Hallo,
mir stellt sich mal wieder die alte Frage, ob ein ASA aufgrund des Betriebsbegriffs nach BetrVG notwendig ist. Es sind ca. 25 Mitarbeiter an einem Standort. Der Standort beherbergt mehrere Abteilungen, einen Standortleiter in dem Sinne, dass er verantwortlich für das Personal ist, ist nicht benannt. Es gibt einen Mitarbeiter, der sich um Gebäudefragen kümmert (Prüfungen, Reparaturen usw.). Die Verantwortung, wer zum Beispiel für die Bereitstellung der Ersthelfer verantwortlich ist, ist derzeit ungeklärt. Ein Betriebsrat ist gewählt.
Mein Plan: zuerst die Verantwortlichkeiten klären.
Dann wäre immer noch die Frage, ob das als eigenständiger Betrieb im Sinne des BetrVG zu sehen ist.
Ich bin mir unsicher.
LG