Beiträge von belude

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    Hallo MrH,
    vielen Dank für deine Ausführung.
    Ich habe mittlerweile die Frage klären können.
    Meine Anlagen gelten als getrennte Anlagenteile und sind somit nicht genehmigungspflichtig.
    Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe
    Liebe Grüße
    belude

    Hallo ihr zwei,
    das mit der 4. BImSchV. Nr. 10.25 ist mir klar.
    Ich bräuchte aber die Auskunft speziell über vier voneinander getrennte Anlagen, die jeweils ein Kühllager versorgen.Wie oben beschrieben.
    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
    Gruß Bernd

    Hallo miteinander,

    vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.
    Nach dem BImSchG sind Anlagen ab 3000 KG NH³ Überwachungsbedürftige Anlagen.
    Wir haben vier voneinander getrennte Anlagen, die ca.je 200 Meter auseinander liegen, mit ca.1500kg, 380kg, 500kg, 500kg Füllmenge NH³.
    Nun wollen wir eine fünfte Anlage bauen und würden dann über die 3000 kg kommen.
    Frage: Zählen die Anlagen als getrennte Kälteanlagen oder müssen sie zusammengerechnet werden.
    Wenn Ihr etwas darüber wisst, wüsste ich bitte wo das steht.
    Vielen Dank im voraus.