Beiträge von Roland17

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    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    Hat die PSA-BV (PSA-Benutzerverordnung) noch gültigkeit?

    Habe über suchen hier im Forum nicht gefunden!

    Danke und Frohe Weihnachten

    Roland

    Hallo,

    vielen Dank für die Infos, jedoch komme ich aus dem Pflegebereich, Du schreibst dass Du eine GeBE in 12 Stunden schreibst, das finde ich wirklich prima, nur habe ich meist keine 12 Stunden, die Pflegedienste die ich Betreue haben meist nur 9 bis 12 Stunden im Jahr an Grundbetreuungszeit ansonsten ist alles Anlassbezogen. Die meisten haben ja auch bereits eine GeBe welche nur angepasst bzw. Überarbeitet werden müssen. Da wie in den meisten anderen Wirtschaftszweigen auch in der Pflege das Geld knapp ist, wollen diese natürlich auch nicht unbedingt mehr im Arbeitsschutz machen als das was der Gesetzgeber vorgibt und das ist bei diesen Stunden nun mal die Regelbetreuung mit anlassbezogener Beauftragung.

    Daher meiner Frage nach einer Gefährdungsbeurteilung welche ich entsprechend Anpassen kann um so mit den mir gegebenen Zeiten zurecht zu kommen, Schließlich braucht man das Rad ja nicht neu erfinden wenn es doch schon bei anderen Kolleginnen und Kollegen prima rollt oder?

    Gruß
    Roland

    Hallo Roland,

    die Geräte der Senioren sind private Geräte. Somit können (!) die Senioren entscheiden ob sie sie prüfen lassen möchten und müssen dann auch bezahlen. Sie können z.B. einen E-Check machen lassen.

    Die Geräte der Einrichtung sind Arbeitsmittel. Hier muß der Besitzer (=Betreiber der Einrichtung?) dafür Sorge tragen, dass diese in einem ordnungsgemässen Zustand sind. Der Nachweis dazu erfolgt über die dokumentierte BGV Prüfung. Der Betreiber hat eine Verpflichtung dazu.


    Genau die gleiche FRage von Roland habe ich mit der BGW besprochen, denn gerade in der ambulanten Pflege werden diese Prüfungen bei privat Gegenständen nicht durchgeführt obwohl diese wenn die Geräte von der Pflegekraft oder der Hauswirtschaftskraft benutzt wird erfolgen muss.

    Erfolgt diese Prüfung nicht, darf nach aussagen der BGW die Pflegekraft oder die Hauswirtschaftskraft die Geräte der Patienten nicht benutzen, im äußersten Fall müsste die Pflegekraft die Durchführung der Pflege verweigern.

    Die Kosten der Prüfung hätte sofern es sich im privat Eigentum des Patienten befindet der Patient oder dessen Angehöriger selber zu bezahlen.

    Sollte z.B. das elektrisch verstellbare Pflegebett eine Leihgabe der Pflegekasse / Krankenkasse sein, so muß die Pflegekasse / Krankenkasse entsprechende Prüfungen durchführen lassen und auch bezahlen denn hier wäre laut BGW die Pflegekasse / Krankenkasse der Eigentümer und somit Betreiber, der Patient nur der Nutzer.

    Die Umsetzung ist äußerst schwer und bisweilen sogar unmöglich, da wir als FaSi ja nichts erzwingen können, somit bleibt dem Pflegedienst nichts weiter übrig als solche Dinge im Pflegevertrag festzuhalten.

    Gruß#
    Roland

    Eine GeBe für einen ambulanten Pflegedienst?
    Da muss man sicher genauer unterscheiden, ob es die Stationsleiterin betrifft, die Schreibkraft, Den Pfleger mit PKW im ländlichen Einsatz usw.
    Im Grunde müsstest du ja bei der BGW zugelassen sein. Dort wirst Du geholfen.
    Siehe doch bitte einfach mal
    http://www.bgw-online.de/SharedDocs/Down…publicationFile

    Da war einer der ersten Einträge bei Tante G!

