Beiträge von MartiMcFly

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    ja das war mir nach studium der trgs 510 auch sofort klar.


    bis 20 KG hat man wenig zu beachten

    zwischen 20kg bis 200 kg schon etwas mehr auflagen

    und über 200 kg wird es was die anforderungen angegeht kriminell (immer bezogen auf areosol-gasdruck-dosen)


    gruss marti

    Hallo.


    bei uns kam heute folgende frage auf:

    wenn man mehrere kartons mit je 6 bis 12 aerosol-spraydosen lagert, welche noch orginal verpackt sind seitens der herstellers.

    ist das laut aussage eines MA kein gefahrstoff mehr?


    nach dem ich die TRGS 510 mir anschaute habe ich leider keinen passus gefunden, der dies behandelte.

    wie seht ihr das?


    gruss

    marti

    Hallo.


    tja wo soll ich anfangen.

    wer blöde Fragen stellt..... kriegt bei uns ganz schnell ==> eine Weiterbildung, will heissen ich als Fasi-Azubi habe in den nächsten 2 Monaten ne Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten. (beim Tüv)

    Zum Thema BSK (Brandschutzkonzept) hmm sagen wir mal so: nicht dokumentiert heisst nicht erledigt. ich finde keine Doku darüber, also werde ich wohl dieses Jahr mich noch damit befassen müssen.

    Thema Abnahmezeugnis (Datum Juni 1985!!) enthält leider nicht diese von mir gewünschten Auslegungsdaten. Ich bin grad beim Errichter am rumtelefonieren, doch diese Firma wurde zwischenzeitlich von einem weltweit-agierenden Brandschutz-Konzern ( Name beginnt mit "T" :D ) aufgekauft. Also höre ich zZ viel Telefonwarteschleifenmusik.


    schönes WE euch allen

    Guten Morgen.


    Ich habe hier ein Abnahme-Zeugniss einer Sprinkeranlage vom VdS vorliegen.

    Leider kann ich daraus herauslesen:

    a) für welche Lagerkonfiguration ST1 bis ST6 nach DIN EN 12845 das ausgelegt wurde,

    b) ebensowenig welche Brandgefahrenklasse LH, OH1 , OH2, usw. nach DIN EN 12845 bzw. VdS CEA 4001 zu Grunde gelegt wurde.


    so Infos wären für mich hilfreich, wo und wie bekomme ich diese? muss ich mich da an den Errichter (Hersteller der Anlage) wenden?

    Gruss

    Daniel

    Tach.

    wollte mich hier auch mal kurz vorstellen.
    bin von der akademischen ausbildung her: dipl-wirt-ing (fh)
    und seit jan.2013 im thema arbeitssicherheit tätig.
    beschäftigt bin ich bei einem int. tätigen handelsunternehmen.

    auf dieses forum bin ich aufmerksam geworden wegen der frage "anzahl der brandschutzhelfer nach asr a2.2"
    desweiteren "ärgere" ich mich zur zeit mit der DIN81 rum - thema aufzuganlagen,
    so wie auslegungen von sprinkleranlagen nach vds 4001

    Gruss
    daniel

    Hallo habe da mal eine Frage die DVD hat viele Fragen und auch Übungsfragen sind diese Themen Fragen etc auch die an der Prüfung kommen oder muss man die dicken Bücher studieren

    hallo.
    habe meine LEK1 bei der bghw am 22.4.13 in MA bestanden.

    uns wurde die webseite http://www.profasi.de/
    während präsensphase I ans herz gelegt.

    und ich muss sagen nach demm ich alle 300 Fragen durch gearbeitet habe, hatte ich auch keine probs mit der LEK1.

    gruss marti

    ich hätte da noch ein anderes Problem bzw. Fragestellung.

    muss man pro Brandschutzabschnitt 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer weiterbilden?

    oder langen 5% der gesamt belegschaft?


    irgendwie bin ich immer noch auf der suche nach einer DIN / TR / VdS - Klausel o.Ä. nach der man eine Gefährdungsbeurteilung für die Anzahl der Brandschutzhelfer bestimmt.