Hallo,
erst einmal besteht hier schon ein Direktionsrecht. Der Mitarbeiter kann "verdonnert" werden. Nach Sinn oder Unsinn wurde ja nicht gefragt. Aber natürlich ist es besser, wenn die Mitarbeiter eine Aufgabe freiwillig übernehmen oder sie sogar von sich aus übernehmen möchten.
Auf der anderen Seite ist es gar nicht notwendig, jemanden zum Ersthelfer zu bestellen, um ihn in die Pflicht zu bringen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Denn wer es unterlässt, Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar durch Unterlassung. Somit ist die Ausbildung für einen Mitarbeiter eher ein Add-on, dass ihm hilft, seine eh vorhandene Verpflichtung vielleicht mit ein wenig mehr Sicherheit und Kompetenz zu erfüllen.
Hallo Frank,
sollte die Werbung tatsächlich nicht greifen, ALLEN in diesem Bereich die Ausbildung angedeihen lassen und die Bestellung zum Erst-Helfer in Abständen (z.B. jährlich) rotieren lassen.
Das mit der Rotation finde ich einen starken Ansatz!