Beiträge von Denise1

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    Was antwortet denn Deine BG oder das für Deinen Betrieb zuständige Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz zu dieser Fragestellung?
    Vielleicht haben diese Erhebungen zu diesem Thema.

    Guten Morgen!
    Ich habe beide schon im Vorfeld zu dem Thema angefragt.

    Ich habe hier im Forum schon einige hilfreiche Aussagen erhalten die ich in die Argumentation mit einfließen lasse.
    Weiterhin habe ich eine Befragung der Kollegen begonnen, die bereits einen Steh- Sitztisch haben.

    Danke für eure ganzen Rückmeldungen!!!

    Also der Betriebsarzt ist natürlich im Boot und unterstützt die ganze Thematik!

    Mir geht es nicht nur darum den Personen die bereits geschädigt sind einen solchen Tisch zukommen zu lassen, sondern ich möchte dies als Präventive Maßnahme betriebsweit umsetzen.

    Es wäre super, wenn die Leute die ihre Erfahrungen hier geschildert haben, mir mitteilen könnten in welchem Betrieb sie arbeiten. Ich würde diese gern in einer zusammenfassenden Stellungnahme von mir als Quelle aufführen (Ansonsten glauben die hohen Tiere ich sauge mir die Erfahrungen aus den Fingern).
    Ihr könnt mir dies auch gern als PN mitteilen!

    Danke schon mal, das hilft mir sicher in der Sache weiter!

    :moin:


    ich würde in unserem Betrieb gerne durchsetzen, dass unsere Bürotischesukzessive durch Steh-/Sitz-Tische ausgetauscht werden.

    Hierzuhabe ich eine Kostenaufstellung eingebracht und Statistiken der Krankenkassenerläutert.
    Der Betrieb hat sich weder für, noch gegen meinen Vorschlag entschieden,sondern mir den Arbeitsauftrag gegeben bei anderen Unternehmen nachzufragen, obes durch die Anschaffung eine Verbesserung der Anwesenheitsquote gegeben hat.
    Mir ist bewusst, dass eine Verbesserung erst langfristigmöglich ist.

    Gibt es hier Kollegen dir mir kurz Ihre Erfahrungen mit Sitz-/Stehtischen schildern können?
    Kommtes bereits zu einer Besserung des Gesundheitszustandes der Mitarbeiter bezogenauf das Rückenleiden? Sind die Kollegen mit den Tischen zufrieden? Wird dieMöglichkeit im Stehen zu arbeiten gut angenommen?
    Evtl. könnt ihr mir mit euren Erfahrungen weiterhelfen.

    LG und einen guten Start in die Woche! :49:

    Erst einmal danke für die Rückmeldung!

    Da ich nur bei einem Anbieter war kann ich auch nur zu dem etwas sagen: VdS. Ich habe die Qualifikation in Köln gemacht und war zufrieden.


    Gruß Michael

    Wie wurde der Praxisteil gestaltet?

    Hallo Denise1,

    eine BSB Ausbildung in einer Woche find ich etwas wenig, da könnte ich mir vorstellen, das hier ein paar Dinge etwas zu kurz kommen.
    Meine Ausbildung hat zwei Wochen gedauert, aber auch da war die Zeit noch sehr knapp.

    http://www.ssb-neuwied.de/startseite/

    Gruß Holger

    Weka hat 7 Tage mit einer höheren Stundenzahl.
    VDS, und Tüv haben 2 mal eine Woche.

    :moin:

    Ich bin gerade in der Planung die Ausbildung zur Brandschutzbeauftragten zu machen.
    Hierfür habe ich mir drei Anbieter rausgesucht.
    Da wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen, welchen ihr mir empfehlen würdet:

    1. WEKA
    https://www.weka-akademie.de/brandschutz-ei…uftragten/e612/

    2. VDS
    https://vds.de/de/lehrgaenge/bsb/

    3. TÜV
    https://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik/brandschutz/brandschutzbeauftragter/4112017#
    https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/…linie-12-09-01/

    Danke im voraus und einen schönen Tag!

    Das ist für mich eigentlich eindeutig. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Was macht man denn mit einem Beschäftigten, der die Armlehne seines Bürostuhls abgebrochen hat? Was macht man denn mit einem Beschäftigten, dem beim Blick in einen Abwasserschacht das Smartphone aus der Hemdtasche gefallen und abgesoffen ist? Was macht man denn mit einem Beschäftigten, dem seine Bildschirmarbeitsplatzbrille heruntergefallen ist? Was macht man denn mit einem Beschäftigten.....
    Will man die alle zuzahlen lassen? Selbst wenn Ihr so eine Vereinbarung habt, wird niemand kommen und sagen, dass er die Teile privat verloren hat. Dann sind sie eben in den Schacht gefallen, der Stapler ist darüber gerollt, der Praktikant von letzter Woche hat die geklaut, der Hund vom Pförtner hat sie gefressen usw.

