http://www.bgn.de/webcom/show_fa…r-2/_p-1/i.html
Wie sicher die neu angeschaffte Maschine oder Anlage wirklich ist, hängt ganz entscheidend von ihren zukünftigen Einsatzbedingungen ab. Sollten einsatzbedingte Sicherheitsdefizite auftreten, ist es Aufgabe des Betreibers, sie zu beseitigen. Damit er im Nachhinein keine bösen Überraschungen erleben muß, ist es ratsam, bereits bei der Anschaffung der Maschine eventuelle zusätzliche Sicherheitsanforderungen mit dem Hersteller bzw. Lieferanten abzuklären.
Neue Maschinenrichtlinie - VORSICHT Falle!
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Die neue Maschinenrichtlinie wird voraussichtlich im Juni 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Bereits jetzt verpflichten Käufer ihre Lieferanten vertraglich zur Einhaltung der neuen MRL. Dr. Thomas Klindt: "Von diesem Vorgehen ist aus verschiedenen Gründen intensiv abzuraten:
Es nimmt den Unternehmen die nötige Zeit, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Die Richtlinie selbst gewährte den Mitgliedsstaaten und der Industrie entsprechende Fristen.
Auch die neue MRL wird zahlreiche Fragen aufwerfen, die es Wert sein werden, auf breiterer Ebene zu diskutieren. Voreilender Gehorsam kann viel Geld kosten!
Dies ist wohl der wichtigste Grund: Die in der neuen MRL festgeschriebenen Reglements richten sich an die Mitgliedsstaaten und haben VOR der nationalen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten keinerlei rechtliche Relevanz. Bis zur öffentlich rechtlichen Ablösung der derzeit gültigen 98/37/EG wäre es demnach zum Beispiel nicht gesetzeskonform, anstatt einer Herstellererklärung die in der neuen MRL geforderte Einbauerklärung auszustellen. Die privatrechtliche Forderung zur pauschalen Einhaltung der neuen MRL wäre also gesetzeswidrig!"
CE-InfoService Team 15.5.2006
IBF-Automatisierungs- und
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