Guten Abend Udo,
zunächst danke für die schnelle Antwort und die Bestätigung meiner Annahme. Die Unterlagen der BGW habe ich noch nicht zur Hand genommen, also auch danke dafür...
Die "Argumentation" des Kunden ist für mich insofern nachvollziehbar, als das er sagt in der BiostoffVO steht nicht "Blut ist ein biologischer Arbeitsstoff." sondern da steht nur was von Viren und Bakterien und so. Ich habe ihm versucht klar zu machen das in dem Moment wo der Beschäftigte einen Hep. B oder HIV-Patienten vor sich sitzen und Kontakt zu seinem Blut hat, die Infektionsgefahr durchaus gegeben ist. Das nächste Stichwort war "Nadelstichverletzung" eine ja durchaus ernst zunehmende Verletzungsart im Gesundheitswesen.
Ich werde mir mir mal die von dir zur Verfügung gestellten Unterlagen ansehen, die E-facts sehen sehr interessant aus. Sollte ich am Ende eine verbindliche Aussage formulieren können werde ich sie mit euch teilen.
schönen Abend und besten Gruß
Chris