Beiträge von Micherheit

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Na ja, wie immer, die BG entscheidet usw. usf., aber ich würde den Unfall als Wegeunfall einordnen. Der Mitarbeiter befand sich auf dem Wege von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle. Welches Fahrzeug er dafür benutzt ist meines Erachtens unerheblich.

    Anders sieht es aus wenn der Mitarbeiter im Rahmen eines Not- oder Bereitschaftsdienstes das Spezialfahrzeug nutzt. Das gilt z. B. für Abschleppwagenfahrer, die den Schleppwagen während des Notdienstes vor der heimischen Tür stehen haben. Hier wird in aller Regel die Arbeitszeit ab Haustür gerechnet und der Mitarbeiter hätte beim Einsteigen folglich einen Arbeitsunfall.


    Gruß Michael

    Mein Wissensstand (2014): Die Stufen I und II müssen vollständig abgeschlossen sein, mehr nicht. Sobald man sein Zeugnis für die Stufen I und II in den Händen hält kann man bei der BGW die Unterlagen für die Stufe III anfordern. Mit Überweisung der Gebühren und dem mehrfachen Postversand (Unterlagen, Antwortbogen, Zeugnis) war ich etwa drei Wochen nach Abschluss der Stufe II fertige SiFa mit Stufe III der BGW.


    Gruß Michael

    Wer eine solche Frage nicht selbst mit Hilfe von Google und der Suchfunktion hier klären kann sollte sich noch einmal Gedanken machen ob das mit der SiFa wirklich klug ist...

    Nein, Du darfst Dich nicht einfach so nennen, aber auch wenn Du Dich nach entsprechender Ausbildung so nennen darfst erfordert die Aufgabe sehr viel Eigeninitiative und Einsatz. Die berufliche Qualifikation macht Dich nicht zu der Persönlichkeit, die Du für den Job sein musst.


    Gruß Michael

    Das ist ja doch komplizierter als gedacht. Ich sage an dieser Stelle mal vielen Dank an alle. Meine Tochter durfte/musste zwei Tage in der Klinik bleiben, der Vorfall blieb aber ohne Folgen.

    Zum Staubsauger: Ja, die Anschlußleitung hat nur zwei Leiter. Gibt es auch andere? Das wäre mir neu. Es war auch kein asiatisches Billigteil, sondern ein ehemals sehr teurer Dyson. Der allerdings auf dem Weg in Richtung 10 Jahre geht. Es können auch 7 oder 8 Jahre sein, aber die fünfjährige Garantie ist schon länger vorbei. Der Kabelbruch genau am Ende des Knickschutzes ist nicht auf mangelnde Qualität, sondern auf normale Alterung / Verschleiß des täglich genutzten Gerätes zurückzuführen.


    Gruß Michael

    Es geht ausnahmsweise nicht um einen Arbeitsunfall sondern um einen Haushaltsunfall wie er aber identisch im gewerblichen Bereich hätte passieren können.

    Das ist gestern in unserem Haushalt passiert:

    Meine knapp 24-jährige Tochter wollte saugen. Der Staubsauger blieb nach dem Einschalten aber stumm. In der Annahme, der Stecker sei nicht richtig in der Steckdose wollte sie das prüfen und griff an den Stecker. Offenbar war jedoch direkt hinter dem Knickschutz mindestens ein Leiter gebrochen. Beide Leiter kamen zusammen und der dadurch entstandene Kurzschluß schlug deutlich sichtbar mit einem starken Funken aus dem Kabel, dessen Isolation regelrecht aufgerissen wurde. Der Funke traf die Hand und wurde über den Körper abgeleitet.

    Weder die Sicherung für diesen Stromkreis, noch der eine für das gesamte Einfamilienhaus zuständige FI reagierten. Offenbar waren beide Schutzeinrichtungen dafür zu träge. Beim FI wäre noch die Frage ob evtl. der über den Körper abgeleitete Strom zu gering war, um ihn auszulösen. Intakt sollte er sein, allerdings habe ich nur die Möglichkeit ihn über den Prüftaster zu prüfen. Da reagiert er wie er soll.

