Terassenheizer / Heizpilz

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  • Hallo zusammen,

    aufmerksam geworden durch einen Bericht in unserer Tageszeitung (zwei Tote sind zu beklagen) möchte ich euch um eine Einschätzung bitten.
    Darf so ein Heizpilz bzw. mehrere (gewerblich) in einem normalen Partyzelt (Weihnachtsfeier) betrieben werden? Man kann ja bei winterlichen Temperaturen nicht davon ausgehen das die Gäste den Eingang immer geöffnet halten und "gut lüften".

    Wie sieht es mit der Gefährdung durch heiße Oberflächen aus?

    Als Hinweis in den Anleitungen findet sich immer der Hinweis „der Aufstellort
    muss gut belüftet sein“ und das Luftvolumen soll 20 m³ je KW Leistung betragen. Kann
    bei entsprechender Zeltgröße von Unbedenklichkeit ausgegangen werden?

    Gruß
    papagei02

    Einmal editiert, zuletzt von papagei02 (13. Dezember 2011 um 11:34)

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  • Als Hinweis in den Anleitungen findet sich immer der Hinweis „der Aufstellort

    muss gut belüftet sein“

    Hallo papagei,
    laut der BGN sollen mindestens 25 % der Umschließungsfläche von Zelten und Räumen offen sein.
    Hab dir mal das Merkblatt "Sichere Benutzung von Terassenheizstrahlern" angefügt.

    LG Lars

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    "Herr Präsident, ich übergebe die Schicht mit der Bitte, alles zu tun, damit so etwas nie wieder passiert."
    Luis Alberto Urzua, Schichtführer der Copiapo-Miene