Beiträge von Fawbzn

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    Danke erstmal für die Beiträge,

    um etwas präziser zu werden:
    Es soll nur um in Hamburg gültiges Recht gehen, in Hamburg wird diesbezüglich grade hier und da rumgeschraubt ("Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes").
    Wozu das alles:
    Daraus ergibt sich die Möglichkeit fundierter zu argumentieren. Nach dem Motto: Ja Begründung Y trifft zwar zu, aber Y wurde erfunden als es noch keine XZ gab und mit XZ ist Y "blödsinn". Wir haben XZ.

    Ich denke mit den genannten Institutionen bin ich schon auf dem rechten Weg. Ich befürchte eh schon das ich mich in die ein oder andere Bib begeben muss...

    Hazard Controler / Gefahrenabwehrer sind quasi Manager für vor, während und nach der Katastrophe.
    Hier ist ein Link: http://www.haw-hamburg.de/fileadmin/user…hr/HC_Flyer.pdf

    LG

    Fawbzn

    Schönen guten Tag Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe, so befürchte ich, ein ziemliches Brett vor mir. Und zwar hab ich den Auftrag eine Übersicht der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im Bezug auf die präventive Gefahrenabwehr zu erstellen. In dieser Übersicht sollen vor allem Kennzahlen aufgeführt sein wie bspw. ab Hallengröße X brauch ich ne autom. Löschanlage, ein Rettungsweg darf X Meter lang sein, etc....
    Damit jedoch nicht genug. Zu jeder Zahl soll der Ursprung ermittelt werden. Das heisst, ich soll herausfinden, wieso ein Rettungsweg jetzt so lang sein darf. Welche Daten und Zahlen sind in den Wert mit eingeflossen und warum.

    In welchem Gremium werden solche Daten ermittelt? Wie könnte man an die Hintergrundinfos herankommen? Kennt jemand jemanden?

    Vielen Dank für die Mühe!

    Fawbzn

    Moin

    ja aber grade der Gefahrstoffaspekt trifft ja in vielen Versuchsstätten nicht zu. Erinner mich noch an meine Zeit beim deutschen Elektronen-Synchrotron (ähnlich dem CERN in Genf). Da hab ich mich auch immer gefragt wie man eine solche Anlage (Teilchenbeschleuniger) mit den verfügbaren Brandschutzbestimmungen in Einklang bringt.

    Naja, hier ists wieder was ganz anderes. Die Anlage wurde nicht von uns gebaut. Eine bekannte deutsche Firma mit S am Anfang hat die Steuerungselektronik verbaut und zum Schleppwagen eine GFB erstellt. Diese ist allerdings, meiner Meinung nach, nicht geeignet um daraus eine notwendigkeit zur Ausbildung abzuleiten. Wobei die GFB sowieso mit Vorsicht zu genießen ist.

    Die Daten darin sind so wirsch, dass die GFB wahrscheinlich eh ungültig ist. Ich meine sie ist schon min. 5 Jahre alt aber beim Druckdatum steht irgendwas von Juli 13. Ist das vielleicht ne Masche? Das man sich durch solche "Tippfehler" aus der Affäre zieht sollte mal was passieren?

    Zumal die Anlage nun schon 30 - 40 Jahre alt sein dürfte. Generell gibt aber keine Infos zu vergleichbaren Anlagen versuchstechnischer Natur?

    Danke erstmal fürs Überlegen,
    der Gedankengang leuchtet ein, Gestell welches auf Schienen über eine "Trasse" läuft. Allerdings gibt es keinen Führerstand im eigentlichen Sinne (kein Sitzplatz). Und die Absturzhöhe ist auch recht begrenzt.
    Dafür gibts jede Menge Gefährdungen verschiedenster Art. Stolper-, Stoß-, Quetsch-, Absturzgefahr. Dann kommt noch die Stromschiene dazu, das Modell welches locker 1,5 - 2 t auf die Waage bringt (und zum Teil frei fährt), Wellengeneratoren...

    Gibt es eigentlich eine BG für Labore und Versuchsanstalten?

    Die geforderten Voraussetzungen für Portalkräne finde ich in den Dokumenten...
    - BGI 555
    - BGI 556
    - BGV D6
    ...?

    Hab ich da was vergessen?

    Grüße!

    Moin Moin Kollegen,

    für Krane und Gabestapler wird eine Ausbildung, eine schriftliche Beauftragung sowie eine wiederkehrende Unterweisung gefordert.

    Wie aber verhält es sich mit fahrbaren Versuchstechnischen-Anlagen?

    In meinem Beispiel geht es um Schleppwagen, welche Schiffmodelle durch verschiedene Becken ziehen bzw. die Fahrt begleiten.

    Danke fürs Gedanken machen :)

    Beste Grüße

    Fawbzn

    Moin Moin liebe Leute,

    ich versuche grade zu einigen Stoffen mit Gefahrstoffkennzeichnung die Sicherheichtsdatenblätter zusammen zu bekomme. Der Hersteller hat mir auf meine Mail geantwortet, dass das Predoukt nicht mehr hergestellt wird und daher auch keine MSDS mehr zur Verfügung stehen. Nun bin ich mir sicher, dass diese Sheets bei der Lieferung damals dabei waren aber das ist schon ewig her und nach erster Aussage sind die MSDS nicht mehr auffindbar.

    Was mach ich nu?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Fawbzn