Beiträge von ingsafe

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    Vielen Dank für die Antworten. Ist schon das richtige CE Zeichen abgebildet. in der EG-Konformitätserklärung ist der Inverkehrbringer (Griechenland) mit Adresse angegeben. Interessant ist, das sich in der Bedienungsanleitung keine Beschreibung zur Sicherheit findet und keine trennenden Schutzeinrichtungen und auch kein Not Aus verbaut ist. Das Typenschild wurde nachträglich angebracht. Es gibt von mir ein Foto VORHER ohne CE und NACHHER mit CE Kennzeichnung. Wie würdet ihr vorgehen?

    *DueEi*

    Die Maschine wurde in China gebaut und ist über einen griechischen Importeur in den Europäische Wirtschaftsraum eingeführt worden. Der Käufer/Betreiber dieser Maschine möchte die Maschine in Betrieb nehmen. Formal hat die Maschine eine CE Kennzeichnung, ein unvollständiges Typenschild/Konformitätserklärung und keine Bedienungsanleitung in der auf Arbeitssicherheit eingegangen wird. Die Maschine hat z.B. kein Not-Aus und keinen trennenden Schutzeinrichtungen an vorhandenen Messern und Wellen.

    Es wurde im Jahr 2022 eine Verarbeitungsmaschine angeschafft. Die Maschine ist noch nicht in Betrieb genommen worden. Nachträglich wurde vom Betreiber nun eine CE Kennzeichnung angebracht. Eine unvollständige Konformitätserklärung (Niederspannungsrichtlinie wird nicht erwähnt) ist vorhanden. Eine unvollständige Bedienungsanleitung wurde vom Hersteller mitgeschickt.

    Unter welchen Bedingungen kann diese Maschine in Betrieb genommen werden.

    *DueEi*