Beiträge von omitter

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    Hallo zusammen,

    danke für eure Hinweise und Meinungen. Ich halte es wie Awen - was der VdS fordert, wird meistens auch von den Versicherern nachgeplappert. Letztlich werden wir das Thema wohl mit der Versicherung durchdiskutieren müssen.

    Ja, wir haben eine Betriebsanweisung in der Hausordnung und nein, wir können die Besucher nicht permanent beaufsichtigen. Normale Besucher kommen ohnehin nicht ins RZ, es kommen lediglich die Kunden und Dienstleister ins RZ, die über eine entsprechende Zutrittsberechtigung verfügen. Eine permanente Beaufsichtigung wäre nicht zu stemmen, weil sich viele Kunden über mehrere Stunden, manchmal sogar Tage (natürlich mit Unterbrechung) im RZ aufhalten - und auch häufig mehrere Kunden gleichzeitig in verschiedenen Bereichen (Gesamtfläche ca. 8000 m²).

    Der Vorbeugende Brandschutz der örtlichen Berufsfeuerwehr hat sich übrigens ähnlich zum Thema geäußert, wie viele von euch: In Chemieparks ist es durchaus üblich, dass z.B. LKW-Fahrer eine kurze Einweisung erhalten und dann ein paar Testfragen beantworten müssen. Die Hürde dieser Fragen ist allerdings extrem niedrig.

    Nochmals danke - ich hätte gar nicht mit so viel Feedback in dieser hohen Qualität gerechnet :)

    Hallo zusammen,

    wir betreiben in unserem Rechenzentrum eine Stickstoff-Löschanlage. Da auch unsere Kunden und Dienstleister unserer Kunden Zutritt zu diesem Rechenzentrum haben, haben wir bei der Anmeldung diesen Besuchern die Hausordnung für das RZ vorgelegt und sie die Kenntnisnahme unterschreiben lassen. Der VdS, der die Löschanlage regelmäßig abnimmt, ist der Meinung, dass dies nicht ausreicht und verlangt eine Einweisung dieser Besucher.
    Wir haben ein sehr hohes Besucheraufkommen, so dass eine persönliche Einweisung schwer zu realisieren ist. Wir sind deshalb der Meinung, dass z.B. eine selbstablaufende Einweisung (z.B. per Powerpoint-Präsentation oder Video) ausreichend ist - schließlich werden auch die Sicherheitshinweise in Flugzeugen inzwischen häufig über die in den Sitzen integrierten Videomonitore abgespielt.
    Wie ist eure Meinung dazu? Gibt es für das pro bzw. contra handfeste Forderungen (z.B. von der BG/DGUV etc.), die das ganze Thema irgendwie präzisieren?
    Der VdS bezieht sich bei seinen Forderungen nahezu wörtlich auf die BGR134 / DGUV 105-001, in der es heißt:

    Das ist mir zu ungenau. Schließlich gibt es auch durchaus auch jährliche Unterweisungen, die per E-Learning durchgeführt werden.
    Danke für eure Hilfe.