Beiträge von Kronosom

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    Hallo zusammen,

    ich fühle mich in unserem Unternehmen für die Prüfung von Regalen verantwortlich. Ich habe keine Beauftragung dazu und ebenso keinerlei Befugnisse (Regal sperren,...). Nun wurde unsere Ersatzteilbeschaffung zentralisiert und SAP-gestützt. Der Projektleiter hat nun neue Regale bestellt. Diese wurden ordnungsgemäß aufgebaut, die Dokumente sind alle vorhanden und richtig und die Regalprüfung ist bestanden. Nun ist der Projektleiter der Auffassung, dass ich alle Dokumente dazu verwalten und archivieren muss. Ich erklärte ihm, dass ich lediglich für die Prüfungen zuständig bin - mehr nicht. Die Verantwortung liegt meiner Meinung nach beim Vorgesetzten. Für das Ersatzteillager gibt es nach Aussage des Projektleiters (noch?!) keinen Verantwortlichen. Ich erklärte ihm, dass nach meiner Auffassung dann der nächsthöhere Vorgesetzte die Verantwortung hat, auf jeden Fall aber der Betriebsleiter. Schließlich bestelle ich ja auch keine Regale oder Ersatzteile und veranlasse auch keine Prüfung von Arbeitsmitteln. Habe ich hier unrecht? ?(

    P.S.:Alle anderen Abteilungen in unserem Unternehmen (Produktion, Versand,...) haben jeweils einen Abteilungsleiter mit Personal- und Materialverantwortung. Diese "bitten" mich dann entsprechend der Fristen um eine Regalprüfung oder auch andere Dinge (Staplerfahrerausbildung,...)
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    MFG
    Kronosom

    Hallo Oscar,

    danke für die zügige Antwort. Hast Du schon Erfahrungen mit dieser Software? Ich hab schon mal ein wenig gestöbert. Scheint ja jede Menge Optionen zu geben... wir brauchen lediglich ein Tool, dass unseren Disponenten eine Hilfestellung zur maximal möglichen Ladung gibt. Ich werde wohl die LogiMat im Februar besuchen und mal mit den Leuten vor Ort sprechen.

    Gruß Kronosom

    Hallo zusammen,

    in der Vergangenheit kam es in unserem Unternehmen einige Male vor, dass die disponierte Ware nicht vollständig verladen werden konnte bzw. nur unter Missachtung einiger Richtlinien und Gesetze. Um zukünftig hier mehr Verhaltenssicherheit zu bekommen, suchen wir nach einer Softwarelösung. Die Firma ORTEC bietet so etwas an: https://www.youtube.com/watch?v=zjQlDTI6Dh8
    Habt Ihr Erfahrung mit diesem oder einem ähnlichem Programm? Danke!

    Mit provinzialen Grüßen
    Kronosom

    Hallo,

    ich schließe mich hier Flügelschraube an:
    Zu diesem Thema hatten wir gerade am Mittwoch in einem Seminar "Ladungssicherung" mit dem Referenten unterhalten. Der Frachtführer ist stets für die Ladung verantwortlich! Der Verlader dürfte in Deinem Fall die Ware mit Einverständnis des Fahrers so umladen, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Beschädigungen, die an der "fremden" Ware auftreten, gehen zu Lasten des Frachtführers. Sollte der Verlader Eure Ware ohne Einbeziehung der "fremden" Ware einfach aufladen, kann er zusätzlich haftbar gemacht werden.

