Beiträge von CreMa

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    Moin

    Artikel bzw Vid in der aktuellen dvz:

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    Interessante Nr., aber sicherlich nicht für jede Firma umsetzbar (allein wegen der Kosten).

    Wird gerade mit unserer BA thematisiert.

    Sind euch Firmen/Bereich bekannt, in denen solche Schnellltests zum Einsatz kommen?

    Moin

    Beitrag aus 2007, ohne Gewähr:

    https://www.iww.de/ppz/archiv/les…ulaessig-f11150

    'Das Umfüllen von Hände-Desinfektionsmitteln ist laut Arzneimittelgesetz ein Herstellungsprozess. Für Herstellungsprozesse im Sinne diese Gesetzes wird eine Herstellungsgenehmigung benötigt, sofern die umgefüllten Desinfektionsmittel an Dritte weitergegeben werden. Das Arzneimittelgesetz geht jedoch davon aus, das eine Herstellung zum Zwecke der Abgabe an Dritte dann nicht vorliegt, wenn die Person, die das Desinfektionsmittel umfüllt, mit dem Verwender identisch ist. Ein Herstellungsprozess liegt auch dann nicht vor, wenn die Verwendung des Desinfektionsmittels in der gleichen rechtlichen Einheit – also in der gleichen Praxis – erfolgt.'

    Haben wir auch schon überlegt, stört aber gewaltig den Betriebsfluss :/

    Die BG war schon öfter hier im Haus und hat bisher in diesem Bereich nichts bemängelt.

    Die ASR 1.8 kenne ich natürlich ;) Aber ich glaube wenn ich jetzt als Maßnahme vorschlage ein Gebäudeteil wegzureisen damit wir einen breiteren Verkehrsweg bekommen, dann komme ich damit auch in Niederbayern nicht durch. :)

    Wie gesagt, ich bin mir der Problematik durchaus bewusst und die kommt auch regelmäßig bei ASA Sitzungen auf den Plan, aber eine umsetzbare Lösung haben wir bisher noch nicht gefunden.

    Hey Marco S.

    solang nichts passiert ist 'alles gut' (eine sehr beliebte Denkweise, vor allem weiter oben)! Vor allem weil alles andere oft 'unnützes' Geld kostet.

    Falls doch, sollte man sich nur darüber im Klaren sein, dass die Tatsache, dass ihr schon länger über den Punkt diskutiert, aber bis zum Tag X keine Abhilfe geschaffen habt (und ggf. billigend in Kauf genommen habt, dass etwas passieren kann), nicht unbedingt positiv ausgelegt werden wird.
    Und wie von Mick1204 gesagt, nur weil die BG nichts sagt, bedeutet dies nicht, dass alles iO ist.

    Zu viel hätte wenn und aber, ich weiß...aber genau darum geht es ja im Endeffekt: Prävention!

    Das ist aber in der Praxis nicht immer möglich.Wir haben im Betrieb eine Stelle ca. 4m breit. Dort haben wir Staplerverkehr in beide Richtungen, teilweise wird rangiert und ich habe Fußgänger. Dies ist regelmäßig auch Thema bei der ASA Sitzung. Prinzipiell ist diese Stelle zu eng, aber eine praktikable Lösung kann ich nicht wirklich anbieten.
    Die Mitarbeiter werden jährlich in der Unterweisung speziell auf diese Stelle hingewiesen.

    Dann lass es in diesem Bereich hoffentlich niemals zu einem schweren Arbeitsunfall kommen...die Reaktion der BG (oder anderer Stellen) gegenüber eurer Leitung dürfte im Fall der Fälle aber durchaus interessant aussehen.

    Guten Morgen MeDi,

    die VermögensschadenHaftpflichtversicherung hat nichts mit dem UnternehmensVermögen zu tun, so wie du es siehst.

    Es geht hier um finanzielle Schäden, die also nicht zu den Sach-/Personenschäden zählen, aber ggf. durch dich entstehen könnten.
    Weitere Details solltest du bei dem Versicherer/Anbieter der Versicherung anfordern!
    Sehe das aber wie Martin S, da da sehr schnell recht hohe Summen im Raum stehen können

    Da kann ich mich nur anschließen!

    Aus einem Unfall (Zusammenstoß zweier Stapler) resultierend, besteht unsere BG auf Umsetzung eines Fahrwegekonzepts!
    Auf Grund von notwendiger Warenpufferfläche, schwankenden Sendungszahlen, etc. wurde das bislang 'von oben' als nicht umsetzbar angesehen.
    Mittlerweile wurde es aber akzeptiert. Allerdings stehen wir auch vor der Problematik der 'Haltbarkeit' der Markierungen.

