Markierung von Anschlagmitteln

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Ich suche gerade nach einem Quellnachweis warum Ringschrauben, Anschlagwirbel, Schäkel und dergleichen nicht mit Schlagzahlen oder Graviergeräten beschriftet werden dürfen. So wie in der DGUV 109-017 der Hinweis zur Ablegereife bei der Nutzung von (lösungsmittelhaltigen) Permanetmarkern bei Rundschlingen beschrieben wird.

    Habe auch schon in diversen Bedienungsanleitungen von Herstellern nachgeschaut. Außer bei einem Hersteller, der das Beschriften von Lasergravuren in bestimmten Bereichen erlaubt, habe ich keinerlei direkte Hinweise dazu gefunden.

    Gibt es hierfür, bzw indirekt über das Thema Oberflächenbeschädigungen/Traglastreduzierung, eine Aussagekräftige Puplikation?

    Danke

  • ANZEIGE