    Grüße aus der Provinz

    Guten Morgen,

    nachdem ich nun so einige Kommentare vom Stapel gelassen habe, möchte ich meine Vorstellung nachholen:
    Ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 750 Angestellten im Bereich Versand. Neben meiner Tätigkeit im Büro bin ich für die Ausbildung der Staplerfahrer und die Prüfung der Stahlregale zuständig. Als Sicherheitsbeauftragter versuche ich gemeinsam mit der Sifa/ Fasi das Thema Arbeitsschutz etwas mehr in den Vordergrund zu rücken. Da ich beim Thema Arbeitsschutz oft auf "taube Ohren" stoße, habe ich mich im Internet nach "Schützenhilfe" umgesehen. Und so kam ich hierher :D

    Grüsse aus der Prignitz
    Kronosom

    Hallo zusammen,

    mir reichen eure Aussagen (im positiven Sinne) völlig aus. Da ich nicht beauftragt worden bin, die Ausbildungen/ Schulungen/ Anweisungen bzw. Unterweisungen durchzuführen und es ansonsten keinen kümmert, kann ich mich zumindest juristisch zurücklehnen. Trotz allem bleib ich moralisch am Ball ;) Dank euch allen :thumbup:

    Hallo zusammen,

    da bin ich jetzt am Grübeln: Bisher habe ich die internen Ausbildungen zu Flurförderzeugführer und die Jährlichen Unterweisungen durchgeführt. Ich war/bin keinem der Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Ich habe lediglich an dem Lehrgang FFz-Ausbilder erfolgreich teilgenommen.
    Juristisch sind die Mitarbeiter also nie unterwiesen worden?! Den Vorgesetzten kann ich es weder fachlich zumuten noch ist deren Interesse diesbezüglich vorhanden... aus dem Bauch heraus würde ich einfach so weitermachen und davon ausgehen, dass ich hierfür nicht haftbar gemacht werden kann.

    Grüße vom Arbeitsplatz

    Hallo zusammen,

    der Guudsje hat das Problem schon richtig erkannt. Die Rechnung ist um folgende Werte zu erweitern:

    Abstand zu Personen: 0,5m
    Hauptgang für Personen: 1,10m breit

    Wenn der Verkehrsweg für die Stapler in beide Richtungen genutzt wird: doppelte Stapler-/Ladegutbreite zzgl. 0,4m

    Eine zusätzliche Tür für Fußgänger ist wohl nötig bzw. die Personen werden per Fahrzeug zum Büro gefahren :thumbup:

    Gruß

    Hallo WaldMANN,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich werde es so machen. Den "Belastungstest" werde ich dann der Geschäftsführung vorstellen und diese entscheiden lassen. Damit sitzt sie dann mit im Boot. Schön, dass es hier Leute gibt, die nicht nur auf Paragraphen pochen, sondern auch vertretbare Lösungen für ungewöhnliche Herausforderungen suchen und finden. Und noch schöner ist, das ich davon profitieren kann. Dickes LOB!!!

    Kronosom

    Hallo,

    ich stimme Dir in allen Punkten zu, Globetrotter.

    @ Waldmeister: Eine Begutachtung ist nun ja leider nicht mehr notwendig - dat Ding ist Schrott. Es wurde jahrelang NICHTS unternommen - keine Kontrollen, keine Inspektionen! Die Benutzer hatten irgendwann aufgegeben, sich um das Regal zu kümmern, weil die "Entscheidungsträger" die Warnungen ausblendet hatten bzw. bagatellisierten. So kam es, wie es kommen musste...
    Als das Kind dann im Brunnen lag (bzw. das Regal am Boden), war das Geschrei groß und ein "Bauernopfer" wurde schnell gefunden. Der von Dir erwähnte Respekt muß nun wieder mühsam aufgebaut werden - so kam ich zu diesem Lehrgang und dieser undankbaren Aufgabe :(

    Nun habe ich noch eine weitere Leiche im Keller:
    Ein Fachbodenregal Marke "Eigenbau" ist in Nutzung und wird auch weiterhin benutzt werden. Es fehlen (natürlich) die Kennzeichnungen (Fachlast,...). Die Metallbauer haben sich wirklich große Mühe gegeben und massive Stahlelemente verbaut. Das Regal wird nur per Hand bestückt und mit Kleinteilen (Schrauben, kleine E-Motore,...) beladen.
    Ist es denkbar, durch Belastungstests die maximale Fach-/Feldlast zu bestimmen? Ein externes Gutachten wird abgelehnt. Eine Berechnung traue ich mir abslout nicht zu. Da das Regal DEFINITIV weiter benutzt wird, wollte ich wenigstens einen Riegel vor einer möglichen Überlastung schieben. Wie würdet Ihr die Herausforderung angehen? Danke im Voraus für Eure Mühe!

