Beiträge von Micherheit

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    Also das sehe ich auch so! Mit normaler Allgemeinbildung, gesundem Menschenverstand und den Kenntnissen aus dem erlernten Beruf als Meister/Techniker/Ingenieur kann jeder mindestens 50 % der Fragen richtig beantworten. Die LEK 1 nicht zu bestehen kann man als nahezu unmöglich betrachten. Man sollte trotzdem lernen, denn deutlich über 50 % richtig beantwortete Fragen sind natürlich schon aus sportlichem Ehrgeiz erstrebenswert, außerdem sind fundierte Kenntnisse später auch bei der Ausübung der Aufgaben der SiFa sehr hilfreich. Also lernen und mit deutlich mehr als 50 % bestehen.


    Gruß Michael

    Frag mal Deine zuständigen Ausbilder was sie haben wollen. Bei uns war auch die Formatierung vorgeschrieben, d. h. ein Zeilenabstand von eineinhalb Zeilen, bestimmte Schriften und Schriftgrößen usw.. Natürlich werden solche Anforderungen spätestens zur Fälligkeit des Praktikumberichts ohnehin genannt, aber wenn Du etwas vorarbeiten willst (natürlich nur wenn das Thema klar ist, sonst machst Du alles doppelt!), dann ist es gut, wenn man die geforderte Formatierung schon kennt. Und sei es nur, dass man nicht einen Text in einem Unterunkt verfasst, bei dem dann ein einzelnes Wort auf der nächsten Seite landet o. ä..


    Gruß Michael

    Bei uns haben nur zwei Kollegen länger als die Hälfte der Zeit gebraucht und bestanden haben alle. Man hat Zeit ohne Ende für die LEK 1. Da man bereits mit 50 % richtigen Lösungen besteht ist die LEK 1 mit etwas Allgemeinwissen bei grundsätzlichem Interesse für die Thematik eigentlich gar nicht nicht zu bestehen. Das Ziel war daher (im eigenen Interesse für die zukünftige Arbeit) nicht mit 51 %, sondern mit 70, 80, 90 oder mehr Prozent zu bestehen.


    Gruß Michael

    Wenn die Software nur diesen Spruch zulässt ist die Software großer Mist. Solche inhaltlich falschen(*) Betriebsanweisungen senken die Akzeptanz von BAs, die Mitarbeiter betrachten diese dann ganz schnell als reine Witzblätter. Manchmal ist weniger mehr.

    Zu den tatsächlichen Gefahren die eben nicht jedem klar sind gehört das bei nicht fest installierten Modellen vorgesehene manuelle Schließen der Linse für den Transport. Die Linse ist auch kurz nach dem Betrieb richtig warm, da besteht definitiv Verletzungsgefahr. Eine BA macht also grundsätzlich schon Sinn, sollte sich aber auf die spezifische Gefahr beschränken.


    Gruß Michael


    (*) Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch eines intakten Beamers gibt es keine besondere elektrische Gefährdung. Wofür haben wir die DGUV Vorschrift 3?

    Ich bin da ganz bei Hardy/elschwoabos. Die berufliche Wiedereingliederung soll letztlich allen helfen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der betroffene Mitareiter haben berechtigte Interessen, die gemeinsam viel besser als gegeneinander unter einen Hut zu bekommen sind wie man so sagt. Das ist aber immer auch eine Frage des Betriebsklimas und des üblichen Umgangs mit- oder gegeneinander.


    Gruß Michael

    Bei uns war das recht pragmatisch geregelt: Wir konnten vorab sagen welches Szenario die anwesenden Prüfer und Kollegen aus dem Seminar annehmen sollten. Wichtig war einen kleinen Ausschnitt aus dem Praktikumsbericht als Thema vorzutragen und dabei die gängigen Medien zu nutzen. Das ging vom freien Vortrag anhand von Stichwortkarten über die Präsentation bis zu klassischen Medien wie dem Flipchart, aber auch das Austeilen vorbereiteter Schriftstücke o. ä. konnte gewählt werden. Es sollten nur mehrere Medien genutzt werden, wobei z. B. ein Film und eine Präsentation auch als mehrere Medien galten. Die meisten haben aber auf die Kombination von Flipchart und einer Präsentation per Beamer gesetzt.

    Entscheidend bei der Präsentation war nicht der bereits bewertete Praktikumsbericht, sondern nur die Präsentationstechnik. Deshalb hatten mehrere Präsentationen ähnliche Inhalte: Viele Kollegen wählten die im Paraktikum und dem Bericht erst geplanten Schritte wie etwa die Wirkungskontrolle als Thema.

    Der richtige Rat lautet dennoch: Prüfer fragen! Die werden wissen, was sie erwarten und verlangen.


    Gruß Michael

    Ich hatte gemeint dass die Kernaufgabe ganz allgemein die Beratung des Unternehmers ist. Und die umfasst zwar Personendaten, aber streng formal keine persönlichen Daten der Mitarbeiter. In der Praxis ist die Arbeit der SiFa aber meiner Ansicht nach ohne die Kenntnis der persönlichen Daten oft gar nicht möglich, schließlich handelt es sich nicht selten um einzelne Personen an einzelnen Arbeitsplätzen.


