Was soll der SiGeKo da denn handhaben?
Der ist ja keine SiFa...
Und solange der Handwerker nur sich selber gefährdet, machen viele da mal überhaupt nichts
Beiträge von Sprengteufel
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In den Büros und Werkstätten steht ein kunterbuntes Durcheinander, über das noch nie jemand mit mir gesprochen hat.
Es ist auch besser, wenn man manche Auswüchse nicht sieht...
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Also mein Arzt fragt mich immer, ob ich samstags arbeite, ob er das mit aufnehmen soll.
Wenn die Krankmeldung auf Freitag endet, dann zähle ich Samstag (per Definition ja ein Arbeitstag) nicht mit dazu. -
Wenn du es unbedingt melden möchtest, kannst ja auch euren Aufsichtsbeamten anrufen und fragen, wie er/sie das sieht.
Dann soll er/sie doch beim Unternehmen nachfragen und die Meldung anfordern.
Die BG muss ja nicht sagen, dass sie die Info von dir hat, sondern auf Grund des Arztbesuches nachfragt.(hatten wir neulich auch so ähnlich: da rief die BG bei der Perso an und wollte Infos auf Grund eines Arztbesuches, Verbandbucheintrag dazu gabs aber bei uns keinen)
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Solange nicht noch ein "F" an der Wand klebt, sollte das doch passen...
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"Aufgrund der Menge, der Verdünnung im Rhein und der biologischen Abbaubarkeit sei von keiner Gefährdung für Wasserorganismen oder andere Lebewesen auszugehen, so die BASF."
Ja, dann ist doch alles gut...
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Achtung gefährliches Halbwissen:
irgendwer (Auditor etc) hat mir mal gesagt, dass Aushängen am Info-Brett nicht reicht, weil der Mitarbeiter die Möglichkeit haben muss, das ungestört lesen zu können. Am Board wäre dann viel zu öffentlich und keine Ruhe zum Lesen...Hat zufällig jemand sowas auch schon mal gehört?
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Früher wurden oft noch Anschlagmittel zur Reparatur an den Hersteller gesendet, das lohnt sich heute überhaupt nicht mehr.
Als ich im Außendienst war, hatte ich sogar Kunden die statt jährlicher Prüfung lieber neu gekauft haben, weil es angeblich günstiger war...
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So Beispiele hab ich laufend.
Nicht nur du...
Ich hab immer noch das Highlight "Raucherbereich - wie man es nicht machen sollte":
das war der "Hammer" (gleicher Betrieb)
Und der Produktionsleiter selber SiFa...:doppelthumbsup:
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Suchst du vielleicht das:
4. Grundsätzlich darf im Hängegang nicht angeschlagen
werden. Im Hängegang darf nur angeschlagen werden,
wenn
• ein Zusammenrutschen/Verrutschen der Anschlagmittel,
• ein Schrägstellen der Last,
• ein Verlagern der Last,
• ein Herausrutschen der Last und
• ein Herausrutschen von Teilen der Last
verhindert wurde.DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“, Kapitel 6.2
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Nicht ganz richtig. Sie dürfen keine PSA (Maske) tragen. Aber eine Maske für den Eigenschutz mit Zustimmung des Betriebsarztes wäre ok.
Stimmt so aber nicht:
Auch bei dem medizinischen Mund-Nasenschutz (OP Masken) wird von den Herstellern ein Atemwiderstand angegeben. Daher ist das Tragen auch dieser Masken für
Schwangere nur gelegentlich und für kurze Zeit möglich, da dies ansonsten für sie
eine Belastung darstellt. Dies trifft spätestens dann zu, wenn die maximale Tragezeit
für FFP 2 und FFP 3- Masken von 30 min in der Summe pro Tag, deutlich überschritten wird.Quelle: https://newslettersystem.uni-konstanz.de/lists/uploadim…infektionen.pdf
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Kurze Zusammenfassung meiner letzten Betriebsärztin:
Schwangere dürfen keine Masken tragen, daher Berufsverbot -
Wenn du eine Gefährdungsbeurteilung hast, dann hast doch schon die Grundlage für deine BA
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Es kann auch nicht schaden, mal mit dem Ansprechpartner der Behörde zu telefonieren.
wir hatten da einen Fall, bei dem ich ihn einfach gefragt habe und dann eine Rückmeldung direkt am Telefon zu gewellten und gerade Eternit-Platten bekam... -
gefährliche arbeiten werden eingestellt. Sofort.
Bitte unbedingt hier beachten: ich unterbreche die Arbeit!
Einstellen darf nur der Beauftragende.
Das kann finanzielle Unterschiede bedeuten -
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Entfällt auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung?
Auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist derzeit bis 19. März 2022 befristet. Gehört die Verordnung zu den „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“, die ab dem 20. März entfallen sollen? In der Arbeitsschutzverordnung ist unter anderem vorgesehen, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zwei Coronatests pro Woche anbieten müssen und dass eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen sind. Die Verordnung verpflichtet die Arbeitgeber bisher auch, unabhängig von der gesetzlichen Homeoffice-Pflicht geeignete Maßnahmen zu treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren.
Ersatzlos entfallen wird die Arbeitsschutzverordnung angesichts einer weiterhin vorhandenen Ansteckungsgefahr in den Betrieben wohl nicht. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Verordnung durch das BMAS geändert und an das nachlassende Infektionsgeschehen angepasst werden wird.
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Genauso, wie Baustellentoiletten übrigens beheizt sein müssen (ASR Sanitär-/Pausenräume, Mindesttemperaturen), auch immer ein spannendes Thema mit Bauleitern
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Never ever. Eher gehe ich wieder zu McD Hamburger braten.
Ich brauch demnächst "Streching Health Mentors" im Shopflor.
zzz wie wärs?Ich sponser auch das rosa Röckchen
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Auch das Schweißen kann spannend sein:
Als bei einem Kunden 2017 eine Analyse der Schweißrauche gemacht wurde, fand sich plötzlich Arsen in der Luft (aber unter dem Grenzwert). Nach einigem Nachforschen haben wir dann festgestellt, dass das Arsen in der Elektrodenumhüllung war...die wurden dann umgestellt auf Arsen-freie