Hallo Michael,
wieso sollte jemand "verknackt" werden, wenn er (seine) Pflichten delegiert? Solange derjenige, der die Pflicht delegiert seiner Kontrollpflicht nach §130 OWiG nachkommt, ist er auf der sicheren Seite. Er muss natürlich auch in der Lage sein, zu bewerten, ob die delegierten Pflichten auch korrekt erfüllt werden. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, muss er sich fachkundig zu dem jeweiligen Thema beraten lassen.
Auch ein z.B. vorhandenes Rechtsregister macht ein Unternehmen nicht per se rechtssicher, wenn die abgeleiteten Rechtspflichten nicht (komplett) erfüllt werden.
Sämtliche Themen, wie z.B. Pflichtendelegation, Rechtsregister und Compliance Audits unterstützen Unternehmen nur auf dem Weg in die Rechtssicherheit. Das Gelingen hängt immer regelmäßig an der Umsetzungsbereitschaft aller Teilnehmenden (Führungskräfte) im Unternehmen.
Beste Grüße
Matthias Burkert