    Gruß Michael

    erwin: Sicher? Ich habe in solch einem Fall schon eng mit dem BA, dem betroffenen MA und der Geschäftsführung zusammengearbeitet und u. a. Kontakt mit der Krankenkasse wegen des Hamburger Modells gehabt. Und das eindeutig auch auf Wunsch und mit Billigung vom MA und der GF. Manchmal ignoriert man ja unwissend und in bester Absicht Vorgaben aus den zahlreichen Regelwerken. Erlaube mir daher die direkte Frage: Wo steht das? Dass die eigentliche Aufgabe einer SiFa eine andere ist ist klar, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, dass eine SiFa persönliche Daten erfährt wird allerdings so oft der Fall sein, dass es mich wundern würde wenn das eigentlich verboten wäre.


    Gruß Michael

    Es dreht sich um die Frage der Zuständigkeit der Sozialversicherung und der Agentur für Arbeit:

    Ein erkrankter Arbeitnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen (keine Berufskrankheit) seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen, wird aber zukünftig normal und voll belastbar sein, wird also grundsätzlich uneingeschränkt berufstäig sein können. Um bei einem anderen oder evtl. auch seinem bisherigen Arbeitgeber an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden zu können ist allerdings zunächst eine berufliche Qualifikation zwingend erforderlich.

    Wer ist für die Qualifikation zuständig, sprich wer soll diese bezahlen? Für mich kommen sowohl die Deutschen Rentenversicherung gemäß SGB IX, "Teilhabe am Arbeitsleben" als auch die Agentur für Arbeit gemäß SGB III, "§ 17 Drohende Arbeitslosigkeit" in Frage. Gibt es eine Rangfolge, nach der der Arbeitnehmer zunächst bei einem der beiden Institutionen um Unterstützung nachfragen muß?

    Meinungen? Oder noch besser: Weiß das einer?


    Gruß Michael

    Guudsje: Das ist ein guter Hinweis. Daran hatte ich noch nicht gedacht. Aber das ist ja der Sinn dieses Threads.

    AxelS: Das mit der Weisungsbefugnis ist grundsätzlich völlig richtig aber gerade in größeren Unternehmen wird es oft anders aber dennoch regelkonform organisiert.

    Was die unterschiedlichen Geräte angeht: Mir ist völlig klar, dass der berühmte Staplerschein auch in Verbindung mit einer Beauftragung nicht ausreicht - auch wenn es wohl in sehr vielen Unternehmen nicht mehr als das gibt. Mein Selbstverständis als SiFa verlangt da mehr. Das ist nur im Augenblick nicht das Hauptthema für mich.

    Tanzderhexen: Darum geht es mir: Welche Voraussetzungen brauche ich als Ausbilder und wo und wie kann ich diese erlangen?

    Ich habe in den letzten Jahren schon diverse Unterweisungen gemacht, bin damit immer sehr gut klargekommen und erhielt meist gute und teilweise auch ausdrücklich sehr gute Feedbacks. Mir liegt so etwas und es macht mir sehr viel Spaß. Wenn man so will: Ich möchte den Schwerpunkt im Beruf etwas mehr in Richtung Berufung verschieben.


    Gruß Michael

    Na ja, ich habe in meinem Leben unabhängig vom Thema stets Spaß an der Wissensvermittlung gehabt. Das ist das was mir Spaß macht und mich interessiert, für mich steht das Unterweisungs- oder Schulungsthema an zweiter Stelle. Außerdem bin ich in der Phase in der ich mir Gedanken mache und mir evtl. auch Vorschläge oder Hinweise zu Themen erhoffe, an die ich noch gar nicht gedacht habe, die mich aber auch reizen könnten.


    Gruß Michael

    Ich möchte meinen beruflichen Schwerpunkt verschieben. Mein Wunsch ist es zukünftig hauptsächlich Unterweisungen und Schulungen zu machen. Das kann und darf ich bisher nur in einem geringem Umfang, weil mir dafür selbst die Qualifikation fehlt. Zunächst drängen sich die vermutlich häufigsten drei Bereiche auf: Kranführer ausbilden (ich habe selber Kranerfahrung aber keinen Kranschein), Flurförderzeugführer ausbilden (den Staplerschein habe ich) und Brandschutzhelfer ausbilden (ich bin Brandschutzbeauftragter).

    Wer kann mir, gerne aus eigener Erfahrung Tipps und Anregungen geben? Welche Qualifikationen könnten für mich in Frage kommen, wo kann man sie zu welchem Preis in welcher Qualität machen? Da gibt es sicher Unterschiede und ich möchte nicht nur Scheine machen, ich möchte auch etwas lernen. Nicht zu lange Wartezeiten lassen gewerbliche Anbieter interessanter als die BGs erscheinen; ich habe mit einem gewerblichen Ausbilder bei der SiFa-Ausbildung gute Erfahrungen gemacht.

    Grundsätzlich kommen für kürzere Kurse über einige Tage bundesweite Anbieter in Frage, Kurse die länger und berufsbegleitend z. B. in den Abendstunden stattfinden sollten irgendwo in der Region Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen angeboten werden.

