Hallo zusammen,
danke für eure Hinweise und Meinungen. Ich halte es wie Awen - was der VdS fordert, wird meistens auch von den Versicherern nachgeplappert. Letztlich werden wir das Thema wohl mit der Versicherung durchdiskutieren müssen.
Ja, wir haben eine Betriebsanweisung in der Hausordnung und nein, wir können die Besucher nicht permanent beaufsichtigen. Normale Besucher kommen ohnehin nicht ins RZ, es kommen lediglich die Kunden und Dienstleister ins RZ, die über eine entsprechende Zutrittsberechtigung verfügen. Eine permanente Beaufsichtigung wäre nicht zu stemmen, weil sich viele Kunden über mehrere Stunden, manchmal sogar Tage (natürlich mit Unterbrechung) im RZ aufhalten - und auch häufig mehrere Kunden gleichzeitig in verschiedenen Bereichen (Gesamtfläche ca. 8000 m²).
Der Vorbeugende Brandschutz der örtlichen Berufsfeuerwehr hat sich übrigens ähnlich zum Thema geäußert, wie viele von euch: In Chemieparks ist es durchaus üblich, dass z.B. LKW-Fahrer eine kurze Einweisung erhalten und dann ein paar Testfragen beantworten müssen. Die Hürde dieser Fragen ist allerdings extrem niedrig.
Nochmals danke - ich hätte gar nicht mit so viel Feedback in dieser hohen Qualität gerechnet