Beiträge von NoWiBa

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    Ich beziehe mich auf die ursprüngliche Frage, ob es zulässig sei, dass die FASi die BG-Unfallmeldungen erhalten darf. In meiner Antwort beziehe ich mich auf die Unfallanzeige der BGW, heruntergeladen aus dem Internet.

    Diese ist aus Sicht des Datenschutzes als problematisch anzusehen.

    Das Gebot der Datenminimierung (d.h., dass nur die Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Erfüllung des Zwecks unbedingt erforderlich sind) wird hier verletzt. Der Fehler liegt darin, dass die Unfallanzeige der BGW Daten für verschiedene Zwecke und für verschiedene Empfänger auf einem Bogen erfasst . Damit wird ein weiterer Grundsatz der DS-GVO verletzt, nämlich der der Datentrennung.

    Beide Grundsätze fordern in ihrem Zusammenwirken, dass jeder nur die Daten verarbeiten darf, die er für seinen Zweck unbedingt benötigt. Ob es für die Unfallstatistik notwendig ist, die Anschrift zu kennen oder zu wissen, ob ein verunfallter Mitarbeiter mit dem Unternehmer verheiratet ist, in eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt oder verwandt ist, dürfte für die Unfallstatistik unerheblich sein.

    Eine Lösung sollte sein, dass jeder Empfänger von Daten nur die Informationen erhält, die für ihn notwendig sind. Dazu sollten die Bögen unterschiedlich vollständig ausgefüllt werden. Felder, die für den Empfänger unerheblich sind, bleiben leer.

    Bei einer EDV-Lösung würde das über die Datenbankeinstellungen (Zugriffsrechte) geregelt.

    VG

    Norbert