    Also, was könnt Ihr mir guten Gewissens empfehlen?


    Gruß Michael

    Die Unfallanzeigen in unserem Haus würdest du sicher nicht gerne selbst erstellen da dir die meisten Fragen zu dem Unfall mit einem "weiss nicht" beantwortet würden. Zudem greifst du in das Verantwortungsgebiet des Vorgesetzten und dessen Personalverantwortung ein und ermöglichst ein Dulden durch den VG bei Fehlverhalten (das geht mich nix an dafür ist die Sifa da).

    Wenn die Leute Dir gegenüber die Auskunft verweigern - woher bekommst Du dann Deine Informationen? Wenn Dir die Leute schon nicht antworten, dann werden sie auch niemandem sonst erzählen was da passiert ist.

    Du möchtest nicht, dass sich die Vorgesetzten rauswinden, windest Dich aber selber raus. Auf welcher Basis willst Du Deine Arbeit machen? So viel Autorität solltest Du schon haben, dass Du auf Fragen auch Antworten erhälst. Stabsstelle und nicht weisungsbefugt bedeutet doch nicht dass Du der Hampelmann bist! Die SiFa ist eine Respektsperson und als solche musst Du auch auftreten.

    Es ist auch keinesfalls ein Eingriff in Verantwortungen wenn Du Fragen stellst. Schon gar nicht wenn es Fragen sind die dem einen oder anderen nicht gefallen. Warum gefallen die Fragen denn nicht? Weil die oft offensichtlichen Antworten Mängel aufzeigen und Deine gerne bequemen Vorgesetzten keine Lust haben ihre Arbeit zu machen.

    Ich denke Du solltest mal etwas bestimmter Auftreten und von den Kollegen etwas mehr verlangen. Ein: "Weiß nicht...", solltest Du schlicht nicht akzeptieren.


    Gruß Michael

    In meiner Zeit als interne SiFa habe ich die Unfallanzeigen selbst erstellt. Dazu habe ich alle verfügbaren Quellen genutzt, also im Regelfall sowohl den verunfallten Mitarbeiter als auch Zeugen, zuständige Vorgesetzte und andere Personen mit Kenntnis über den Unfall befragt. Das konnte je nach Situation persönlich, telefonisch oder schriftlich passieren.

    Je mehr Informationen man hat, desto leichter fällt es einem eine lückenlose, dabei aber knappe und sachliche Beschreibung des Unfallhergangs zu verfassen. Nach dem Versand der Unfallanzeige kamen alle Informationen und Unterlagen z. B. über die erfolgten Untwerweisungen, die zur Verfügung gestellte PSA u. ä. m. in Kopie mit der Kopie der Unfallanzeige in eine Akte. Falls nach einem Unfall Nachfragen kamen (sei es von der BG oder einer Behörde), dann konnte ich sofort Auskunft geben. Das System hatte sich schnell bewährt und mir unterm Strich viel Zeit gespart, weil je nach Qualität der Unfallanzeigen entsprechend viele oder eben auch wenige Nachfragen kamen.


    Gruß Michael

    Zunächst: Reinschreiben darf der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter das ganz sicher, schließlich müssen Unternehmer oder Bevollmächtigter die Unfallanzeige ja unterschreiben. Der verunfallte Mitarbeiter sollte meiner Ansicht nach selbst nichts in das Formular schreiben. Das geht einfach zu oft in die Hose mit unklaren Formulierungen, problematischer Rechtsschreibung und unleserlicher Handschrift.

    Meiner Ansicht nach sollte die Unfallanzeige sachlich richtig ausgefüllt werden, alle wichtigen Informationen sollten zur Vermeidung von Nachfragen genannt werden, aber der Unternehmer/Bevollmächtiger sollte weder spekulieren noch das Geschehen werten. Das gehört in die Unfallanzeige nicht hinein.

    Trotzdem: Bestehen berechtigte Zweifel am Unfallablauf oder steht gar die Frage im Raum ob es überhaupt einen Unfall gab kann man das der BG ruhig melden. In Variationen habe ich das mehrfach erlebt, meist wenn sich neue Mitarbeiter als ungeeignet erwiesen hatten und innerhalb der ersten Wochen gekündigt wurden - dann gab es ganz plötzlich einen Unfall, der den letzten Arbeitstag davor geschehen sein soll und für den es keine Zeugen gab. Die Absicht dahinter ist offensichtlich: Krankengeld.

    Meiner Ansicht nach wäre in so einem Fall eine Regressforderung eher zu befürchten wenn der Unternehmer seine Zweifel nicht äußert. Es gibt dumme Mitarbeiter, die einem die Belege selber liefern, weil sie die für sie bestimmte Durchschrift der AU mit der Diagnose abgeben. Das kommt aber natürlich nicht immer vor. Die BG hat allerdings Zugriff auf die Diagnosen, also kann der Unternehmer auch zu einer Überprüfung raten. Schließlich vermeidet das u. U. unberechtigte Zahlungen an Leute, die das System missbrauchen wollen.


    Gruß Michael