Beiträge von MaikyPHH

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    Hallo Liebe Arbeitsschützer,

    ich stehe Aktuell vor dem Problem eine passende Antwort zur Spinngröße im Hotel zu finden. Im Aktuellen Fall geht es darum, dass der Betreiber eines Hotels die Umkleideräume für die Mitarbeiter renoviert. Da das Gebäude nicht genügend Platz bietet jedem Arbeitnehmer einen gem. ASR großen Spind (mind. 1800 mm höhe) zur Verfügung zu stellen hat er sich entschieden jedem Mitarbeiter einen kleineren Spind zur Verfügung zu stellen (900 mm hoch). Da er Besuch von der Behörde hatte und diese der Meinung ist die höhe der "kurzen" Spinde nicht ausreichend sind hat er mich ins Bot geholt.

    Die ASR spricht bei der Spinngröße von 300 mm breite, 500 mm tiefe und 1800 mm höhe. Die Verordnung über Arbeitsstätten regelt hier nur, dass eine Möglichkeit gegeben sein muss das Mitarbeiter Ihre Sachen unzugänglich von anderen aufbewahren können.

    Nun zu meiner Frage. Gibt es hier ein Schlupfloch welches genutzt werden kann um die Spinde die sich der Unternehmer aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche für Umkleideräume nutzen kann? Gibt es bekannte Ausnahmefälle? Oder muss hier zwingend die Größe der Spinde eingehalten werden die in der ASR beschrieben ist (300 mm breite, 500 mm tiefe und 1800 mm höhe)?

    Über eine Angeregte Diskussion würde ich mich freuen.

    LG Maik

    PS: Für die Köche ist nach allen Richtlinien gesorgt und eine schwarz weiß Trennung ist hier bereits umgesetzt.

    Guten Tag Gemeinde,

    ich bin seit Tagen auf der Suche nach Ausbildungen/ Weiterbildung im Raum Hamburg.

    • zum einen Ausbildung zur Befähigten Person Prüfung von Regalen,
    • Ausbildung.......Leiter und Tritte
    • Weiterbildung VDE 0701/0702

    Kann mir jemand sagen wer, ausser der TÜV, diese Seminare noch anbietet?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Hallo Stephan,

    vielen Dank für deine promte Antwort. Die für mich zuständige BG habe ich bereits angeschrieben nur leider dauert es imm bis ich Antwort darüber bekomme. Ich hoffe das die mir dann auch evtl. rechtliche Grundlagen dafür nennen können da ich leider keine entsprechenden Texte finden kann.

    Gruß
    Maik

    Moin Moin zusammen,

    ich will nun entlich mal die Gelegenheit nutzen mich bei euch Vorzustellen. Ich bin der Maik und komme aus Hamburg. Bin ausgebildete Sifa und bestreite auch meinen Lebensunterhalt mit dem Thema Arbeitsschutz und Brandschutz in Vollzeit.

    Ich lese hier schon länger mit und bin überzeugt viele nette Diskusionsrunden hier zu begleiten. Auch hoffe ich auf Antworten zu etwas schwierigen Themen...denn man kann nicht alles Wissen.

    Ich hoffe das auch ich mich hier gut einbringen kann und hier noch die ein oder andere Sache lernen darf.

    Viele Grüße aus Hamburg

    Maik

    Hallo zusammen,

    ich stehe seit ein paar Tagen vor der Frage ob ich als Sifa überhaupt die SiBe ausbilden darf oder nicht. In den einschlägen Gesetzen und Vorschriften finde ich nur sehr schwammige Aussagen zu diesem Thema. In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" steht leider nur folgendes geschrieben.

    [..Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen kön-
    nen, benötigen sie neben den regelmäßigen Informationen durch Betriebsleitung,
    Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt...]

    Hieraus lese ich das ich als Sifa durchaus schonmal die Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten übernehmen darf.


    [...im Allgemeinen eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung,
    die von Unfallversicherungsträgern angeboten wird.]

    Und dieses "...von von Unfallversicherungsträgern angeboten wird." sehe ich so das zwar die BG diese Aus- und Weiterbildung anbietet, aber die Unternehmer nicht zwingend verpflichtet ist die Mitarbeiter zur zuständigen BG zu schicken.

    Hintergrund:


    Ich wurde von der Geschäftsleitung gefragt ob ich als ausgebildeten Sifa nich ein paar SiBe ausbilden kann die danach bestellt werden.
    Grundsätzlich kann ich diese Ausbildung übernehmen da ich das Nötige Fachwissen vorweisen kann. Aber wird das auch durch die Unfallversicherungsträger so akzeptiert?

    Wie schaut die rechtliche Lage wirklich aus? Habt ihr Erfahrung mit diesem Thema?
    Über viele Denkanstöße würde ich mich schon sehr freuen da das Netz nicht wirklich brauchbare ergebnisse liefert.

    Vielen Dank

    Maik

    Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und mich vorstellen.

    Mein Name ist Maik, komme aus Hamburg und ich bin ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGN) seit 2014. Ich freue mich auf Interessante Themen und angeregte Unterhaltungen hier im Forum. In meinem Hauptjob bin ich stelv. technischer Leiter in einer Großen Hotelkette. Hier betreue ich mit meinem Team nicht nur 2 Hotels mit insgesamt ca. 500 Zimmer ich bin auch seit dem 01.01.2015 zur Sifa bestellt. In naher Zukunft will ich aber nur von der Tätigkeit im Arbeitsschutz - Gesundheitsschutz - Brandschutz leben und meine Dienste einem Breiten Feld von Kunden anbieten.
    Wenn ihr Fragen habt dann Fragt einfach ich Antworte gerne.

    LG Maik