    Annäherungssensoren und Transponder je Stapler/Person waren/sind auch hier eine Überlegung, ich vermute aber, dass der Geldhahn dafür nicht aufgedreht wird...
    Allein die Nachrüstung der Stapler und FFZ wird einiges kosten, dazu die Vernetzung, etc.

    Moin

    bei uns war es ähnlich:
    ein Externer Sub/Fahrer verunfallte auf unserem Betriebsgelände, wobei fast ein Daumen abgetrennt wurde. Von unserer Seite erfolgte KEINE Meldung an die BG.

    Da er im Selbsteintritt fuhr, meldete sich seine BG dann allerdings bei unserer und unsere BG fragte daraufhin bei uns an.
    Die Dokumentation war für unsere BG auch sehr wichtig!! Daher, wie 'Michael H' anmerkt, alles genau prüfen, analysieren!!

    Sollte in eurem Fall keine ausl. 'BG' involviert sein, wird sich vermutlich auch niemand bei euch melden.


    In unserem Fall war die Konsequenz:
    Auf Anfrage der Fremd-BG haben wir die Kontaktdaten unseres Haftpflichtversicherers bekannt gegeben, da es zwischen den BG'n und Haftpflichtversicherern Absprachen zur Kostenbeteiligung gibt.

    Guten Morgen

    Vor ein paar Wochen hatten wir die Bezirksregierung bzw. das Amt für Arbeitsschutz im Haus.

    Im Gespräche kam die Info, dass es im Kreis Borken seitens der Staatsanwaltschaft wohl so gehalten wird/wurde, dass bei einem Arbeitsunfall mit Gabelstaplerbeteiligung der Staplerfahrer im ersten Stepp generell als Verursacher eingestuft wird/wurde!
    Hintergrund: Ich bewege 'schweres Gerät', ich muss auf andere achten!

    Moin zusammen.

    Vor der Frage, kurze Info zum Sachverhalt:
    Ein betriebsfremder MA ist auf unserem Firmengelände selbstverschuldet verunfallt. Aufbereitung des Falles und Analyse sind abgeschlossen und eindeutig (auch laut unserer BG).


    Die Frage in die Runde:
    Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht, dass die fremde BG bei eurem (Firmen-)Haftpflichtversicherer einen Haftungsanspruch geltend machen möchte, obwohl kein Verschulden vorliegt?

    Laut Fremd-BG gibt es zwischen BG'n und Haftpflichtversicherern wohl Teilungsabkommen und das Vorgehen sei so üblich.
    Unsere BG hat uns im ersten Stepp dazu geraten, die Anfrage abzulehnen, was passiert ist. Nun meldet sich die Fremd-BG aber erneut und bittet um Bekanntgabe der Daten.
    Wäre interessant zu wissen, ob jemand so einen Fall schon hatte, wie damit ggf. umgegangen wurde und was passiert, wenn man sich weiterhin weigert.
    Danke vorab.

    Guten Morgen

    Zufälliger Weise steht bei uns, Logistikbetrieb, dieses Thema auch gerade an.

    In Zusammenarbeit mit unserer BA sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Einsatz in unserem Umschlagsbereich nicht mehr möglich ist.
    Ein Beschäftigungsverbot wollen wir aber definitiv vermeiden, so dass 'Betroffene' in einen anderen Lagerbereich umgesiedelt werden (der zB. eine wesentlich geringere Frequenz von FFZ aufweist, in dem kein Gefahrgut umgeschlagen wird) oder aber die Lagerleitung bei kfm. Prozessen unterstützen werden.

    isoline: Bin gespannt zu welchem Ergebnis ihr kommt und welche Maßnahmen ggf. abgeleitet werden.

    Moin

    Bei uns wird es auch so wie mit den Rauchern gehandelt.
    Lieber auf Nummer sicher gehen.


    Ironie an:
    Zum Glück gibt es ja auch genug Freiwillige, die sich für eine Langzeitstudie bereiterklärt haben...we'll see...
    Ironie aus!

    Bei uns läuft es auch so. Der AG stellt in jeder Küche
    Kaffeemaschine
    Wasserkocher
    Kühlschrank
    Mikrowelle
    und Spülmaschine zur Verfügung und dazu entsprechend Teesorten, 2 verschiedene Kaffeesorten, Kaffeemilch.

    Und trotzdem gibt es fast überall MA, die sich eine eigene Senseo oä hinstellen...
    Die Überprüfung der Geräte läuft über die eigene Haustechnik, das ist mittlerweile allerdings auch ein ordentlicher Aufwand, allein für diese Geräte.