Hallo Oliver61,
was vllt. auch noch eine Möglichkeit wäre ist über die 'berufstypische Kleidung' zu gehen. <HAUFE-Link>
Ich finde gerade diesen Passus sehr interessant (letzter Satz) - leider habe ich auf die Schnelle in der Vorlesung jetzt keine weitere Quelle gefunden - inwiefern man hier Haufe vertrauen kann weis ich nicht (keine Quellenangabe).
ZitatJeder Arbeitnehmer bekommt seine eigene Schutzkleidung
Rechtlich ist es übrigens nicht erlaubt, dass sich mehrere Arbeitnehmereine Schutzbekleidung teilen. Das gilt auch für Auszubildende. Jeder Arbeitnehmer muss seine eigene, individuell angepasste Sicherheitskleidung bekommen. Und auch die Kosten für berufstypische Kleidung (zum Beispiel Schornsteinfeger, Koch, Konditor, Fleischer) muss der Arbeitgeber tragen.
Nebenbei kann man, glaube ich, die Arbeitskleidung zudem von der Umsatzsteuer absetzen... wäre vllt. auch noch ein Argument zur betrieblichen Anschaffung.
Viele Grüße aus dem Schwarzwald,
Simon