Langzeitkranke: Wiedereingliederung erleichtern und weitere Ausfallzeiten vermeiden
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toni -
19. September 2019 um 09:34 -
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Langzeitkranke: Wiedereingliederung erleichtern und weitere Ausfallzeiten vermeiden
Wer Beschäftigte nach langer Krankheit wieder in den Betrieb eingliedern und weitere Ausfallzeiten möglichst vermeiden möchte, kommt gesetzlich um ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nicht herum. Doch das lohnt sich, denn mit den richtigen Maßnahmen profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte zugleich.
Was ist das Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 167 Abs. 2 des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt. Dieses verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Mitarbeitern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn diese mehr wie sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt auftretend arbeitsunfähig sind. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße und Rechtsform.
Was regelt das BEM
Arbeitgeber und Beschäftigte loten gemeinsam die Möglichkeiten aus, wie der Zustand der Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden und eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erfolgen kann. Ziel sollte es sein, den Mitarbeiter schnellstmöglich bei der Gesundung zu unterstützen, um weitere Folgefehlzeiten möglichst zu vermeiden. Der Erhalt des Arbeitsplatzes soll dadurch gesichert werden.
Wer muss tätig werden?
§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber dazu, initiativ tätig zu werden. Das Interesse der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben ist dabei oberstes Ziel. Aber auch arbeitsrechtlich betrachtet, ist das BEM eine Grundvoraussetzung, um im Falle eines Nichterhalts des Arbeitsplatzes eine rechtswirksame Kündigung aussprechen zu können.
Vor allem dann, wenn es ohne BEM zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommen sollte, können Gerichte die Kündigung als unverhältnismäßig einstufen und für unwirksam erklären (Ultima-ratio-Prinzip). Ein Nachweis des Arbeitgebers, alles unternommen zu haben, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden, dürfte ohne ein BEM nicht gelingen, es sei denn der Beschäftigte lehnt das BEM ab.
Wie sollte ein BEM ablaufen?
Für die Umsetzung eines BEM empfiehlt sich folgender Ablauf:
- Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage feststellen
- Kontakt aufnehmen
- Erstes Informationsgespräch führen
- Situation besprechen und erfassen
- Maßnahmen entwickeln und festlegen
- Maßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit überprüfen und gegensteuern
Welche Hilfestellungen für ein BEM gibt es?
Zur Durchführung eines BEM können Sie sich der bereits existierenden Umsetzungsleitfäden, Maßnahmenempfehlungen und Checklisten bedienen. U. a. bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) einen BEM-Kompass an. Laut BAR gibt der BEM-Kompass „aus betriebspraktischer Sicht Orientierung zu den handlungsleitenden Fragen des Warum? Was? Wie? und „Wo?". Außerdem finden Sie dort praktische Musterschreiben und Checklisten zum Herunterladen.
Sie finden den BEM-Kompass auf der Webseite der BAR unter http://www.bar-frankfurt.de/bemkompass.
Quelle: kab, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)