Beiträge von Isabel

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    Hallo Ajot,

    in der Leitmerkmalmethode findet man soweit ich weiß keine Definition hierzu.

    Die Textpassage "Häufiges erhebliches Strecken, beugen, dauernd hocken oder gebückt halten" stammt soweit ich weiß aus dem Mutterschutzgesetz. Ich nehme an, du brauchst die Definition im Zusammenhang mit der Beschäftigung von schwangeren Mitarbeiterinnen, oder?

    Frag doch einfach mal bei eurem Betriebsarzt nach, ab wann man von erheblichem Strecken oder Beugen spricht und ob die Tätigkeiten, um die es bei dir geht, für Schwangere zulässig sind.

    Hallo zusammen, wie bereits in meiner Vorstellung erwähnt, arbeite ich gerade an meiner Praktikumsarbeit.

    Zur Vorgeschichte: Bei einem unserer Mitarbeiter wurde vor kurzem eine Lärmschwerhörigkeit festgestellt. Dieser Mitarbeiter ist einen Teil seiner Arbeitszeit in der Betriebswerkstatt (Schlosserei) tätig. In den folgenden Gesprächen stellte sich heraus, dass zwar Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Arbeitsplätze vorliegen, die darin enthaltenen Maßnahmen zur Minimierung der Lärmbelastung sich - soweit überhaupt vorhanden - nur auf PSA beschränken. Festgelegt wurden die Maßnahmen vor mehreren Jahren durch die damals betreuende Sicherheitsfachkraft aufgrund von Erfahrungswerten. Eine genaue Analyse der Lärmbelastung erfolgte nie. Ein Lärmkataster ist ebenfalls nicht vorhanden und soll nun erstellt werden.

    Ich soll nun im Rahmen meiner Praktikumsarbeit für unsere Betriebswerkstatt eine systematische Erfassung der Lärmgefährdung durchführen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.

    Lärmmessungen an den einzelnen Arbeitsplätzen wurden inzwischen durchgeführt und es sind auch durchaus ein paar Werte oberhalb der 80 dB(A) ermittelt worden.

    Mein Problem ist jetzt, dass die Mitarbeiter nur einen kleinen Teil der Zeit wirklich in der Werkstatt tätig sind und die Arbeiten nicht regelmäßig ausgeführt werden.

    z.B. Sägen von Rohren mit der Bandsäge –> gemessen 88 dB(A) –> Expositionsdauer 3x pro Woche je 30 Minuten

    Umgerechnet auf den Wochen-Lärmexpositionspegel erhalte ich nun LEX, 40h = 74 dB(A).

    So gesehen werden bei keiner einzigen Tätigkeit die Auslösewerte erreicht, was zwar generell gut, aber für meine Praktikumsarbeit ziemlich unbefriedigend ist. :S Wie würdet ihr solche unregelmäßigen Arbeiten beurteilen?


    Gibt es eventuell irgendwo Richtwerte, ab wann es zu extraauralen Gefährdungen durch Lärm kommen kann? Bisher habe ich hierzu noch nichts Genaues gefunden. Die Werte müssten ja eigentlich unter den Auslösewerten liegen, so dass ich darauf aufbauend evtl. einen Handlungsbedarf ableiten könnte.


    Viele Grüße Isabel

    Hallo zusammen!

    Dann will ich mich mal vorstellen... :D

    Ich bin Isabel, 29 Jahre jung und komme aus der schönen Wetterau. Ich arbeite bei einem regionalen Energieversorger und bin hier vor allem für die Erstellung von unternehmensinternen Regelwerken, die Vorbereitung der TSM-Zertifizierung und das Thema Arbeitssicherheit zuständig.

    Aktuell mache ich die Sifa-Ausbildung bei der BG ETEM, habe die Präsenzphasen 1, 2, 3 und 5 bereits hinter mich gebracht und schreibe gerade an meiner Praktikumsarbeit, wobei auch schon die ersten Fragen aufgetaucht sind, zu denen ich hier hoffentlich ein paar Tipps bekommen werde.

    Ich freue mich auf einen regen Erfahrungsaustausch!

    Viele Grüße

    Isabel :D