger?

    schönes WE Andreas

    Dann macht euch doch schon mal Gedanken:
    Habt ihr denn einen Plan wie eine Evakuierung aussehen soll?
    Habt ihr besonders gefährdete Personen, denen man bei einer Räumung besondere Aufmerksamkeit oder sogar Hilfe zukommenlassen muß?
    Wer kontrolliert, ob alle Bereiche auch geräumt sind?
    Gibt es Einweiser für Feuerwehr und Rettungsdienst?
    Wer ist die Kontaktperson für den Einsatzleiter vor Ort ( das können nicht 74 MA sein)?
    Legt einen solchen Plan mal bei einem Ortstermin der Feuerwehr vor, die haben gelegentlich noch einige Anregungen, sind aber auch froh mal etwas über eure spezielle Örtlichkeit zu erfahren. Normalerweise ist ein Betrieb geräumt, wenn die Feuerwehr eintrifft, den eine Ausrücke-und Anfahrzeit hat die auch noch.

    Die erste Übung würde ich den MA bekannt durchführen, ein halbes Jahr später eine den MA nicht angemeldete Übung.
    Je nach Ergebnis kann evtl. ein kürzerer Rythmus als ein Jahr erforderlich sein.

    Ich pers. halte von Übungen mit Rauch und Nebelmaschinen nichts. Die Reaktion eines Menschen kann nicht geübt werden, sie ist situationsbedingt und immer anders. Niemand weis, ob es MA mit entsprechenden Vorgeschichten gibt, oder sich in Panik, wegen einer Übung jemand verletzt. Bei einem echten Alarm wäre eine Verletzung noch verzeilich. Gönnt euch auch nicht den Spaß mal nur mit Notbeleuchtung zu üben, bereitet die MA in den Unterweisungen darauf vor, daß so etwas im Brand- oder Gefahrenfall passieren kann. Wir zeigen den MA auch mal während einer Unterweisung, was man nur mit Notbeleuchtung alles sieht. Da ist dann keine Überraschung und keine Panik im Spiel.
    Eine Vorbereitung auf solche Ereignisse sollte auch ermutigend sein, solche Situationen zu meistern. Ansonsten könnt ihr auch das Spielfilmszenario weiterschüren.

    Schönes WE Andreas

    Es kommt auch auf die auf die ausgeübte Tätigkeit an.

    Man sollte nicht erwarten, daß ein Metaller (Produktionshalle) oder Tischler, der mit Verwaltung nie was zu tun hatte, sofort nach Tätigkeitswechsel Ahnung von der Verwaltung hat. Arbeitsabläufe und damit verbundene Gefährdungen fliegen einem nicht über Nacht zu.
    Ich denke, das bei vielen BGen eine Vorbereitung auf P V erspart bleibt, wenn man eine schriftliche Anfrage an das Referat Ausbildung richtet. Hier sollte eine Beschreibung der bisherigen beruflichen Kenntnisse nicht fehlen. Nur so kann entschieden werden, ob gewisse Vorkenntnisse vorhanden sind.
    Übrigens "Branchenspezifisch" sagt schon alles. Es bleibt so der entsprechenden BG vorbehalten, wieviel Ausbildung notwendig ist. Der eine braucht nicht so viel, der andere dann doch.

    Ciao Andreas

    Hier fehlen sehr wichtige Angaben über die Struktur eures Betriebes. Es kann dir wohl niemand eine Checkliste oder ähnliches zur Hand geben, wenn mann nicht weis, wie ihr was organisiert habt. Sind die MA denn im Verhalten in einer solchen Situation unterwiesen? Gibt es einen Evakuierungsplan, oder wollt ihr nur mal so?
    Übrigens die Akzeptanz einer Evakuierungsübung ist nicht relevant. Es geht darum, festzustellen, ob es funktioniert. Nicht nur die MA können Fehler machen, sondern auch die Führungskräfte und Planer. Deshalb heisst es ja Übung.
    Mitwirkungspflicht haben alle, ob sie wollen oder nicht.

    Andreas

    nochmal, damit ich das richtig verstehe

    Beruf:Feuerwehrmann, Zugehörigkeit: BG Chemie, also Betriebsfeuerwehr in einem Chemieunternehmen,oder?

    -wen sollst du unterweisen? Feuerwehrmänner, oder alle Betriebsangehörigen
    deines Betriebes?
    -oder Fremdbetriebe?
    -Abteilungsweise oder gemischte Blocks?
    -Wieso nach Feierabend?