    Gruß Frank

    Vom Prinzip her stimme ich dir total zu!
    Aber es geht ja auch nicht darum, dass der Mitarbeiter dann keinen Stuhl oder kein Handy mehr mehr bekommt.
    Er bekommt dann z.B keinen Stuhl aus Echtleder, sondern aus Kunststoff. Er bekommt kein IPhone mehr, sondern ein Huawei.....

    Genauso würde er natürlich Trotzdem einen Gehörschutz erhalten. Aber halt keine Otoplastik, sondern z.B einen Kapselgehörschützer......


    Also ich bin gespannt ob es funktioniert. Ich werde auf jeden Fall berichten wenn es soweit ist. Wird so ein Schriftstück nicht erstellt, kann es gut sein dass der Betrieb von vorn herein sagt wir nehmen Kapseln statt Otoplastiken, aber das wollen wir mal nicht hoffen.

    Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt.
    Es geht nicht darum, dass die PSA privat nicht verwendet werden darf oder nicht.
    Es geht vielmehr darum, dass die MA die Sachen mit nach Hause nehmen und diese im Betrieb nicht mehr auftauchen.
    Mitarbeiter X nimmt z.B seine Otoplastik mit nach hause, weil er die bei der Gartenarbeit gut gebrauchen kann. Am nächsten Tag kommt er in den Betrieb und sagt" sorry Chef, hab die Otoplastik verloren und brauch ne neue"
    Man will dem Mitarbeiter natürlich nichts vorwerfen! Aber die Erfahrung zeigt, dass dies leider öfter vorkommt.

    Ich wollte auch keine Grundsatzdiskussion auslösen. Es ging mir in der Fragestellung allein darum ob jemand eine Vereinbarung hat und nicht darum die Sache für richtig oder falsch zu halten.
    Also um zum Ursprung zurück zu kommen: Hat jemand eine solche Vereinbarung?

    Wenn Du die Benutzung von PSA vorschreibst, musst Du diese auch stellen. Eventuell kannst Du die Kosten bei grober Fahrlässigkeit wieder reinholen, aber wie oft kommt das in der Realität vor? Wenn die Beschäftigten wissen, warum sie PSA tragen müssen und davon überzeugt sind, dass sie sich etwas gutes tun, dann geben sie auch auf den Kram acht. Wer keinen Sinn darin sieht, PSA zu tragen, wird diese weder pfleglich behandeln noch darauf acht geben.
    Gruß Frank

    Das der Betrieb die PSA zur Verfügung stellen muss ist mir bewusst. Es geht allein darum, dass dies eine höherwertige PSA ist und der Arbeitgeber befürchtet dass diese für private Zwecken entwendet wird. Sollte eine Otoplastik verloren gehen und der Mitarbeiter keine Zuzahlung leisten können/wollen, so bekommt er natürlich trotzdem eine PSA. In dem Fall dann einen Kapselgehörschutz mit dem die MItarbeiter natürlich nicht zufrieden sind.

    Wo er Recht hat, hat er Recht!!! Der, der die Schuhe immer nur hinstellt. :D PSA zu stellen ist eine Verpflichtung für den Arbeitgeber. Und wenn sie defekt ist, muss er für intakten Ersatz sorgen.Weiß nicht, in wie weit da eine Vereinbarung überhaupt rechtswirksam wäre. Und ansonsten hat @Waldmann denke ich schon den wichtigsten Punkt genannt. Wenn die Akzeptanz für die Otoplastik da ist, dann wird auch kaum mit massenhaften "Verlusten" oder "Defekten" zu rechnen sein.

    Bei der Vereinbarung soll es nicht allein um den Verlust und Ersatz gehen, sondern auch um die Verpflichtung zur pflege und dem Umgang mit der Otoplastik.

    Ich habe als Gegenbeispiel auch mit ein paar anderen Betrieben gesprochen, welche Otoplastiken im Einsatz haben und bereuen dass sie darüber keine Vereinbarung getroffen haben weil regelmäßig Otoplastiken verloren gehen und ersetzt werden müssen.

