Guten Morgen.
AUSZUG:
Leitern –
Teil 3: Benutzerinformation;
Deutsche Fassung EN 131-3:2007
"4 Bereitstellung der Benutzerinformation
Der Produzent ist sowohl für den Inhalt der Benutzerinformation verantwortlich als auch für deren Bereitstellung
zusammen mit jeder Leiter.
Der Vertreiber sollte sicherstellen, dass die Benutzerinformation zusammen mit der Leiter bereitgestellt wird.
Der Eigentümer der Leiter sollte sicherstellen, dass die Benutzerinformation dem Benutzer zur Verfügung
steht.
Die Anleitungen müssen in der Sprache des Landes abgefasst sein, in dem die Leiter verkauft wird."
Leitern –
Teil 3: Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen;
Deutsche und Englische Fassung prEN 131-3:2016 (Entwurf)
"4 Bereitstellung der Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen
Der Produzent ist sowohl für den Inhalt der Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen verantwortlich als auch für die Bereitstellung der Anweisungen zusammen mit jeder Leiter. Die Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen müssen in der Sprache des Landes abgefasst sein, in dem die Leiter verkauft wird.
Der Vertreiber muss dafür Sorge tragen, dass die Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen in der Sprache des Landes abgefasst sind, in dem die Leiter verkauft wird.
Der Eigentümer der Leiter muss sicherstellen, dass die Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen dem Benutzer zur Verfügung stehen.
Gruß
Pierre