Beiträge von dwein112

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    Also:

    Der Hund macht ja primär nix falsch: Er schützt sein Revier bzw. Wohnung.

    Der Halter ist in der Pflicht, dass der Hund niemanden beisst bzw. beissen kann. Wenn er das nicht gewährleisten kann, muss er Maßnahmen ergreifen: Maulkorb. Dies kann, bei einer Anzeige, auch dem Halter auferlegt werden. Jedoch schwierig, da ja der Hund "im heimischen Umfeld" war. Dies wird bei der Bewertung berücksichtigt.

    Als Unternehmer würde ich sagen: Hund ja, außerhalb der Wohnung nur mit Maulkorb.

    SiFa ist meines Erachtens raus. Das ist ein Thema zwischen Vermieter und Mieter (bei Dienstwohnung Unternehmer und Mitarbeiter).

    Gruß

    dwein112

    Hat jemand so ein Formular eines Seniorenheimes (gerne anonymisiert) für mich?

    Bei uns ist es so, dass es sich um Jugendliche handelt welche physische und psychische Einschränkungen haben. Da wollen wir nix verbieten uns aber, im Sinne der AS Organisation bzw. Brandschutzorganisation, entsprechend sicher aufstellen. Es ist klar, dass man nicht alles 100% absichern kann, aber wenn gar nichts gemacht wird steht man sehr schlecht da.

    Daher die Frage nach Umsetzungsbeispielen..

    Gruß

    Dirk

    Ja, ich sehe es auch kritisch. Schwierig ist es (aktuell noch), da Laptops verschiedene Ladeanschlüsse haben. Nicht alles läuft schon über USB-C..

    Der Digitalpakt sieht BYOD explizit vor. Da hat man wieder was ausgedacht ohne die Konsequenzen zu betrachten.

    Gruß

    Dirk

    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine Frage bzw. ein Thema:

    Wir sind ein Bildungsträger mit Tagesschülern und auch Internatsschülern. Im Internatsbereich werden wir alle elektr. ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen lassen. Nun ist es jedoch so, dass der Digitalpakt für Schulen ausdrücklich auch das Thema "BYOD" (bring your own device) fördert. Es ist bei uns geplant, dass die Schüler entsprechned ihre Geräte auch mitbringen. Dazu kommt es, logischerweise, auch zu Situationen bei denen die mitgebrachten Geräte geladen werden müssen. Hat jemand Erfahrungen, wie es sich in diesem Fall mit den entsprechenden Prüfungen nach DGUV verhält? Wer zahlt die Kosten? Müssen die Geräte geprüft werden? Ich bin der Meinung alle Geräte die in unsere Steckdosen eingesteckt werden, müssen auch geprüft werden.

    Wie seht ihr das? Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen?

    Danke schon jetzt für die Infos.

    Gruß

    dwein112

    Ich wollte mit meinem Hinweis, dass die Leitstellen alarmeiern, nur ausdrücken, dass nicht die Feuerwehren über einen Einsatz/Alarmierung entscheiden. In einem Post kam so rüber, dass die Feuerwehren zum kliensten Ast auf der Straße rausfahren usw.

    Das macht die FW nur, wenn sie alarmiert wird und das ist nicht deren Schuld.

    "Ja, es sind aber die Feuerwehren auch weitgehend selbst Schuld.

    Gerade jetzt in der Sommerzeit mit Unwettern kann man es bei

    so mancher Feuerwehr gut sehen. Da wird zu jedem kleinen Ast

    nach einem Gewitter, sofort ein Einsatz gefahren und auch der Keller

    mit 2cm Wasser wird gerne abgearbeitet, als die Bürger auf den eigenen

    Wischmob hinzuweisen. Bei alten oder kranken Menschen kann ich einen

    solchen Einsatz nachvollziehen, sonst aber nicht. Letztlich können viele

    Feuerwehren einfach nicht Nein sagen und so verfestigt sich auch ein Bild

    in der Bevölkerung."

    Gruß

    dwein112

    Naja, letztlich entscheidet ja nicht die Feuerwehr über eine Alarmierung, sondern die jeweilige Leitstelle. Diese haben die Fachkompetenz eine korrekte Abfrage zu machen und dann zu entscheiden Feuerwehr ja oder nein. Letztlich fährt die FW dann hin und sieht was Sache ist...

    Bei Wasser im Keller werden die "hilfesuchenden Personen" darauf hingewiesen, dass dieser Einsatz kostenpflichtig ist, da es keine Pflichtaufgabe nach FwG (zumindest in BW) ist. Da haben bei uns schon einige ihren Wischmop gefunden.. ;-).

    Gruß

    dwein112

    Etwas intervenieren möchte ich da dann doch:

    Es darf durchaus die Feuerwehr zu einer "Brandnachschau" alarmiert werden. Dazu werden unsere BSH angehalten. Mit dem deutlichen Hinweis zu sagen: "Wir haben gelöscht, aber bitte überprüfen." Dies betrifft Brände innerhalb der Gebäudehülle.

