Hallo Waldmann,
das ist absolut richtig, die Anlage muss gescheckt und der Fehler behoben werden. So wie ich es verstanden habe ist der Fehler erst beim Zählerwechsel aufgetreten, da bis dahin ein Funktionierender Potentialausgleich über die Wasserleitung gegeben war. Der Wasserzweckverband wird keine Möglichkeit haben in einem Einfamilienhaus den ordnungsgemäßen Zustand der Elektroanlage festzustellen und erst danach den Zähler zu wechseln. Aus diesem Grund muss er seine Mitarbeiter für den Moment des Zählerwechsels schützen, zum Beispiel mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
viele Grüße
Michael