Beiträge von Marcosinus

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    Hallo,

    in der DGUV G308-001 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand) werden unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer gemacht. Somit sollte sich die Ausbildung (Stufe 1 "Allgemeine Ausbildung") über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE a45 Minuten) erstrecken. Dies empfehle ich auch meinen Kunden, die ihre Mitarbeiter zu Gabelstaplerfahrer schulen lassen wollen (oder besser gesagt müssen;)).

    Nun gibt es neben vielen seriösen "Staplerfahrschulen" auch welche, die so eine Schulung an einem Tag oder besser an einem Samstag vormittag anbieten.

    Hat jemand Erfahrung zu diesem Thema? Was kann einer Firma passieren, die ihre Mitarbeiter dort ausbilden lässt, wenn es später man zu einem Unfall kommt? Immerhin sind die Leute ja "ausgebildet"!

    Beste Grüße

    Liebe Kollegen,

    vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen in der Planung und Gestaltung von Büroarbeitsplätzen und kann mir weiter helfen. Genauer gesagt habe ich eine Frage zu Bewegungsflächen! Und zwar sollen in einem Raum durch die Aufstellung mehrerer Stellwände, einzeln abgetrennte bzw. abgegrenzte Zellenbüros angelegt werden. In der ASR 1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen) findet man diesbezüglich auch detaillierte Angaben und Beschreibungen.
    Problem macht mir dabei ein Handwaschbecken, welches in einem Zellenbüro rein ragt. Gilt für den verbleibenden Rückraum (Zwischenraum zwischen Tisch und Waschbecken) ein erforderlicher Mindestabstand von einem Meter oder muss dieser noch größer sein?

    Besten Dank im Voraus

    Moin´sen,
    ich habe gerade eine hitzige Diskussion mit einem Kollegen bezüglich der Nutzung einer Hubarbeitsbühne.
    Für Ihn ist der DGUV Grundsatz 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) nur eine Empfehlung und daher nicht erforderlich.

    Somit reicht seiner Meinung nach, die normale Unterweisung des Vermieters und eine schriftliche Beauftragung voll aus.

    Was meint Ihr dazu? Ist das wirklich ausreichend?

    Beste Grüße

    Glück Auf,

    kann mir evtl. jemand bestätigen, dass man auch für Marke-Eigenbau-Produkte - welche anschließend gewerblich genutzt werden - eine Konformitätserklärung benötigt wird?
    Bei dem besagtem Teil handelt es sich um eine ca. 2m hohe (geschweißte) Stahlkonstruktion die als Arbeitsplattform im Betrieb verwendet wird.

    Was greift hier? EG-Maschinenrichtline? Produktsicherheitsgesetz?

    Vielen Dank im Voraus |?