Ölabscheider im Werkhof

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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    in unserem Werkhof, der von LKW`s und Staplern befahren wird, befindet sich ein Ölabscheider.

    Was muß der Unternehmer beachten bzgl. Prüfung/Instandhaltung usw.?

    Vielen dank für eure Hilfe!

    Gruß

    Klaus

    sifa42

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  • Hallo Klaus,

    siehe Link:
    http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/…tellen_0708.pdf
    Dichtigkeitsprüfungen (Generalinspektion)

    Der Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage hat auf Grundlage der DIN 1999-100 und im Rahmen der in den Auflagen der Indirekteinleitergenehmigung festgeschriebenen Selbstüberwachung den Zustand der Abwasserbehandlungsanlage wiederkehrend alle 5 Jahre durch eine hierfür geeignete fachkundige Stelle überprüfen zu lassen. Voraussetzung für die Prüfung ist die Entsorgung und Reinigung der Abscheideranlae durch einen Entsorgungsbetrieb sowie die Gestellung einer zur Neubefüllung ausreichenden Menge Frischwassers.Im Einzelnen werden bei der Generalinspektion folgende Tätigkeiten durchgeführt: Ordnungsprüfung (Genehmigungen, technische Unterlagen, Zulassungen, Bestandsdaten etc.) Überprüfung selbsttätiger Warneinrichtungen oder vorhandener Überhöhung Überprüfung des baulichen Zustands und der Dichtheit der Anlage Überprüfung der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen Überprüfung der Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung Überprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch Überprüfung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abscheiderinhalte Überprüfung des tatsächlichen Abwasseranfalls (Herkunft, Menge, Inhaltsstoffe, eingesetzte Reinigungsmittel, Vermeidung stabiler Emulsionen) Überprüfung der Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlae in Bezug auf den AbwasseranfallDie Generalinspektion ist mit einem Prüfbericht zu dokumentieren. Mängel sind, gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, zu beseitigen.

    Eigenkontrollverordnungen

    Einige Bundesländer bestimmen darüber hinaus in Eigenkontrollverordnungen, in welchem Umfang Indirekteinleiter ihre Behandlungsanlagen zu überwachen haben. Ziel ist es, durch Kontrollen wie Sichtprüfungen, Dichtigkeitsprüfungen und Abwasseranalysen die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Abwasserbehandlungsanlagen zum Schutz der Gewässer und zur Verringerung der Schadstofffracht zu gewährleisten. Durch die seit Oktober 2003 geltenden DIN 1999-100 wurden erstmalig einheitliche Anforderungen an die Eigenkontrolle von Abscheideranlagen bundesweit festgelegt.Des weiteren findet man Hinweise zur Führung des Betriebstagebuchs Abwasser im Anhang 49 zur Abwasserverordnung, in den Eigenkontrollverordnungen der Länder, in Ministerialerlässen der Länder zur bedarfsgerechten Entsorgung sowie in der DIN 1999-100. Das Betriebstagebuch dient der Dokumentation aller abwasserspezifischen Kontrollen sowie der Ablage wesentlicher Informationen zur Technik der Abwasserbehandlung und Abwasserführung sowie der behördlichen AnforderungenFolgende Inhalte sollte ein Betriebstagebuch Abwasser vorbehaltlich der Anforderungen aus der Indirekteinleitergenehmigung und der angestrebten Tätigkeiten im Betrieb aufweisen: Abwasserführungspläne Technische Daten der Abwasserbehandlungsanlage Erfassungsbogen zum Eintrag der terminlichen und mengenmäßigen Abscheiderentsorgung Nachweisbogen zur bedarfsgerechten Entsorgung (Schichtdickenmessung) Dokumentationen zur Fremdwartung und –prüfung der Abwasserbehandlungsanlage Erfassungsbogen der eingesetzten Reinigungsmittel EU-Sicherheitsdatenblätter aller eingesetzten Reinigungsmittel AOX-Frei-Bescheinigungen der Reinigungsmittel, sofern nicht aus Datenblättern ersichtlich DOC-Frei-Bescheinigungen, sofern nicht aus Datenblättern ersichtlich Abwasseranalysen Entwässerungssatzung der Kommune behördliche Genehmigung der Indirekteinleitung Dokumentation von Störfällen und deren Beseitigung Adressen und Telefonnummern von Ansprechpartnern im Abwasserbereich (Behörde, Hersteller, Sachverständiger, UWS-Berater etc.)Das Betriebstagebuch Abwasser ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen

    Gruß Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.