    Ich selbst habe, als aktiver Feuerwehrler, schon 3 Situationen gehabt bei denen es nach einem (vermeintlichen) Löscherfolg weiterging (Kamin von Dunstabzug, Dämmung). Wenn die FW dazu alarmiert wird, ist es i.d.R. ein "niedriges" Alarmstichwort und es kommt nicht der ganze Löschzug (zumindest bei uns..).

    "Das Gebäude ist über 12m hoch, daher fordert die HBO eine Geländerhöhe von 1,1m. Deutlich höhe als 0,86cm."

    Ist ja in der HBO gefordert. Jetzt muss nur noch geklärt werden, ob dieses Maß zum Zeitpunkt der Errichtung auch gefordert war (das wäre baurechtlich).

    Arbeitsstättenrecht ist ja ganz klar und auch schon aufgeführt. Da führt wohl kein Weg an einer Ertüchtigung vorbei...

    Hallo,

    naja, ich würde mal sagen, dass die Anbringung des Geländers wohl beim "Rohfußboden" geschah und da gemessen wurde...

    Ich würde von den 1,1m (wenn die eh gefordert sind) nicht abweichen wollen. Schon gar nicht bei Besucherverkehr. Kannman die Fenster über die ganze Höhe öffnen? Man könnte etwas kreativ sein und den Öffnungswinkel beschränken..

    Der BSH hat in seinem Bereich auch z.B. nach brandschutztechnischen Türen zu schauen bzw. ob diese funktionsfähig (z.B. Keile). Dafür muss er schon wissen, was es für eine Tür ist. = VB

    Evakuierungskonzepte und deren Umsetzung (z.B. Clusterlösungen, Horizontalverschiebung..) = VB

    => alle BSH sollten rudimentäre Kenntnisse des VB haben

    dies lernt man jedoch bei einer Freiwilligen Feuerwehr nicht.

    Guten Morgen zusammen,

    ich bin völlig bei Simon Schmeisser.

    Die Handhabung eines Feuerlöschers ist zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Feuerwehrausbildung in Baden-Württemberg. Das kann ich beurteilen, da ich schon einige genossen habe (also Ausbildungen). Das Brandschutzhelfer von GF ausgebildet werden dürfen, sehe ich als "Würdigung des Ehrenamtes", aber auch grenzwertig, da das notwendige know-how nicht immer vorhanden ist.

    Weiter sind auch die Themen Fluchtwege, Sammelplätze und internen Brandschutzorganisation nicht unbedingt bei Feuerwehren geläufig. Es geht auch um Evakuierungskonzepte die durchaus unterschiedlich sein können. Da muss man bei der BSH Ausbildung drauf eingehen (also ich mach das zumindest).

    Zum eigentlichen Thema:

    BSH bei einer Freiwilligen FW:

    Da sehe ich keine Notwendigkeit. Es sind ehrenamtliche Kräfte und die "Arbeitsstätte" ist immer wechselnd.

    Wie ist es z.B. beim Schachverein, Sportverein, THW, Briefmarkensammelverein? Gibt es da Brandschutzhelfer?

    Gruß

    Dirk

    Naja, inkorrekt würde ich jetzt nicht sagen. Die Frage ist, ob man Gasbrände löscht und vor allem wer. Da gebe ich Simon Schmeisser recht: Gasbrände kann man löschen, wenn die Gaszufuhr unterbrochen wurde.

    Ein Brandschutzhelfer, "Laienhelfer" (für die sind die Feuerlöscher) löscht keine Gasbrände. (Wir reden hier nicht von Baustellen bzw. Arbeiten an der Gasversorgung!) Hier geht es um Entstehungsbrände in einer Boutique.

    Die Feuerwehr selbst wird eher auf den Brandschutz der Umgebung achten und das Gas abstellen (lassen)... Die Gefahr von nicht brennendem ausströmenden Gas ist deutlich höher, als wenn es brennt.

    Moin zusammen,

    ich bin auch wieder mal im Forum aktiv.

    Also:

    ABC Pulverlöscher würde ich definitiv nicht empfehlen. Diese mögen zwar der Brandklasse entsprechen und auch kostengünstig sein, aber wenn ein Pulverlöscher abgedrückt wird, kann es durchaus zum Verlust der Orientierung kommen. Weiter muss man immer bedenken: Die sind für Entstehungsbrände gedacht. Da reicht i.d.R. ein halber Feuerlöscher....

    Es gibt mittlerweile leistungsfähige Schaum- oder Wasserlöscher. Diese sind in Bereichen mit Publikumsverkehr eindeutig zu bevorzugen. Um den Mix an Feuerlöschern zu vermeiden, würde ich auch in dem Fall von CO2 absehen. Auch da ist Eigengefährdung ein Thema. Jeder Feuerlöscher in Deutschland ist bis 1000V zugelassen (sogar die Löschsprays) bei 1m Abstand.