Beiträge von Pabacz

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    Das erschließt sich mir ja schon aus dem Arbeitsschutzgesetz bzgl der Bereitstellung.

    Aber es geht mir jetzt erst einmal darum, dass wenn der MA seine Schutzbrille im Wochentakt verliert. Das sind Kosten die sich läppern :-/

    Hallo Leute,

    Ist man im Recht, wenn man die Angestellten dazu verdonnert, sobald diese Ihre PSA (Schuhe, Brille, etc.) verlieren oder absichtlich zerstören, diese zu bezahlen.

    lg
    Patrick

    Moin Leute,
    also problematisch wird es sobald die Teile geschliffen werden und somit anfälliger werden gegen Feuchtigkeit, zwar kommen die Teile anschließend in die Entfettung und werden gereinigt, daraufhin werden diese noch mal gesenkt und abschließend nochmals mit nem Tuch geputzt, lackiert und verpackt.
    Zwischen dem Senken und erneutem Putzen vergehen oftmals Stunden bis ein ganzer Tag und hier können die Teile in Mitleidenschaft gezogen werden.
    Die MA dürfen nun mal bei Senkarbeiten keine Handschuhe tragen.

    Welche Produkte hier in Frage kommen weiß ich nunmal nicht weil ich selbst das Gefühl von Hautcreme nicht ausstehen kann :D

    Das vom Joker genannte Produkt sieht interessant aus und entspricht meinen Kostenvorstellungen.

    holgi der Link funktioniert bei mir leider nicht :-/

    Vielen Dank schonmal für die ersten Tipps, ich hoffe meine Infos reichen jetzt aus :)

    Hallo liebe Leute,

    ich bin dabei einen Hautschutzplan zu erstellen, hierbei gilt ja generell Hautschutz durch Pflegeprodukte vor Ausübung der Tätigkeiten.
    Das Problem hierbei ist nun, dass Cremes generell einen hohen Fettanteil beinhalten. In unserem Betrieb arbeiten wir hauptsächlich mit Messing und dieses wird durch Fette angegriffen, was dazu führt dass die Produkte angegriffen werden. Das wäre ein Qualitätsfiasko...

    Wäre es problematisch wenn man den Gebrauch vor Beginn der Tätigkeiten verbietet und es auch im Hautschutzplan vermerkt?

    liebe grüße
    Patrick

    Hallo Experten,


    ich habe eine BA ausm Netz gezogen und die weitesgehend übernommen. Hierbei befindet sich der Satz:


    "Maschine nach Gebrauch abschalten und gegen unbefugtes Einschalten sichern"


    Undzwar geht es um das unbefugte Einschalten. Meine Auffassung war hierbei, dass die Betätigung des Notausschalters an für sich ausreicht und eher im Sinne vom selbstständigen Wiedereinschalten. Kann ich es dabei belassen oder muss ich das so richtig niederschreiben. Das Problem ist ja, dass Unbefugte ja theoretisch die Maschine wieder einschalten könnten, weil es beim Schalter keinen herausnehmbaren Schlüssel gibt.

    Ich hoffe ich hab jetzt nicht zu wirsch geschrieben :D

    Vielen Dank für eure Hilfe