Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Varianten:
Telearbeitsplatz - dauerhafter Arbeitsplatz außerhalb der eigentlichen Geschäftsräume des Arbeitgebers, in der Regel in den Räumlichkeiten des AN - der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so ausstatten, als wäre es ein Arbeitsplatz im Büro, also mit Bürostuhl, Schreibtisch, Beleuchtung, IT-Gedöns etc. Der AN hat nur diesen Arbeitsplatz.
Mobiles Arbeiten - der MA hat einen festen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte des AG und arbeitet zeitweise außerhalb dieses festen Arbeitsplatzes, egal wo.
Homeoffice - dem MA wird ermöglicht, zeitweise von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Ansteckungsgefahr in den Räumen des AG minimiert wird. Für die Einrichtung des Arbeitsplatzes durch den AG gelten jedoch weniger strenge Vorgaben als beim Telearbeitsplatz, da nur temporär geplant. Soweit ich weiß, gibt es diese Form erst seit Corona.
Hier einige Infos:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3925