Beiträge von Boris_DE

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    Eines vorab: Ich habe die Suchfunktion bemüht, aber leider keinen Treffer erhalten. Deshalb dachte ich dass vielleicht der eine oder andere hierzu eine Info ganz brauchbar finden könnte.

    Ich habe grade mit einem Fall zu tun, in dem der Hersteller einer unvollständigen Maschine eine EG-Einbauerklärung nach im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstellt hat. Hierbei hat der Hersteller einige kleine Fehler gemacht, aber im Großen und Ganzen war sie soweit in Ordnung. Worüber sich der Kunde nun aufregte war, dass der Dokumentationsbevollmächtigte auf der Erklärung lediglich genannt war und nicht mit unterzeichnet hat. Unterzeichnet hatte lediglich der Geschäftsführer des Herstellers.
    In der Maschinenrichtlinie ist dieser Punkt jedoch ganz eindeutig geklärt. Und zwar heißt es dort unter Anhang II, Absatz 1, A & B - Konformitäts- und Einbauerklärungen - Inhalt:

    "Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein."

    Unterschreiben muss lediglich "[...] die Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, [...]" (Zitat aus der MaschRL)

    Also dürfte es klar sein: Jemand MUSS unterschreiben, und zwar eine Person (natürlich oder juristisch), die in der Gemeinschaft ansässig ist UND vom Hersteller hierfür bevollmächtigt ist, der Dokumentationsbevollmächtigte muss aufgeführt werden, unterschreiben muss er jedoch nicht (außer beide oben genannten Personen sind ein und die selbe Person oder es ist beim Hersteller anders geregelt).

    Wer es ohne Beamtendeutsch nachlesen möchte kann dies kompakt auf der Seite der IBC tun. Link hierzu: http:// www . isb-ik . de / home / technische-redaktion / dokumentation / dokumentationbevollmaechtigter.aspx
    Auch ganz aufschlussreich ist der Link zu Safetyteams Maschinensicherheit: http:// www . ce-kennzeichnung-seminare . de / newsletter / ce-kennzeichnung-bevollmaechtigter-dokumentation.html
    (Hinweis: Ich bin in keinster Weise mit den genannten Firman verbandelt, ich hab lediglich die Links angeführt)

    Wie gesagt, vielleicht ist es für den einen oder anderen interessant.

    In diesem Sinne wünsch' ich Euch ein gutes neues Jahr :thumbup:

    Inzwischen ist das Ganze etwas weiter gediehen. Wie der aktuellen ExInfo 03/2013 zu entnehmen ist wurde der Referentenentwurf überarbeitet und auf der Webseite des BMAS veröffentlicht.

    Da ich nicht alles neu abtipseln möchte hier der Link zur aktuellen ExInfo (03/2013) bei der BG RCI: https://www.bgrci.de/exinfode/exinf…_1_NL_Ex_3_2013
    Der Veröffentlichte Entwurf hat als PDF 61 Seiten und die Änderungen sind nachverfolgbar.
    Direkter Link: https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRC…orschlaegen.pdf

    In diesem Sinne harren wir mal der finalen Version.

    Danke für den netten Empfang.
    Die UN-Nummern hab ich inzwischen gefunden und hab vorhin schon so durch die Boards geschaut. Viel interessantes dabei. Jetzt brauch ich nur noch die Zeit, mich hier mal ganz intensiv umzuschauen :)

    Das Problem bei solchen Arbeiten ist meist, dass die Handwerker oft zu lax mit den Stoffen umgehen, frei dem Motto "Da ist ja noch nie was passiert" oder "Was soll denn schon groß passieren?" Erlebe ich leider oft genug :(

    Klar dass man Sicherheitsmaßnahmen treffen muss, wenn Lösemitteldämpfe freiwerden können (was bei solchen Systemen ja zwangsläufig der Fall ist), aber ich kenne es selbst aus Großbetrieben dass man selbst dort wenig tut. Der Arbeitgeber ist oft überfragt, die Sicherheitsfachkräfte manchmal leider auch nicht wirklich ausgebildet und wenn dann jemand mit Lösungsvorschlägen und Maßnahmen kommt fragt gleich jemand aus der nächst-höheren Ebene nach den Kosten, was dann oft das KO-Kriterium ist.

    Hallo und guten Morgen.

    Da ich auf der Suche nach einer handlebaren Datei für die UN-Nummern war bin ich hier gelandet, habe mich etwas umgesehen und dann beschlossen, mitzumachen.
    Ich bin Ende 40 und bin hier für den Bereich Sicherheitstechnik, Brand- und Explosionsschutz sowie Prüfung von Anlagen der Oberflächenbeschichtung (Lackieranlagen etc...) nach BetrSichV, EU-Normen und BG-Regelwerken für externe Kunden tätig, arbeite bei einigen Gremien der BGHM mit (u.a. Explosions- und Brandschutz) und bei einigen TCs des VDMA.
    In meiner letzten Firma (mittelständisches Unternehmen im Bereich Sondermaschinenbau) war ich unter anderem Sicherheitsbeauftragter und QMB sowie für alle Gefährdungsbeurteilungen/~Analysen, Zündgefahrenbewertungen und die gesamte CE/ATEX-Konformität zuständig.

    Würde mich freuen wenn ich hier etwas beitragen kann.

    Grüße aus Stuttgart
    Boris

    P.S.: Danke an den Ersteller der UN-Nummernliste. Ich brauche so etwas zwar nicht so häufig, aber wenn dann ist es klasse, so etwas dabei zu haben.