    Kronosom

    Hallo,

    wir haben bei unseren Staplern den Pieper, einen blue-spot und 2 Kameras (vorn/hinten) installiert. Leider haben unsere Kameras keinen Weitwinkel (Fischauge), so dass bei Kurvenfahrten etwas Übung notwendig ist. Die ersten Versuche endeten recht schnell an der Wand, da das räumliche Sehen bei 70°-Kameras recht verzerrt wird. Zusätzlich haben wird versucht, den Fußgängerverkehr noch weiter von den Stapler zu trennen. Ist alles nur eine Frage des Geldes...
    Eine günstige Ergänzung war eine Vorführung/ Übung mit Staplerfahrern und Fußgängern. Dabei wurde die Rollen getauscht und verschiedene Gefahrenstellen nachgestellt. Ein großer AHA-Effekt mit wenig Kosten ;)

    Grüße aus der Mark

    Hallo,

    ich habe mir aus Eigeninteresse 2 Stäbe gekauft - einen zum Testen und den zweiten für den Ernstfall.

    Vorteil: Sie sind sehr handlich, kompakt und leicht.
    Nachteil: Man muss schon recht nah an den Brandherd heran. Der Preis ist auch nicht gerade günstig.

    Für meine privaten Zwecke (Wohnwagen, Motorboot, Lagerfeuer, Grill) ist der Stab (hoffentlich) tauglich.
    Den Einsatz im Betrieb lehne ich ab, da mir die Zulassung durch den TÜV o.ä. fehlt und ich im Schadensfall unter Umständen mit der Versicherung Probleme haben könnte.

    Leider kann ich mich der Aussage von Maurus nicht anschließen und halte sie für nicht ganz richtig.

    Ich kann mir keinen Fall bei einer Gefährdungsbeurteilung vorstellen, wo sich KEINE Gefahren ergeben. Die Sicherheit ist stets relativ, aber nie absolut. Damit gibt es eine Gefährdung, wenn auch nur sehr gering.
    Ein Regal könnte z.B. falsch belastet bzw. überlastet sein, Sicherungsstifte können sich lösen, Träger oder andere Bauteile können sich verformen, usw.
    Die Gefährdungsbeurteilung ist nur eine Momentaufnahme. Zukünftig Ereignisse lassen sich nicht vorhersagen, sondern können nur vermutet werden. Deshalb gibt es ja auch regelmäßige Überprüfungen.

    BetrSichV §3(3): "Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind."

    BetrSichV §10(2):"Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können. Außergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Satzes 2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein. Die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten."

    In einem Unternehmen ist ein Regal eingestürzt und hat einen großen Schaden verursacht. Nachdem die BG, das Amt und die Versicherung den Hergang geprüft hatten, wurde festgestellt: Aufgrund der fehlenden Prüfung des Regals kam es zu dem Unfall. Dieser hätte vermieden werden können. Die Versicherung zahlte nicht, das Amt veranlasste ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen und ich wurde umgehend zum "Regalprüfer" ausgebildet.

    In der DIN EN 15635 wird von einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Regalprüfung (ggf. auch öfter,; siehe Gefährdungsbeurteilung) gesprochen. Wozu sollten Regelwerke erstellt werden, wenn sie dann doch nicht richtig sind?!

    FAZIT: Lasst um Himmels Willen die Regale prüfen!!! Die juristische Haarspalterei hilft dem toten Kollegen unter dem Regal auch nicht mehr ;)