Beiträge von Andy3560

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    ich finde es ausgesprochen unverschämt, von seitens der Gesetzgebung her einen solchen § zu erstellen. Ingenieure lernen in dem normalen Studium so gut wie Garnichts bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie müssen ja genauso wie jeder andere eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich absolvieren. Ich bin gelernter Kaufmann, habe eine gewerbliche Ausbildung und schon einige Jahre mit dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu tun. Außerdem war ich viele Jahre in leitenden Positionen, in denen ich dieses Thema auch verantworten musste. Meine Ausbildung zur FaSi habe ich im Mai erfolgreich beendet. Nun möchte ich freiberuflich als solche tätig werden. In der DGUV werden Arzt und FaSi gleich gestellt. Im praktischen Arbeitsalltag unterschieden. Der Arzt ist Freiberufler und die FaSi nicht. Kann ich nicht verstehen!!

    Mir ist vom Finanzamt gesagt worden, dass es auf eine gute Argumentation ankommt. Da die Definition nicht genau festgeschrieben ist, auch wenn ein Forenteilnehmer sich sehr viel Arbeit gemacht hat es darzustellen. In dem Gesetz ist auch von anderen die Rede. Man sollte sein tun verkaufen, dann ist es auch möglich freiberuflich anerkannt zu werden. Ein selbständiger Kollege ist auch kein Ingenieur oder wissenschaftlich ausgebildet. Er ist Freiberufler und seit vielen Jahren tätig. Er hat einen guten Steuerberater, der ihm dabei behilflich war. Vielleicht ist dem ja wirklich so, dass eine Anerkennung von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ist. Ich merke an, dass die FaSi auch Lehrer und oftmals Psychologe in ihrer Tätigkeit sein muss. Leider hat aber nun mal in der heutigen Zeit nicht jeder ein Studium, aber deshalb nicht weniger hoch gebildet. Ich empfinde dieses Gesetz als Diskriminierend, wenn es keine Ausnahmen gibt! :thumbdown: