Beiträge von rotti

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    Moin zusammen,

    ich bin bei der Diskussion über die ‚neue‘ TRBS 2121 Teil 1 über den Begriff „qualifizierte Person“ gestolpert.

    (s. 5.3 Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vor dem Gebrauch

    Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (§4 Absatz5 Satz3 BetrSichV). Dabei kontrolliert die qualifizierte Person des jeweiligen Gerüstnutzers).


    Wie ist dieser Begriff definiert?


    Mann dankt

    Gruss rotti

    Noch immer am Deich.

    Nochmals Danke an alle,
    leider läuft die Diskussion in eine Richtung, die ich nicht wollte (Bitte nicht schon wieder zitieren, danke).

    Nur als Anmerkung, schneller sein auf der Baustelle heisst sich teilen, vierteilen...
    Eine Baustelle verändert sich ständig. Derjenige, der alles sieht und jede Situation erkennt - Hochachtung,
    ich kenne niemanden aus meinem Bekanntenkreis der das schafft.

    Du kannst nicht alles sehen (Hand hoch der es kann).

    Nochmals Danke, werde weiterhin Eure Berichte und Anregungen lesen.

    Gruss
    Rotti

    Danke für euer Feedback.

    Ja, nicht so leicht mit den Rollen, Sorry.

    es gibt einen Bauherrn und der hat,
    ein Ingenieurbüro beauftrag, die zwei Architekten und den SiGeKo (3 Person) stellen;
    einer der beiden Architekten macht die Baufortschrittskontrolle (mein Problemfall);

    und es gibt einen GU, der vom Bauherr beauftragt ist;

    und der GU hat mich als SiFa eingesetzt (Wunsch des Bauherrn eine ständige SiFa vor Ort zuhaben).


    Leider geht der Bauherr ständig auf die Mängel des Architekten (mein Problemfall) ein.

    Nur liegen die aufgenommen Mängel nicht dem GU oder mir vor!?!?!? (ja, Kommunikationsproblem).


    Ich bin aber der Leidtragend (s. Aussage des Bauherrn: wozu bin ICH da, wenn ich so etwas nicht sehe...)


    Ich habe des öfteren dem GU hingewiesen, dass eben Fotografieren von gravierenden Mängeln

    und dann weggehen nicht zum Ziel führt.

    Wenn daraus (den gravierenden Mängeln) doch etwas passieren sollte, der Architekt sich

    strafbar macht (meine Erfahrung, da ich so einen Fall bereits bei einem Kollegen erlebt habe).


    An Mick1204: Nur werde ich nach 6 Monaten die Sache nicht hinschmeissen, das ist nicht meine Art (es sind noch ca. 2 Monate bis Bauende).


    Ich möchte auch in Zukunft mit dem GU und Bauherrn arbeiten, es kommen noch weitere Bauprojekte.

    (Ich hatte nicht erwähnt, dass die Bauprojekte in meiner Heimatstadt stattfinden - Heimspiel.)


    Nochmals Danke für eure Kommentare, reden (schreiben) Hilft manchmal.


    Gruss euer Rotti

    Moin Kollegen,

    ich stelle mich kurz vor, so wie die meisten bin ich Fachkraft für Arbeitssicherheit
    und arbeite hauptsächlich als Selbstständiger im Baugewerbe.

    >Leider bin ich nocht nicht so bewand mit eurem Forum und hoffe die richtige Themenseit gefunden zu haben.<

    Es geht um einen sehr unangenehmen Zustand für mich.
    Derzeit betreue ich ein Bauprojekt für einen GU (Generalunternehmer).
    Parallel dazu gibt es ein Ingenieurbüro, die die Architeken und den SiGeKo stellen.
    Ein Archtikt begleitet das Projekt fast täglich und genau um diese Person geht es.

    Er macht ständig Fotos über Missstände auf der Baustelle
    (z.B. Arbeiten an Absturtzkanten ohne Verwendung der richtigen PSA,
    schlechtes Kabelmanagement - viele elektrische Kabel liegen auf dem Boden,
    Betriebsmittel ohne gültiger Prüfung nach DGUV V3 usw.).

    Er hat schon mehrmals den Bauherrn/Kunden informiert,
    ohne die Informationen an mich oder den GU weiterzuleiten.
    Was dazu führt, dass der Bauherr meine Arbeit als negativ einschätzt
    ("Wozu brauchen wir Sie hier überhaupt, wenn Sie diese Situationen nicht sehen!").

    In der Baubesprechung, mit allen Beteiligten, habe ich das Problem angesprochen
    und gebetten, wenn jemandem etwas auffällt oder bemerkt mir bescheidt zu geben
    oder selber die Situation zu klären -Zusammenarbeit (und nicht gegeneinander).
    Leider hat er dieses sehr persönlich genommen und macht mit seiner Art weiter.
    Ich bekomme jetzt den Druck vom Bauherrn/Kunden unmittelbar zu spüren
    und bange sogar um meinen Job.

    Nun habe ich nochmals mit dem GU gesprochen und wir wollen evtl. rechtlich vorgehen.

    Er sieht Situationen, die zu einem Unfall führen können, Absturtz aus grösserer Höhe,
    und schreitet nicht ein. Er fotografiert nur und lässt die Situation so zurück.
    Das ist für mich Fahrlässig, bzw. schon Vorsatz!?

    So einfach wird es wohl nicht sein.

    Vielen Dank, wenn jemand der Artikel beantworten kann oder eine Stellungnahme abgibt.

    In diesem Sinne
    Safety first

    euer Rotti

    Moin Schmandhoff,

    vielen Dank für Deine Hilfe und Unterstützung.
    Ich werde die Seiten durchsuchen und hoffe die Informationen zu finden.

    Wenn ich mich richtig erinnre gibt es von der EU Vergleichstabellen,
    welche unterschiede es in den einzelnen EU-Ländern gibt, wie z.B. Arbeiten auf Leitern, usw.

    {Nur schreiben die soviel in der EU, dass keiner mehr weiß wo man was wieder findet. ?( }

    Gruss vom Bau

    Rotti

    Hallo Waldmann,

    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis.

    Leider ist es mal wieder in Deutschland so, dass man nur Empfehlung gibt und nicht konkret sagt ja/nein.
    Bei den Kopftuchträgern handelt es sich leider auch um "Leitende Persönlichkeiten", die mit einem
    Lächeln ihre Gefährdungsbeurteilung selber absegnen.
    (Und Vernunft ist bei Menschen eh nicht oft anzutreffen.)

    Mann grüsst vom Bau

    Euer Rotti


    ... und nach Deinem Motto

    "Et het noch immer jot jejange"

    Moin zusammen,

    es gibt mal wieder die Diskussion über das tragen von Mützen oder Kopftuch unter Schutzhelmen auf Baustellen.
    Es handelt sich um Schutzhelme ohne Kinnriemen.
    Wir haben hier ein Gewerk, deren Mitarbeiter alle ein (cooles) Kopftuch unter dem Schutzhelm tragen.
    Ergebnis ist, die Helme rutschen/fallen den Mitarbeitern vom Kopf sobald sie bei Montagearbeiten den Kopf schief halten müssen.
    Problem ist, bei Arbeiten in Höhe fielen die Schutzhelme zu Boden und wurden dann wieder aufgesetzt.
    1. Sind diese Helme, die aus Höhen fallen (12 Meter und mehr), meiner Meinung nach, nicht mehr sicher;
    2. Es handelt sich um herabfallende Teile, die eine Gefahr für andere Mitarbeiter sind

    FRAGE: gibt es Vorschriften, Regeln, Gesetze?!

    Bitte um Eure Hilfe und Fachwissen.
    {Ist dieses Thema schon einmal behandelt worden?}

    Danke Euer Rotti

    Wenn alle sich vorstellen, tach aus Aachen, bin ebenfalls in der FaSi Ausbild und schreibe an dem Praktikumsbericht.
    Bis jetzt sitzt der Frust tief aber ich werde fleissig weiter machen.

    Aus den Erfahrungen meiner Kollegen habe ich gelernt, "halte die an den Handlungskreis" und den Rest zusammensuchen ... :thumbup:


    ... die haben gut reden...

    Wünsche alle einen schönen Tag

    Tschö wa
    Frank