    Ciao Andreas

    Wenn man die Möglichkeiten Stechuhr / Wachdienst mit zwei USV- Einheiten (eine Batterie für den Server und eine für den Rechner des Wachdienstes) ausrüstet ist der Stromausfall weniger das Problem, das die Datenleitung zu beiden wegbrennt ist auch zu überwachen. Nehmen wir in einem solch großen Gebäude nun noch die BMZ mit ins Boot (sie teilt ja schließlich betroffene oder sogar gefährdete,verrauchte Bereiche mit),Rauchschutztüren bzw. Brandabschlüsse tragen ebenfalls ihr gewisses Etwas bei,... so kann sich zumindest eine gewisse Zeit jemand im Keller aufhalten, während es im 3. Stock brennt.
    Datenschutzrechtlich sehe ich keine Bedenken, bei uns drückt man auf ein Feuersymbol und eine Liste der in der Zeiterfassung anwesenden Personen wird nur mit den Namen ausgedruckt.
    Die Feuerwehr kann sich natürlich bei einer Meldung "Gebäude ist leer" voll und ganz auf das evtl. Löschen konzentrieren, denn bei fehlenden Personen geht hier die Menschenrettung natürlich auch vor und bindet Einsatzkräfte. Eine 100 prozentige Sicherheit wird es nie geben.
    Zur Anmeldung der Übungen sage ich nichts, denn auch die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen führen unangemeldete Übungen durch. Es wäre schlimm daran zu denken, daß auf der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus mein Kind vom Feuerwehrmann überfahren wird, weil er nicht wußte, daß es heute nur zu einer einer Übung geht (Sorry, mußte ich mal los werden).

    Also Panik ist zu vermeiden, von allen, deshalb wird geschult und geübt.

    Ciao Andreas

    Nüchtern betrachtet, eine komische Situation.
    Da du als Externe nachträglich beauftragt wurdest, ist man mit dem SiGeKo
    -wohl nicht zufrieden,
    -sieht diesen überfordert,
    -oder möchte durch Beauftragung mehrerer irgendwie die bestehenden Mängel abstellen (Unfälle sind ja bereits passiert) oder aus der Haftung (was ja insgesamt fast nicht möglich ist)

    Du hast doch einen schriftlichen Auftrag des Bauherren, da steht drin was deine Aufgaben sind und wie du dich zu verhalten hast.
    Bist du beauftragt, als SiFa für die MA des Bauherren tätig zu sein, um während der Bauarbeiten anfallende Gefährdungen für deren Arbeitsbereiche zu erkennen? Eine Sifa für alle ist meines Erachtens nicht möglich.

    Die Abbruchfirma ihrerseits ist ja nicht von ihrer Verantwortung in Sachen Arbeitssicherheit befreit, sie braucht je nach Größe und Gefährdung ebenfalls einen SiBe oder eine Sifa. Genauso wie ein Subunternehmer. Hier hat der Auftraggeber die Verpflichtung eine Zusammenarbeit zu koordinieren.
    Wie ist denn der Kontakt zum SiGeKo einmal die Woche? Wie reagiert er auf die Mißstände (wir mußten bei der Begehung immer mit)? Im Auftrag der Abbruchfirma steht doch bestimmt auch etwas über den Arbeitsschutz. In unseren Aufträgen steht grundsätzlich der Zusatz: "Dieser Auftrag wird erteilt unter der Voraussetzung,... daß die gültigen Bestimmungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten werden" usw.
    Wie in den vorhergehenden Beiträgen schon oft beschrieben wurde, erfülle deinen Auftrag gemäß der Anforderungen im Auftrag, schreibe deine Protokolle, leite sie entsprechend weiter.

    Ein Patentrezept wird es nicht geben, du gehst den "schmalen Grat", als Selbsständige.

    Ciao Andreas

    Dem kann ich nur beipflichten;
    Vorab bekommt man vom Ausbildungsträger ein Formular zugeschickt, daß man entsprechend ausgefüllt und gestempelt an diesen zurücksendet.
    Wir hatten aber auch schon einen selbstständigen Ausbilder, der erst mit unserer BG die Anerkennung klären mußte, daß machen die aber unter sich aus.

    Ciao Andreas

    Es wird wohl überall etwas anders gehandhabt.

