Beiträge von IceBär

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    @Guudsje

    Natürlich sollten die Leistung angemessen sein. Ich habe schon komplette Betriebsanweisung erstellt in 6h und nur 2,5 berechnet. Dies ist auch deswegen gerechtfertigt, weil diese Betriebsanweisung mit wesentlich geringerem zeitlich Umfang bei andern Kunden/Arbeitsplätzen angepasst wird.
    Heute würde ich mir eher Betriebsanweisungen ausarbeiten, die als Muster sehr umfangreich wären, weil Streichen immer einfacher ist und bestimmte Gefährdungen einem später nicht mehr einfallen.

    Des weiteren sollte Arbeitsschutz praktisch sein und 20 und mehr Betriebsanweisungen, die sogar noch regenmäßig unterwiesen werden müssen, lassen mich an der Sinnhaftigkeit zweifeln.

    Aber lassen wir das, es würde zu weit führen. Wir sind uns ja im wesentlichem einig.

    Ergänzend zur Norm u.ä. ist zu betrachten:

    • Kartonage ist leicht brennbar
    • eine Funke kann sich über stunden in brennbarem Material (Pappe/Stoff, etc.) "halten" und entsprechend verspätet zum Brand führen.

    Es sind schon Polstereien u.ä. abgefakelt, weil trotz Brandwache + Abschirmung beim Schweißen sich ein Funke "verirrt" hat.

    Argumentationshilfe: Flughafenbrand Düsseldorf

    Eine reine Zeitabrechnung für Unterweisung ist Blödsinn.

    • eine gute Unterweisung benötigt einen Faktor von 1-3 der erbrachten Zeit, ggf. sogar mehr. Dies ist zu berücksichtigen
    • beim ASD Verkehr werden festen Zeiten berechnet für zB Betriebsanweisung. Sinnvolle Lösung. Ggf. muss nur bissle anpassen, aber auf jedenfall drüber schauen.
    • Ebenfalls schön war ein Faktor bei der Unterweisungsart. Der Mut zur Moderationsmethodik wurde mit einem Zeitfaktor belohnt.

    Die Kenntnis der DGUV2 inkl. deren Anhang ist bei den Kunden nahezu unbekannt. Eigentlich müsste auf der Rechnung eine Auflistung der erbrachten Leistung entsprechend Anhang stehen.

    Ansonsten muss eine Betriebsanweisung immer dem Betrieb / betrieblicher GefBu angepasst werden und der reine Download-Bereich ist garkeinen Fall den Inhalt einer Betreuung 8und dürfte nicht §§ konform sein!).