Zunächst: Reinschreiben darf der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter das ganz sicher, schließlich müssen Unternehmer oder Bevollmächtigter die Unfallanzeige ja unterschreiben. Der verunfallte Mitarbeiter sollte meiner Ansicht nach selbst nichts in das Formular schreiben. Das geht einfach zu oft in die Hose mit unklaren Formulierungen, problematischer Rechtsschreibung und unleserlicher Handschrift.
Meiner Ansicht nach sollte die Unfallanzeige sachlich richtig ausgefüllt werden, alle wichtigen Informationen sollten zur Vermeidung von Nachfragen genannt werden, aber der Unternehmer/Bevollmächtiger sollte weder spekulieren noch das Geschehen werten. Das gehört in die Unfallanzeige nicht hinein.
Trotzdem: Bestehen berechtigte Zweifel am Unfallablauf oder steht gar die Frage im Raum ob es überhaupt einen Unfall gab kann man das der BG ruhig melden. In Variationen habe ich das mehrfach erlebt, meist wenn sich neue Mitarbeiter als ungeeignet erwiesen hatten und innerhalb der ersten Wochen gekündigt wurden - dann gab es ganz plötzlich einen Unfall, der den letzten Arbeitstag davor geschehen sein soll und für den es keine Zeugen gab. Die Absicht dahinter ist offensichtlich: Krankengeld.
Meiner Ansicht nach wäre in so einem Fall eine Regressforderung eher zu befürchten wenn der Unternehmer seine Zweifel nicht äußert. Es gibt dumme Mitarbeiter, die einem die Belege selber liefern, weil sie die für sie bestimmte Durchschrift der AU mit der Diagnose abgeben. Das kommt aber natürlich nicht immer vor. Die BG hat allerdings Zugriff auf die Diagnosen, also kann der Unternehmer auch zu einer Überprüfung raten. Schließlich vermeidet das u. U. unberechtigte Zahlungen an Leute, die das System missbrauchen wollen.
Gruß Michael