Beiträge von EHS-Mann

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    Hallo,

    aus meiner Sicht haben die Endverbleibserklärungen nichts mit Arbeitsschutz und nichts mit Umweltmanagement zu tun.
    In der Erklärung soll jemand bestätigen, das mit der Chemie kein Unfug getrieben wird (z.B. in böse Länder verkaufen oder Bomben bauen). Dies sollte, wie AxelS schon gesagt hat, immer der Vorgesetzte des Bereiches tun in dem das Zeug verwendet wird. Eventuell kann man denen die Aufgabe ja mit in die Stellenbeschreibung oder in die Übertragung der Unternehmerpflichten reinschreiben - einen Vordruck direkt für das Thema ist mir nicht bekannt.

    Gruss

    EHS Mann

    Aus meiner Sicht sind zwei Dinge zu unterscheiden:

    • Gefährdungen die durch die Arbeit entstehen – hier die Definition von Alleinarbeit und gefährlicher Alleinarbeit benutzen und die Punkte in der Gefährdungsbeurteilung betrachten.
    • Gesundheitsgefahren aus innerer Ursache – wenn der MA von solchen Gefahren Kenntnis hat dann lass ihn dazu mit dem Betriebsarzt reden. Es ist sehr häufig der Fall, das der MA seine Therapie so gut im Griff hat, dass er für alle Arbeiten geeignet ist. Ganz schnell fällt da auch wieder das Wort Eignung - und dass ist ein "weites Feld".


    Aber als Prävention für den Notfall: Wenn der MA aus innerer Ursache (z.B. Unterzuckerung, Kreislauf-Kollaps…) nicht mehr arbeitsfähig ist kann er auch kein mehr Telefon bedienen.
    Wenn man diesen Bereich im Arbeitsschutz mit abdecken wollte, darf niemand mehr alleine arbeiten: weil keiner von uns weiß was sich der eigene Körper für die nächste Stunde vorgenommen hat.
    Aus diesem Grund kann der AG auch die inneren Ursachen für Gesundheitsgefahren nicht mit einer Gefährdungsbeurteilung abdecken.

    Viele Grüße
    vom
    EHS Mann

    Hallo Kollegen,

    bei uns in der Firma sind Gerüste aufgebaut, von denen aus Montagearbeiten ausgeführt werden. Diese Gerüste wurden einmal errichtet (und geprüft) und stehen da permanent. Nach welchen Vorgaben sollte eine Prüfung dafür vorgesehen werden - regelmäßig wie bei Leitern und Tritten? Oder kennt jemand eine anzuwendende Vorschrift für den Fall das die Gerüste nicht auf- und abgebaut werden aber in ständiger Nutzung sind?
    Mir fehlt da gerade so etwas der Ansatz.

    Vielen Dank schon mal für Eure zielführenden Hinweise ;)

    viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo Stephan,

    Muss dies dann unbedingt quittiert werden von den Fremdfirmenmitarbeitern ?

    aus meiner Sicht ist es wichtig, dass man von dem Menschen der auf dem Gelände arbeitet einen Nachweis hat, dass er unterwiesen ist. Dies kann durch eigene Unterweisung passieren oder über den Chef der Fremdfirma.
    Wir legen viel Wert darauf, dass für uns tätige Fremdfirmen den Erhalt der Fremdfirmenordnung bestätigen und uns eine "Fremdfirmenselbstauskunft" ausfüllen. Auf diese Weise hat man den Nachweis, dass der Chef der Firma sich mit dem Thema beschäftigt hat.

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo ADR-User,

    nur zur Info: für deutsche Arbeitnehmer im Ausland gelten die gleichen Arbeitsschutz-Regularien gelten wie daheim (was in manchen Ländern aber schwer umzusetzen ist). Nur wenn in dem Entsendungsland höhere Anforderungen gelten - dann sind diese einzuhalten

    Gruss
    EHS Mann

    Hi,

    eventuell ist es sinnvoll zu beschreiben, wie Du zu den Festlegungen in der FFO kommst.
    Da sind doch vorher sicher ein paar Gefährdungsbeurteilungen notwendig, um zu beschreiben wie sich die Fremdfirmen auf dem Gelände verhalten sollen.
    Wir haben bei uns für die neue FFO eine Arbeitsgruppe gebildet - da war u.a. der Kaufmann und der Instandhalter dabei - so wurden die Anforderungen an die Fremdfirmen von vielen Bereichen aus beleuchtet - das war unser Konzept der Vorgehensweise.
    Dann wäre da noch der Weg wie alle Fremdfirmenmitarbeiter von den Regelungen der FFO erfahren. Gibt es da eine extra Unterweisung oder sollen die alle die FFO lesen und dann unterschreiben?
    Viel Erfolg noch beim Schreiben...

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo liebe Gefahrstoff-Profis :) ,

    ich habe gerade die Aufgabe alle Lösemittel bei uns in der Firma in einem separaten Kataster zusammenzustellen damit man einen Überblick hat wo welches Lösemitel verwendet wird. Nun haben wir ca. 300 Stoffe in unserem Gefahrstoffkataster und eine (mir unbekannte) Teilmenge davon sind lösemittelhaltig. Das Gefahrstoffkataster enthält Angaben zu den H-Sätzen und auch die anderen üblichen Angaben - aber leider keine Filtermöglichkeit für "Lösemittel" :(
    Hat jemand eine Idee, wie ich aus den Angaben des Gefahrstoffkatasters meine neue Liste zusammenstellen kann - mir fehlt da gerade der zündende Gedanke. Ist es sinnvoll nach allen H-Sätzen zu filtern, die was mit Brennbarkeit zu tun haben -also z.B. alles zwischen H222 und H242??
    Für gute Tipps wäre ich dankbar...

    Gruss
    EHS-Mann

    Hallo Wiki16,

    wir stellen in diesen Fällen unsere Bauteile auf Böcken / Ständerkonstruktionen ab - lassen aber für solche kurzzeitigen Arbeiten die Bauteile am Kran eingehängt. Auf diese Weise ist die Last nicht mehr schwebend und somit das Risiko deutlich minimiert. Die Ständerkonstruktionen sind auf den Arbeitsschritt in Höhe und Art angepasst (z.B. teilweise mit dem Boden verschraubt / teilweise beweglich...).

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo,

    aus meiner Sicht stellt der Transport aus abfallrechtlicher Sicht gar kein Problem dar. Es handelt sich hierbei um ein "Bereitstellen zur Entsorgung" - das ist eine übliche Tätigkeit beim Erzeuger und hat nix mit dem KrWG zu tun.
    Natürlich sind Gefährdungsbeurtilung, Ladunssicherung usw. unabhängig davon zu beachten.

    Gruss

    EHS Mann

    Hi,

    ich kenne es bei den Multiple Choice Fragen so, dass jede richtige Antwort einen Punkt gibt und jede falsche einen Punkt Abzug (dazu zählen auch nicht angekreuzte richtige). Wir haben das jedenfalls vor der LEK so erklärt bekommen. (ist aber schon ne Weile her - kann daher sein dass es nicht mehr Stand der Dinge ist.)
    Ansonsten: Viel Erfolg - es ist schaffbar.

    Gruss

    EHS Mann

    Hi,

    Du kannst die Betriebsärztin ja auch gleich fragen, wie dann die mögliche Pausengestaltung im Büro gemaäß ASR 4.2 gemeint ist...dort steht ja, dass auf einen Pausenraum verzichtet werden kann, wenn es geeignete Büroräume gibt. Von Papier- und Tonerstaub steht da nix...

    Gruss
    EHS Mann