    Meine Tochter hat sich zunächst ins Bett gelegt, weil sie Kopfschmerzen bekam, sich matt und elend fühlte und ihr wie sie sagte gleichzeitig warm und kalt war. Hand und Arm kribbelten. Ich kam etwa zwei bis zweieinhalb Stunden nach dem Stromunfall nach Hause und habe sie natürlich sofort ins Krankenhaus gefahren. Dort ergab sich zunächst nur ein stark beschleunigter Puls, der konstant bei Werten zwischen 120 und 130 lag. Sie bekam zur Sicherheit und zur Erleichterung für das Herz einen Tropf mit 500 ml Elektrolytlösung weil sie nicht genau sagen konnte wie viel sie den Tag über getrunken hatte. Die Blutwerte waren soweit in Ordnung, sie hatte aber leichtes Fieber (37,9°C). Der Puls sank den ganzen Abend kontinuierlich ohne besondere Schwankungen. Etwa 6 bis 7 Stunden nach dem Stromunfall unterschritt er die Marke 100. Heute morgen, also weitere 8 Stunden später liegt er zwischen 80 und 90. Wahrscheinlich wird noch ein Herzultraschall gemacht, um alle Eventualitäten auszuschließen.

    Grundsätzlich kann man sagen: "Glück gehabt!" Trotzdem würde ich gerne Eure Meinung zu dem Ablauf an sich hören. Dabei geht es mir vor allem um die (Fehl-) Funktion des Fehlerstromschutzschalters. Meine Hypothese ist, dass durch den Kurzschluß nur ein Teil des Netzstroms über den Körper abgeleitet wurde. Das mag zwar dazu beigetragen haben, dass die gesundheitlichen Folgen nicht zu massiv waren, aber meine Tochter hat trotz FI einen für sie deutlichen und schmerzhaften Stromschlag erhalten, der erhebliche körperliche Folgen hatte. Mir ist völlig neu, dass zumindest unter besonderen Bedingungen wie bei diesem Fall ein FI einen Stromschlag nicht verhindert. Ist das normal oder ist der FI doch defekt? Wie soll ein solcher Fall verhindert werden? Man kann ja keine Laien beauftragen regelmäßig einen entsprechenden Fehlerstrom aufzuschalten, oder doch? Wie schütze ich als Hauseigentümer meine Familie, bzw. wie kann ein Unternehmer seine Mitarbeiter vor vergleichbaren Unfällen schützen?


    Gruß Michael

    Wollt ihr mal sehen was passiert wenn eine FASI eine Tischkreissäge bedient?

    Pfff... Anfängerkram. Das kann ich besser. Ich war damals aber "nur" SiBe. Mein Daumen wurde ein Opfer des klassischen "nur mal schnell". Mal eben am - dunklen - Abend schnell ein paar Kaminscheite sägen ist doch keine große Sache. Das dauert keine 5 Minuten und dafür extra eine Lampe aufstellen? Das dauert ja alleine schon länger als die ganze Sägerei. Also habe ich bei schlechter Beleuchtung gesägt, den Astansatz nicht richtig gesehen und genau auf das Astloch statt daneben gesägt. Das Holzstück brach und ich kam mit dem Daumen genau mittig auf das Sägeblatt, so dass auf dem Röntgenbild eine Stimmgabel statt eines Knochens zu erkennen war... Leider habe ich beim Wegreissen der Hand einen großen Teil der Weichteile des Daumens regelrecht abgefräst, so dass die Ärzte aus den Resten nur einen etwa 2 cm kürzeren Daumen basteln konnten.

    So seltsam das auch klingen mag, für die Arbeit als SiFa ist mein gekappter Daumen tatsächlich gut. SiFas werden ja gerne erst einmal als welche von denen da oben betrachtet, die ohnehin keine Ahnung von richtiger Arbeit haben. Der Daumen stellt mich aus Sicht der betreffenden Mitarbeiter sofort auf Augenhöhe und sie lassen sich plötzlich deutlich mehr sagen. Manchmal kann man fast sehen, wie der Schalter im Kopf umgelegt wird.


