Hallo,
aus meiner Sicht haben die Endverbleibserklärungen nichts mit Arbeitsschutz und nichts mit Umweltmanagement zu tun.
In der Erklärung soll jemand bestätigen, das mit der Chemie kein Unfug getrieben wird (z.B. in böse Länder verkaufen oder Bomben bauen). Dies sollte, wie AxelS schon gesagt hat, immer der Vorgesetzte des Bereiches tun in dem das Zeug verwendet wird. Eventuell kann man denen die Aufgabe ja mit in die Stellenbeschreibung oder in die Übertragung der Unternehmerpflichten reinschreiben - einen Vordruck direkt für das Thema ist mir nicht bekannt.
Gruss
EHS Mann