Beiträge von AxelS

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    Bis zu einer Tagesexposition von einer Stunde überwiegen bei unseren Einsätzen die positiven Wirkungen

    Die Stunde Bestrahlung ist für Hauttyp 1 und 2 aber im Sommer ohne entsprechenden Schutz schon zu viel.

    ist die Kombination von hauteigenen Abwehrmechanismen zusammen mit Sonnencreme mit LS 30 für die 8-stündige Expositionszeit eines im Freien Arbeitenden ausreichend.

    Abgleich mit dem Hauttyp ist hier unbedingt erforderlich. Bei Hauttyp 1 dürfte LS30 eher nicht ausreichen, bei Typ 2 landet man durchaus auch in kritischen Bereichen.

    der dicke Spanier

    Sehe ich da jetzt einen Angriff auf eine Person, wegen der Körperfülle oder Nationalität?

    das passiert halt, wenn man keine Fachliche Erfahrung hat

    Dafür wird sich der Bruzzel-Faktor jetzt in Dein Gehirn einbrennen, dass Du das Thema nie wieder vergessen wirst.

    Auch wenn SiFas oft als Klugscheißer auftreten, wissen wir auch nicht alles. Das Forum liefert dann aber oft die notwendigen Hinweise um sich selbst ein entsprechendes Bild zu machen und die Situation einzuschätzen und dann korrekt zu bewerten.

    Als Ergebnis kommt dann heraus, dass bei Deinen Expositionszeiten keine nennenswerte Belastung durch natürliche UV-Strahlung besteht.

    Es kommt eben darauf an, wie oft die Teiltätigkeiten über den Arbeitstag verteilt vorkommen.

    Dein Staubsauger ist zumindest prüfpflichtig nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3.

    Dort findest Du auch unter Nr. 2 eine Definition: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Gesamtheit der explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel einschließlich der Verbindungselemente sowie der explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile"

    Wir haben ausschließlich Männliche Fahrer, ist es dann auch nötig?

    Ja, alle Arbeitsplätze sind entsprechend dem Mutterschutzrecht zu bewerten. Morgen könnte ja schon eine Fahrerin bei Euch anfangen.

    Ich habe mir ein Multifunktionsmessgerät der Klasse 2 bestellt

    Du hättest auch bei Deiner BG mal nachsehen können, da gibt es im Kompendium ein Dokument W2-18.

    da, meinte mein Praktikumsbetreuer, dass eine PegA Befragung ausreicht...

    Ich kenne das System PegA nicht, gehe aber davon aus, dass es entsprechend umfassend ist. Wenn der Betreuer dies für ausreichend hält, wird das schon so sein.


    Nachtrag: Die DGUV Regel 114-615 ist bekannt? Da dürftest Du auch viele interessante Dinge zu Deinem Thema finden.

    Bezüglich der Körperhaltung:

    Es bewirkt die potenzielle Gefahr von Verletzungen?

    "Abspringen vom Bock" ist eine häufig bekannte Unfallursache die zu Schäden an den Sprunggelenken, Knien, Bändern und der Wirbelsäule führen kann. => Unterweisung ist erforderlich, die vorhandenen Tritte zu verwenden.

    Für die Lärmmessungen benötige ich eine Rechtsgrundlage. Ich schlage vor, die Vorgaben des Tages-Lärmexpositionspegels zu verwenden oder?

    Kann man machen, allerdings gehe ich davon aus, dass man in der Regel nicht über die untere Auslöseschwelle kommen wird. Eine Orientierende Messung dürfte hier entsprechende Hinweise liefern.

    Die Langzeit-Messung der Körperhaltung (LMM) ist denke ich sinnvoll, da die Fahrer oft lange sitzen. Oder?

    Ja, lange bewegungsarme Tätigkeit im Sitzen.

    Die mutterschutzrelevanten Themen habe ich nicht berücksichtigt, um die Anzahl der Gefährdungsfaktoren auf maximal 15 zu begrenzen, da sonst die Zeit nicht ausreicht.

    Bei Fahrtätigkeit gibt es im Mutterschutzrecht ein klares Verbot, das ist unbedingt zu berücksichtigen.

    Bezüglich der psychischen Belastungen möchte ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PegA) durchführen. Gilt die PegA für alle psychischen Belastungen?

    Psychische Belastungen sollten unbedingt Bestandteil der GBU sein, da man sie in der Regel auf andere Weise erfasst, wie die anderen Faktoren

    "Nein, Du kannst dich doch nicht wegducken!", "Niemals, dann haben die ja erreicht was sie wollen!"

    Das ist aber für den Betroffenen oft die schnellere und somit besser verträgliche Lösung. Bei der aktuellen Arbeitsmarktlage tendenziell erst recht.

    da ich in 3 1/2 Jahren in Rente darf.

    Es ist eben die Frage, ob Du Dir das noch so lange antun möchtest? Ja, in dem Alter ist ein Jobwechsel oft auch nicht einfach, aber 3,5 Jahre unter unerträglichen Bedingungen weiter agieren könnte dazu führen, dass Du die Rente nicht mehr oder nicht mehr bei entsprechender Gesundheit erreichst.

    Ich hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation, die mir viele schlaflose Nächte bereitet hat, mit entsprechenden Folgen. Der Schlussstrich war ein regelrechter Befreiungsschlag.

    Deine Tabellen haben unterschiedliche Nummerierungen. Die Nr. 3 ist hier entscheidend.

    Die UV Einstrahlung im geschlossenen Führerhaus wird in der Regel als nicht relevant gewertet.

    Beim rückwärts Einparken hast Du den Menschen als Gefahrenquelle. Das passt für mich nicht. Die Quelle ist der Lkw.

    Beim Lärm hast Du oft gute räumliche Wahrnehmung erwähnt, warum?

    Im Punkt 4 hast Du "Abspringen während des Abstieges aus der Führerkabine" erwähnt, was bewirkt das?

    Beim Lärm hast Du die LärmVibrationsArbschV aufgeführt. Sicher dass Du da in relevante Bereiche kommst?

    Ist Einwirkung von Vibration evt. relevant?

    Körperzwangshaltungen?

    Wie sieht es mit mutterschutzrelevanten Themen aus?

    Bei den psychischen Belastungen fehlen mir die sozialen Beziehungen.

    Bei der SiFa sehe ich das so, dass die Fortbildung nicht konkret genug gefordert wurde, also weder Themen noch Zeiten vorgegeben waren. Meiner Meinung nach ist die Grundqualifikation somit weiterhin vorhanden. Allerdings würde ich erst nach einigen Aktualisierungen aktiv werden wollen.

    Soweit mir bekannt, wird mit der geplanten Änderung der Vorschrift 2 die Weiterbildungsforderung näher konkretisiert.

    Beim BSB halte ich das für konkreter. Ohne Fortbildung kann der Status nicht erhalten werden. Ob allerdings, wenn man wieder aktiv werden möchte der Grundkurs neu belegt werden muss ist auch hier in den Regelungen nicht enthalten.

    Somit bei beiden Regelwerken nicht sauber vorgegeben, was gilt. Beim Abfallbeauftragten hat man das sehr deutlich festgelegt. Vielleicht kommt das irgendwann auch mal bei der SiFa und BSB.