    Calimero: Eine andere Antwort von der BG habe ich nicht erwartet, wird ja wie eine private Ausbildung dargestellt. Du scheinst es darauf anzulegen, das die Ausbildung in erster Linie privat genutzt wird und der Unternehmer ebenfalls einen Vorteil daraus zieht. Wenn du keine Probbleme hast, Ersthelfer zu finden, soll das in Ordnung sein.
    Zum Thema Verbandkasten: Wenn bei jeder Werkzeugkiste ein Verbandkasten beigelegt und im Inventar verzeichnet wird, funktioniert das auch. Es sollte jedem Mitarbeiter bewusst sein, das er keinen Vorteil daraus zieht, sich privat mit Material einzudecken, das für ihn selbst bei einer Verletzung evtl. lebensrettend oder zumindest dringend notwendig sein wird. In einer Unterweisung ist das sicherlich zu aller Verständnis rüberzubringen. Den Kasten mit einem ensprechenden Siegelaufkleber versehen, muß man ihn auch nicht so oft auf Vollzähligkeit prüfen, solange das Siegel nicht beschädigt ist.Einfache Pflasterboxen gibt`s zusätzlich. Übrigens zählt nicht der Verbandkasten, der unten im Auto liegt. Auf der Baustelle muß er vorhanden sein.

    Meine erste Ausbildung für meinen jetzigen Betrieb habe ich ebenfalls am Abend bei einem kleinen Ortsverein des DRK gemacht. Der Betrieb hat mir die Zeit als Arbeitszeit gutgeschrieben und sogar die ca. 20,- DM Kursgebühr bezahlt. Damals war das alles eingeschlafen, niemand hatte wirklich Ahnung wer was bezahlt.
    Daraus hat sich mittlerweile einiges entwickelt. Für uns steht schließlich nicht nur der Arbeitsschutz an, man sieht auch eine gewisse Verpflichtung gegenüber unseren Kunden im Warenhaus. Im gesamten machen dort die Erste-Hilfe Leistungen rund 80% aus. Hier liegen schwere Erkrankungen, aber auch Verletzungen (z.B.Sturz auf der Fahrtreppe) zu Grunde.
    Wie schon vorher erwähnt wurde, die BG hat kein Problem mit den Ausbildungskosten (bei uns sind 5 % der anwesenden Beschäftigten, min. 1 vorgeschrieben). Hier wird keine Kontrolle durchgeführt, um Kosten zu sparen.
    In einem Baubetrieb wird es schon schwieriger, hier wäre pro Kolonne/Baustelle mindestens 1 Ersthelfer erforderlich. Was hilft denn der Ersthelfer auf der anderen Baustelle?

    Wie man sieht, ein Thema, welches Bücher beschreiben könnte. Jeder macht so seine eigenen Erfahrungen.

    Ciao Andreas

    Kommt darauf an, wer kontrolliert.
    Manche Mitarbeiter meinen, davon nichts wissen zu wollen..., oder so. Aber regelmäßig werden sie durch Revision oder entsprechende Abteilungen aufgefordert, die Radios zu entfernen. Nach dem Durchgang kräht kein Hahn mehr. Da hat man andere Sorgen.
    Spätestens wenn die GEZ mal wieder richtig aufräumt, ist das Thema eine gute Zeit so richtig am Rauchen. Ich rede jetzt aber nur von zwei-drei Geräten in der Verwaltung.

    Andreas

    Nicht der Arbeitgeber meldet die Gedräte an, sondern der Mitarbeiter meldet diese als Gerät außerhalb seiner Wohnung, also für den Arbeitsplatz, und dort wird die Anmeldung auch aufbewahrt. Unser Arbeitgeber prüft lediglich ob die Geräte (Batteriebetrieben) auch angemeldet sind.

    Ansonsten ist`s wie vorher schon erwähnt, private Elektrogeräte mit Anschlußleitung sind im Betrieb verboten.

    Andreas

    Sorry, ich komme aus einer Verkaufsstätte.
    Ich kann mit dieser Formel überhaupt nichts anfangen. Es ist doch zum größten Teil davon abhängig, was meine Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind. Wenn ich da so in die Verkaufsstättenverordnung Saarland reinschaue, sind die Stunden völlig überzogen.
    So ne Allgemeinformel lassen sich die einfallen, die auf dem VDS-Tripp reiten.

    Andreas