Bei uns in der Einrichtung müssen wir ( meine Kollegin und ich) jeweils im wechsel allein arbeiten, dürfen wir das ohne weiteres
Darf ich in einer Kita abends allein arbeiten?
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Wie wäre es zuerst mit Vorstellen? :pinch:
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi -
Für den Kollegen an einem Alleinarbeitsplatz – und sei es auch nur stundenweise – muss besondere Vorsorge getroffen werden. Welche Arbeitsplätze zählen dazu? Beispielsweise arbeiten Personen im Forstbetrieb, wenn sie ohne Begleitung im Wald Bäume fällen, oder Mitglieder des Wach- oder Werksschutzes, die nachts alleine Gebäude sichern, auf solchen Alleinarbeitsplätzen. Die Kollegen müssen vor Arbeitsantritt auf die Gefahren, die am Arbeitsplatz drohen, hingewiesen werden. Dazu gehört auch, dass die betroffenen Personen Bescheid wissen sollten, wie sie sich am Arbeitsplatz schützen und wie die Notrufeinrichtungen funktionieren. Prüfen Sie als Betriebsrat rechtzeitig, ob Ihre allein arbeitenden Kollegen ausreichend geschützt sind und ob sie sich ihrer besonderen Arbeitssituation entsprechend angemessen verhalten können.
Gesetzliche Vorschriften
Grundsatzbestimmung
An abgelegenen Arbeitsplätzen sowie Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr dürfen Arbeitnehmer/innen nur dann allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung - im Sinne von Sicherstellung rechtzeitiger Hilfeleistung bei Verletzung oder Auftritt eines Schadens gewährleistet ist.
Grundsätze für sichere Alleinarbeit
Alleinarbeit ist nur dann zulässig, wenn
- eine zeitlich verzögerte Hilfeleistung während des Arbeitseinsatzes oder der Schicht ohne Folgeschäden möglich ist,
- eine rechtzeitige Hilfeleistung durch geeignete organisatorische und/oder technische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet ist sowie
- allein arbeitende und sichernde Personen ausreichend informiert und unterwiesen sind.
Evaluierung von Alleinarbeit
Gefahr im Zusammenhang mit vorhersehbarem Schaden oder vorhersehbarer Verletzung feststellen
- geringe Gefahr, vergleichbar jener bei Büroarbeit
abgelegener Arbeitsplatz - erhöhte Gefahr, Arbeitsplatz mit erhöhter Unfallgefahr
zeitlich verzögerte Hilfeleistung zulässig - hohe Gefahr, sofortige Hilfeleistung nötig (die maximale Zeitspanne bis zur Hilfeleistung beträgt nur wenige Minuten)
Alleinarbeit ist in diesem Fall nicht zulässig.
Feststellen des Anwesenheitsgrades von anderen Personen - zumindest eine andere Person hält sich selten oder kurzfristig im Mobilitätsbereich (innerhalb von ca. 5 min bzw. ca. 300 m) auf.
D.h. bei geringer Gefahr liegt in diesen Fällen kein abgelegener Arbeitsplatz und somit keine Alleinarbeit vor. - zumindest eine andere Person befindet sich in Sicht und Rufweite.
Es liegt keine Alleinarbeit vor. - zumindest eine andere Person befindet sich in bestimmten Intervallen in Sicht und Rufweite.
Eine Intervallkontrolle kann dann als wirksame Sicherung von Alleinarbeitsplätzen angesehen werden, wenn die maximale Zeitspanne für die Hilfeleistung durch das Intervall eingehalten werden kann. -
Gruß Olaf -
Danke Azubi für deinen Beitrag hat mir sehr geholfen
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Hallo Annett,
bitte schön, melde dich wenn du noch Fragen hast.
Gruß Olaf