    Gruß Michael

    Das kann zwar nicht jeder, aber ich habe etwas, das Interesse weckt, die Aufmerksamkeit nachhaltig erhöht und bei vielen Teilnehmern die Stimmung von "Muss das blöde Generve schon wieder sein? Hatten wir doch erst letztes Jahr!" zu deutlicher Aufnahmebereitschaft umschlagen lässt:

    Ich habe einen verstümmelten Daumen. Die Kreissäge war stärker. Den Daumen zu zeigen und den Unfallablauf zu schildern weckt großes Interesse. Wer - wie wohl die meisten - nicht über einen eigenen Unfall berichten kann sollte versuchen wenigstens einen Unfall aus dem Unternehmen als Aufhänger zu nutzen. Je näher der Unfall zum Arbeitsbereich der zu Unterweisenden ist, desto größer ist das Interesse und desto erfolgreicher wird die Unterweisung am Ende sein.

    Wenn beim Kunden schon verschiedene schwere Unfälle passiert sind, dann würde ich versuchen diese einzubauen - Schockbilder sind dafür gar nicht nötig. Natürlich muss der Kunde da mitziehen, die Informationen zu den Unfällen liefern und die Mitarbeiter (oder Exmitarbeiter?) um ihre Zustimmung bitten, damit über ihre Unfälle auch berichtet werden darf.


    Gruß Michael

    Ich persönlich finde die Lösung optimal, die ich zur Zeit genießen darf: Der Arbeitgeber stellt die Kaffeemaschine auf, zahlt für die regelmäßige Wartung und die Prüfungen und bezahlt sogar den Kaffee. Auf die Mitarbeiter umgelegt sind das wahrscheinlich monatlich keine 5 € Kosten pro Nase, aber für das Betriebsklima und die Rechtssicherheit ist das bestens.

    Das funktioniert übrigens auch mit Kühlschränken für die Getränke und Mikrowellen für die Erwärmung des mitgebrachten Mittagessens. Das galt bei einem früheren Arbeitgeber von mir.

    Ich kann jedem Arbeitgeber nur raten, seinen Mitarbeitern solchen Luxus zu gönnen. Für das Betriebsklima und die Motivation der Mitarbeiter ist das Gold wert.


    Gruß Michael

    Zunächst vielen Dank für Deine Antwort.

    Ja, das mit der Nutzung ist ein Problem. Wir nutzen den Kamin regelmäßig zu entsprechenden Gelegenheiten und gelegentlich auch regelmäßig... Im Klartext: Je nach Witterung wird er genutzt. Nicht täglich, aber in kalten Wintern sehr oft und in milden Wintern wie dem ausklingenden oft mehrere Tage nicht.

    Ich werde nach früherem Ärger jetzt ohnehin keinen Streit mit dem schwarzen Mann beginnen, ich zahle lieber die knapp 50 € pro Jahr und habe meine Ruhe, aber mir kommt (oder kam) es unglaubwürdig vor, dass im Zuge der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens die Mindestzahl der Kehrungen gestiegen sein soll.


    Gruß Michael

    Ich hatte gerade eine kurze Unterhaltung mit dem örtlichen Schornsteinfeger. Der augenblickliche Bezirksschornsteinfegermeister hat vor ein paar Jahren für unseren auch nach 12 Jahren innen noch immer wunderbar glatten und sauberen Edelstahlkamin die Kehrung für das Frühjahr (heute) und den Herbst, also vor der Heizperiode festgesetzt. Logisch, dass ein Kamin, in dem sich über den ganzen Winter maximal eine Handvoll Asche ansammelt im Herbst nicht gekehrt zu werden braucht. Er wird aber gekehrt, weil das für den natürlich nuuur dem Brandschutz verpflichteten Schornsteinfeger eine Art Lizenz zum Geld drucken ist.