    :moin:

    wir sind zur Zeit in der Planung zur Beschaffung von Otoplastiken für einen Teil der Belegschaft.
    Da dieser Gehörschutz ja kein Billigartikel ist und auch entsprechend gepflegt werden muss, wollen wir eine Vereinbarung mit den Mitarbeitern abschließen, durch welche sich die MA verpflichten die Otoplastiken entsprechend zu pflegen. Weiterhin soll in dieser Vereinbarung geregelt werden wie mit einem Verlust vor Ablauf der zuvor Abgestimmten Tragezeit umgegangen wird.
    Nun meine Frage... Hat jemand von euch eine solche Vereinbarung und würde mir diese zur Verfügung stellen?
    Wir würden gerne wissen wie andere Betriebe das regeln und auf was in der Vereinbarung besonders zu achten ist. Dementsprechend hätten wir gerne ein paar Muster, an denen man sich orientieren kann.

    Danke im voraus und lieben Gruß!

    Guten Morgen Zusammen,

    ich wollte das Thema mal wieder aufleben lassen.

    Ich bin zur Zeit in der Überlegung mich als technische Aufsichtsperson ausbilden zu lassen, bzw. mich um eine Ausbildung zu bewerben.

    Meine erste Grundlegende Frage: Ist diese Ausbildung mit meinem Werdegang überhaupt möglich?
    Ich habe 2013 meine Fortbildung zur staatlich geprüften Bautechnikerin Fachrichtung Tiefbau absolviert.
    Von 2009 bis 2012 habe ich Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der BG Bau gemacht.
    Im Nachgang habe ich bei unterschiedlichen BG´en 6 verschiedene branchenspezifischen Teile absolviert, um in allen Bereichen unseren Unternehmens bestellt werden zu können.
    Seit 2014 bin ich nun bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit in Vollzeit.
    Reichen diese Voraussetzungen aus?

    Wo sind diese Ausbildungsstellen veröffentlicht? Auf den Homepages der einzelnen BG´s, oder gibt es eine Sammlung z.B auf der Seite der DGUV?

    Wenn ich die Ausbildung z.B bei der BG Bau absolviere, bin ich dann nur bei dieser BG als Aufsichtsperson einsetzbar, oder flexibel?

    Eine Menge fragen, aber leider sind die Informationen zu dem Thema im world wide web etwas spärlich....
    Evtl. kann mir einer von euch ja mit ein paar Informationen weiterhelfen oder mir zumindest sagen, wo ich mich diesbezüglich ausreichend informieren kann.

    Herzlichen Dank im Voraus!

    da nicht nur der "rasen gemäht" werden muss, sondern auch riesige Brombeerbüsche und kleinere Bäume entfernt werden müssen, ist der Spider leider nicht geeignet.
    Einen genauen Böschungswinkel konnte ich nicht messen und den konnte mir bei dem Termin auch keiner sagen. aber grob geschätzt würde ich sagen so 70°. :S
    Evtl ist es auf diesem Bild deutlicher.P1010912.JPG
    Befestigte Barriere gut und schön da findet sich sicher was, aber wir möchten keinen unserer Mitarbeiter der Gefahr aussetzen die Böschung hinab zu steigen und den dort aufgefangenen Grünschnitt nach oben zu transportieren. Auf den Bildern ist der Rheinpegel extrem niedrig. dies kann sich aber bei dem angekündigten Wetter schnell ändern. Und zu was für einem reißenden Gewässer der Rhein dann werden kann brauch ich glaub ich nicht erläutern. :/
    Ich habe an die Vorgesetzten die Empfehlung ausgesprochen die Arbeiten besser von einer Fachfirma erledigen zu lassen, welche über die entsprechenden Hilfsmittel verfügt.
    Ist auf jeden Fall wirtschaftlicher, als wenn wir uns jetzt für eine einmalige Arbeit die teuersten Maschinen anschaffen.

    Wenn mal jemand von euch einen solchen Fall hat, würde mich eure Lösung brennend interessieren :D

    Hallo,
    zunächst würde ich bei einem größeren Teil der Schräge auf maschinelle Mäheinrichtungen zurückgreifen.
    Im flachen Bereich ist ein Mähen mit PSA m.E. nach mit überschaubarer Gefährdung möglich.

    ja, in diesem wirklich sehr steilen Böschungsbereich ist ganz klar, dass unsere Mitarbeiter diesen nicht manuell bearbeiten müssen.
    Die Schwierigkeit an der maschinellen Bearbeitung liegt darin, dass die Böschung sehr tief ist und wir keine Maschine haben, mit der wir bis unten kommen (Es gibt sicher welche mit denen es möglich ist).
    Ein weiteres Problem ist, dass das Schnittgut nicht im Rhein landen darf, sondern am Ufer entsorgt werden muss.
    Ich bin gespannt wie der Unternehmer dies bewältigen will. Sobald ich was weiß, werde ich berichten :)


    Hallo,

    schau mal
    wsv.de/ftp/presse/2011/00471_2011.pdf

    Gruß aus dem Norden

    Danke!
    Das werde ich an die entsprechenden Vorgesetzten weiterleiten.