    Grüße
    Flügelschraube


    Hallo Flügelschraube,

    ja ich bin bei der BGW registriert, aber Genau so wie Du es selber schreibst ist es ein Unterscheid ob ich in der Stationären Pflege oder in der Ambulanten Pflege eine GeBe schreibe. Die vielzahlen von Gefährdungen in der ambulanten Pflege sind dermaßnen Hoch, dass kein ambulanter Pflegedienst die Kosten für eine GeBe an mich bezahlen würde. zumal die Grundbetreuungszeiten meist unter 20 h im Jahr liegen. Daher suche ich ja eine Mustergefährdungsbeurteilung aus der ich die wichtigsten Punkte entnehmen kann. Ein Kollege oder eine Kollegin wird doch bestimmt mal für einen ambulanten Pflegedienst eine GeBe geschrieben haben?

    Gruß
    Roland

    hast Du denn bei der BGW nicht geschaut? Da gibt es z.B. folgendes Dokument: TP-11 GB
    Da findest Du alles was Du brauchst.

    Gruß
    Stephan

    PS: Schade, dass Du keinen der Tipps im anderen Thread beherzigt hast

    Hallo Roland,

    hast Du denn bei der BGW nicht geschaut? Da gibt es z.B. folgendes Dokument: TP-11 GB
    Da findest Du alles was Du brauchst.

    Gruß
    Stephan

    PS: Schade, dass Du keinen der Tipps im anderen Thread beherzigt hast


    Hallo Stepahn,

    ich habe sogar mit der BGW in Hamburg Abteilung Prävention persönlich telefoniert, selbst die konnten mir keine Mustergefährdungsbeurteilung für ambulante Pflegedienste zur Verfügung stellen.

    Welche Tipps in anderen Thread soll ich nicht beherzigt haben???????

    Hilfst Du mir da bitte auf die Sprünge!

    Gruß
    Roland

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    ich suche eine Gefährdungsbeurteilung für einen ambulanten Pflegedienst, kann mir einer von Euch sagen wo ich sowas bekommen kann oder kann mir einer von Euch eine solche Gefährdungsbeurteilung geben (gerne als Muster). Mir ist schon klar, dass ich die Gefährdungsbeurteilung auf jeden Pflegedienst speziell anfertigen muss, nur komme ich derzeit nicht in die richtige Spur, 10 mal Angefangen und 10 mal verworfen.

    Würde mich echt sehr freuen, wenn mir einer von Euch mit einer solchen Gefährdungsbeurteilung unter die Arme greifen könnte

    Viel lieben Dank dafür.

    Ok, wenn es per Mail nicht geht und ich wirklich von Tür zu Tür gehen muss wo bei von 100 Firmen bisher auch immer 100 Firmen verneint haben wegen kein Interesse und brauchen wir nicht haben wir nie gebraucht, ist dieses natürlich ganz schön problematisch. Kann mir dann wenigstens einer einen Flyer Entwurf zukommen lass, damit ich ungefähr weis was ich da hineinschreiben sollte um den Firmen wenigstens etwas in die Handzudrücken.

    Hallo Zusammen,

    ich möche mich als Externe-Fasi selbstständig machen, weis jedoch nicht wie ich an Kunden kommen soll, ich kann ja nicht jeden Tag von Firma zu Firma laufen und Fragen ob diese eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen. Ich dachte da eher an Mail-Werbung. Kann mir einer Sagen wie ich das am besten mache oder hat einer eventuell eine tolle Vorlage für sowas.

    Meine Ausbildung:
    Fasi für Bau
    Fasi für BGW
    Sachkundiger TRGES 519
    Sachkundiger TRGS 521
    SiGeKo nach RAB 30
    Brandschutzbeauftragter
    Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
    Ausbilder nach AEVO

    NUr wie ich an Kunden komme, das weis ich nicht

    Ich Danke Euch
    ?( ?( ?( ?(