    Ein früherer Bezirksschornsteinfeger hatte dagegen eine jährliche Kehrung festgesetzt. Da ich auf die jeweils richtige Luftzufuhr achte, fällt bei uns eh kaum Asche an und der glatte Edelstahlkamin bleibt schon wegen seiner Oberfläche sauber. Aus technischer Sicht könnte noch seltener gekehrt werden(*). Regelmäßige Sichtkontrollen im Winter (die ich mache) wären ganz sicher ausreichend, eine Reinigung wäre wenn überhaupt alle paar Jahre sinnvoll.

    Stimmt es, dass inzwischen die jährliche Kehrung nicht mehr zulässig ist und der Kamin zweimal pro Jahr gekehrt werden muss? Falls ja, wo steht das?


    Gruß Michael


    (*) Ich habe den gesamten Vorgang mal gestoppt, es waren 17 (!) Sekunden, die das Öffnen der Reinigungsklappe, das Einschieben des Besens, das Hochschieben bis oben und das wieder Zurückholen und das Aufwickeln, das Herausholen der nicht einmal halben Hand voll Asche, das Sortieren der Ausrüstung und das Schließen der Klappe dauerte. 17 Sekunden.

    Könnte es sein, dass die 500 Liter aus dem Sommer stammten und das Versulzen schlicht durch die Temperatur geschah? Sommerdiesel statt Winterdiesel? Pflanzenöl mischt sich mit Diesel nämlich sehr gut. Moderne Hochdruckdiesel vertragen den als Kraftstoff nicht, aber herkömliche Diesel wunderbar. Ich weiß dass, da ich selber einige zehntausend Kilometer einen Renault Rapid mit Pflanzenöl bzw. einem Gemisch aus Diesel und Pflanzenöl gefahren bin. Warum und wieso einer Pflanzenöl in den Diesel schüttet ist sicher auch interessant, aber das muss nicht in böser Absicht passiert sein.


    Gruß Michael

    Das SDB eines ähnlichen Stoffes? Um das zu beurteilen wäre ja ein SDB nützlich... ;)
    Aber mal im Ernst: Sicherheitsdatenblätter aus dem Internet zu laden ist ganz sicher sinnvoll, aber es muss natürlich das SDB des eingesetzten Stoffes und nicht bloß das SDB eines ähnlichen Stoffes sein.


    Gruß Michael

    Weil oben im Umwelt-Online "Archiv 10/2003" steht? :whistling:

    Gruß Frank

    Ja, weil das die einzige Fundstelle ist, die einen Monat nennt. Sonst steht stets nur "gültig bis 2003". Das könnte aber auch der 31.12.2003 sein, weil die neue BGV A1 ab dem 01.01.2004 galt.


    Gruß Michael

    Ich frage mal ketzerisch: Hat einer von euch jemals einen abgeschlossenen Baustromverteiler gesehen? Die stehen ja nicht umsonst innerhalb der Baustellenabsperrung. Unbefugte haben damit - zumindest theoretisch - keinen Zugang zum Baustromverteiler, der in der Regel von allen Gewerken irgendwann gebraucht wird und zu dem daher auch der Zugang für die jeweiligen Mitarbeiter möglich sein muss.

    Ein abgeschlossener Baustromverteiler würde die Mitarbeiter auf der Baustelle lediglich verführen, Baumstrukturen aus Verteilungen und Verlängerungen zu bauen, weil der schnelle Zugang zu einer freien Steckdose mit eigener Absicherung durch das Schloss nicht möglich ist. Die Gefahr eines Unfalls durch elektrischen Strom würde steigen und nicht sinken.

    Da auf Baustellen viele Gefahren herrschen sehe ich das Problem an anderer Stelle: Am (meist) ständig offenen Tor zur Baustelle.

    Nur meine 2 Cent.


    Gruß Michael

    In der Regel dreht es sich bei der Berufserfahrung darum, ob Du Führungserfahrung besitzt. Andere Meistertätigkeiten wie z. B. die Kalkulation von Preisen oder andere Schreibtischaufgaben sind dabei weniger wichtig. Wenn Du als Chemikant z. B. als Abteilungsleiter tätig warst, könnte das reichen. Dein Ansprechpartner um diese Frage zu klären sollte der Ausbilder sein, der wissen muss, wer eine verbindliche Antwort geben kann.


    Gruß Michael