Hallo,
für einfache Arbeitsmittel habe ich es mir leicht gemacht und auf der Betriebsanweisung eine Risikobewertung eingetragen. Also ein Dokument Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung in einen.
Bei unseren Technischen Aufsichtbeamten ist es ohne weiteres durchgekommen. Es vereinfacht die Arbeit und wird besser von den Kollegen angenommen, da nicht so viel Papier durchgearbeitet werden muss.
Anbei ein Muster!
LG guntersteffen