ASA und der Betriebsbegriff

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  • Hallo,

    mir stellt sich mal wieder die alte Frage, ob ein ASA aufgrund des Betriebsbegriffs nach BetrVG notwendig ist. Es sind ca. 25 Mitarbeiter an einem Standort. Der Standort beherbergt mehrere Abteilungen, einen Standortleiter in dem Sinne, dass er verantwortlich für das Personal ist, ist nicht benannt. Es gibt einen Mitarbeiter, der sich um Gebäudefragen kümmert (Prüfungen, Reparaturen usw.). Die Verantwortung, wer zum Beispiel für die Bereitstellung der Ersthelfer verantwortlich ist, ist derzeit ungeklärt. Ein Betriebsrat ist gewählt.

    Mein Plan: zuerst die Verantwortlichkeiten klären.

    Dann wäre immer noch die Frage, ob das als eigenständiger Betrieb im Sinne des BetrVG zu sehen ist.

    Ich bin mir unsicher.

    LG

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Wenn es sich um eine Niederlassung eines größeren Unternehmens handelt, würde ich das eher als Betriebsstätte des übergeordneten Betriebes sehen.

    Die räumliche Nähe ist für den Betriebsbegriff laut der etablierten Rechtssprechung nicht relevant, sondern der organisatorische Zusammenhang.

    Wenn es einen Betriebsleiter mit Prokura, Dispositionsfreiheit etc. gäbe und die Niederlassung was komplett anderes machen würde als der Rest des Unternehmens wäre es eher ein Betrieb.

  • Wenn es sich um eine Niederlassung eines größeren Unternehmens handelt, würde ich das eher als Betriebsstätte des übergeordneten Betriebes sehen.

    Die räumliche Nähe ist für den Betriebsbegriff laut der etablierten Rechtssprechung nicht relevant, sondern der organisatorische Zusammenhang.

    Wenn es einen Betriebsleiter mit Prokura, Dispositionsfreiheit etc. gäbe und die Niederlassung was komplett anderes machen würde als der Rest des Unternehmens wäre es eher ein Betrieb.

    Interessant, das hilft mir weiter. Ich denke, ich bin da eher bei der Niederlassung, nicht eigenständig, also keine ASA.

    Dank & Gruß!

    JS

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